Haben Sie schon einen Kalender für 2014?
Nein? Sie Glückliche(r).
Ich schon. Musste sein.
Wir haben zwar erst Mai, aber ich habe schon in den letzten Wochen verstärkt nach einem Kalender für das nächste Jahr gesucht, aber keinen gefunden, der meinen - zugegeben etwas speziellen - Ansprüchen genügt hätte.
(Was Schreibwaren und Schreibwarenartige angeht, war ich immer schon etwas eigen, um nicht zu sagen: Leicht exzentrisch. Es ist schon vorgekommen, dass ich, als ich in London war, zuallererst das Schreibwarengeschäft meines Vertrauens aufgesucht habe, weil ich nur(!) dort meine Lieblingsnotizbücher bekam und ich dringend wieder einen Vorrat brauchte. Erst als das erledigt war, konnte ich mich beruhigt meinen touristischen Pflichten widmen. Sie können sich meine Verzweiflung vorstellen, als ausgerechnet diese Notizbuch-Serie eingestellt wurde. Inzwischen habe ich sie aber überwunden.)
Was ich nun suchte, war nicht wirklich ein Terminkalender, sondern hauptsächlich ein Kalender für meine Wiedervorlagen, also ein Büchlein, in dem ich notieren kann, wann ich mir welche Akte aus welchem Grund wieder vornehmen muss. Das sind Dinge, die der Mandant nicht wirklich mitbekommt, die aber auch gemacht werden müssen. Natürlich sollte man meinen, dass die Akten, die ich im Moment auf dem Schreibtisch habe, bis dahin abgeschlossen sein sollten, aber so einfach ist das nicht. Es müssen zum Beispiel Ratenzahlungen, die ich für meine Mandanten vereinbart habe, überwacht werden, und das kann sich durchaus auch schon einmal über einen längeren Zeitraum - und damit bis ins nächste Jahr - hinziehen.
Der einzige Kalender, dessen "innere" Werte mich überzeugen konnten, hatte leider ein sehr merkwürdiges Äußeres mit Schmetterlingen.
Nun, kein Problem: Er bekam einfach Karos.
Warum ausgerechnet Karos? Nun, erstens mag ich Karos. Zweitens kann ich mir trotzdem gut vorstellen, dem Kalender ein neues Antlitz zu verpassen, wenn ich mich an dem alten sattgesehen habe - nein, es werden keine Schmetterlinge sein. Und drittens wird Ihnen jeder, aber auch jeder, der an einem schwarzen Schreibtisch arbeitet, bestätigen, dass man klassisch schwarze Schreibtischutensilien auf einem schwarzen Schreibtisch erst auf den dritten Blick wiederfindet, und zwar selbst dann, wenn sie immer an ein und derselben Stelle stehen.
Erinnern Sie mich daran, mir demnächst mal einen neuen Tacker zu kaufen.
Ach nein, ich lege es mir einfach auf Wiedervorlage.
Freitag, 31. Mai 2013
2014 kann kommen!
Dienstag, 28. Mai 2013
Kleines Baustellen-Update
Gestern Abend wurde mir zugetragen, dass man wegen der (Dauer?-)Baustelle auf der Westumgehung anscheinend nicht von der Wertherstraße aus nach links auf die Theenhausener Straße abbiegen kann. Wenn Sie also zu mir wollen, müssen Sie wohl den kleinen Umweg über den Zubringer bei Holz Speckmann oder über die Alleestraße auf sich nehmen.
Ich hoffe mal, dass sich das bald wieder ändert.
Kleines Update:
Es stimmt, man kann nicht von der Wertherstraße nach links auf die Theenhausener Straße abbiegen, sondern wirklich nur nach rechts. Ich habe eben den Umweg über den Grünen Weg und den Berghagen genommen, um mir einen Teil der B68 zu ersparen. Wenn Sie sich die drei Minuten gönnen wollen: Der Ausblick über die blühenden Rapsfelder vom Berghagen aus ist im Moment herrlich. Da lohnt sich der Umweg!
Ich hoffe mal, dass sich das bald wieder ändert.
Kleines Update:
Es stimmt, man kann nicht von der Wertherstraße nach links auf die Theenhausener Straße abbiegen, sondern wirklich nur nach rechts. Ich habe eben den Umweg über den Grünen Weg und den Berghagen genommen, um mir einen Teil der B68 zu ersparen. Wenn Sie sich die drei Minuten gönnen wollen: Der Ausblick über die blühenden Rapsfelder vom Berghagen aus ist im Moment herrlich. Da lohnt sich der Umweg!
Donnerstag, 23. Mai 2013
Mistwetter Ende Mai
Ach, ich habe es eigentlich ganz gut hier: Bei diesem mistigen Wetter packe ich einfach ein paar Holzscheite in meinen Kaminofen, und schon wird es in meinem Büro richtig gemütlich. Unschön wird es nur, wenn ich nach draußen muss.
Es gibt aber Menschen, die bei diesen Temperaturen ein echtes Problem haben, weil der Vermieter die Heizung einfach nicht anstellen will, obwohl er es eigentlich müsste, denn bei diesen Temperaturen draußen (im Moment sind es hier neun Grad Celsius) sind wir ja tatsächlich noch in der Heizperiode. Grundsätzlich muss man seine Wohnung angemessen heizen können, egal, ob es gerade Mai oder November ist - entscheidend sind die Außentemperaturen.
Wenn Sie zu denen gehören, die ungewollt frieren müssen: Zeigen Sie Ihrem Vermieter den Mangel an (am besten schriftlich mit Einschreiben und Rückschein), und mindern Sie die Miete. Wenn die Wohnung nicht beheizbar ist, wenn sie es sein müsste, handelt es sich nämlich um einen Mietmangel.
Um wieviel Sie die Miete mindern können? Nun, da die Temperaturen erstaunlicherweise noch immer nicht unter den Gefrierpunkt gefallen sind, würde ich in dieser Hinsicht bescheiden bleiben und definitiv nicht über 20 % gehen.
Die ersten fragen übrigens schon, ob sie bei dem Mistwetter nicht besser die Winterreifen wieder aufziehen lassen sollen. Ich bin da aber Optimist - bei mir bleibt es zumindest in der Hinsicht beim Sommer!
Es gibt aber Menschen, die bei diesen Temperaturen ein echtes Problem haben, weil der Vermieter die Heizung einfach nicht anstellen will, obwohl er es eigentlich müsste, denn bei diesen Temperaturen draußen (im Moment sind es hier neun Grad Celsius) sind wir ja tatsächlich noch in der Heizperiode. Grundsätzlich muss man seine Wohnung angemessen heizen können, egal, ob es gerade Mai oder November ist - entscheidend sind die Außentemperaturen.
Wenn Sie zu denen gehören, die ungewollt frieren müssen: Zeigen Sie Ihrem Vermieter den Mangel an (am besten schriftlich mit Einschreiben und Rückschein), und mindern Sie die Miete. Wenn die Wohnung nicht beheizbar ist, wenn sie es sein müsste, handelt es sich nämlich um einen Mietmangel.
Um wieviel Sie die Miete mindern können? Nun, da die Temperaturen erstaunlicherweise noch immer nicht unter den Gefrierpunkt gefallen sind, würde ich in dieser Hinsicht bescheiden bleiben und definitiv nicht über 20 % gehen.
Die ersten fragen übrigens schon, ob sie bei dem Mistwetter nicht besser die Winterreifen wieder aufziehen lassen sollen. Ich bin da aber Optimist - bei mir bleibt es zumindest in der Hinsicht beim Sommer!
Sonntag, 19. Mai 2013
Mehr Rechte für unverheiratete Väter
Heute, am Pfingstsonntag 2013, ist das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" in Kraft getreten. Die Familiengerichte werden nach den Feiertagen also einiges an Mehrarbeit bekommen.
Auch bei mir sind schon die ersten Mandate zu diesem Thema angekommen, was ja auch nicht weiter verwunderlich ist, denn ich kenne einige Väter, die sich gerne in den letzten Jahren mehr für ihre Kinder engagiert hätten, es aber auf dem offiziellen Weg nicht konnten, weil sie das Sorgerecht für ihre Kinder eben gerade nicht hatten. Sie waren komplett auf die Zustimmung der Kindesmutter angewiesen, mit dem Ergebnis, dass ihre Meinung im Zweifelsfall nicht gefragt war.
Das wird sich durch dieses Gesetz nun ändern. Auch ohne Zustimmung der Mutter können die Familiengerichte nun die elterliche Sorge beiden Eltern übertragen. Sogar eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den unverheirateten Vater ist grundsätzlich möglich, wird aber wohl eher die Ausnahme bleiben.
Dieser Antrag wird der Mutter dann vom Gericht zugestellt. Gleichzeitig wird ihr eine Frist eingeräumt, in der sie zu dem Antrag Stellung nehmen kann. Wenn die Mutter also das alleinige Sorgerecht behalten will, muss sie nun aktiv werden. Die Frist zur Stellungnahme darf übrigens frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden. Damit soll wohl verhindert werden, dass sich frischgebackene Mütter schon im Kreißsaal um die Sorgerechtsfrage Gedanken machen müssen. Verständlich, vor allem, wenn es das erste Kind ist und sich alles noch einspielen muss.
Grundsätzlich soll und wird das Familiengericht im schriftlichen Verfahren entscheiden, und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der beiden Elternteile. Das ist der Unterschied zum "normalen" Sorgerechtsverfahren, wie wir es bisher gekannt haben. Das Verfahren soll so vereinfacht werden.
Das Gericht wird nur dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, wenn ihm Gründe bekannt werden, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen stehen. Diese Gründe werden - man kann es sich denken - hauptsächlich von der Mutter geliefert werden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird nach dem Beschleunigungsprinzip, das bei Kindschaftssachen gilt, ziemlich schnell erfolgen, und zwar spätestens einen Monat nach Bekanntwerden dieser Gründe, aber nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter.
Wenn das Gericht dann meint, dass die vorgetragenen Gründe ausreichen, wird es das alleinige Sorgerecht bei der Mutter belassen. Wenn es aber zu dem Schluss kommt, dass die Gründe nicht ausreichend sind, um den Vater außen vor zu lassen, wird es das gemeinsame Sorgerecht beschließen.
Andererseits werden sich viele Mütter daran gewöhnen müssen, dass sie ihren Ex an den wichtigen Entscheidungen, die das gemeinesame Kind betreffen, tatsächlich beteiligen müssen. Viele Eltern werden nun lernen müssen, sich zusammen zu raufen, wenn schon nicht als Paar, dann wenigstens als Eltern. Ein gewisses Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft sollte man aber von beiden Elternteilen erwarten können und müsste auch in den meisten Fällen machbar sein. Wir leben im 21. Jahrhundert; uns stehen weit mehr Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, als es noch bei unseren Eltern vor 30 Jahren der Fall war.
Einem Kind dürfte es letztenendes egal sein, ob seine Eltern jemals miteinander verheiratet waren oder nicht. Es hat seine eigenen Bedürfnisse, die nichts damit zu tun haben, ob seine Eltern jemals ein Standesamt von innen gesehen haben oder nicht.
Und das ist es, was entscheidend ist: das Kindeswohl. Genau wir bei allen anderen Eltern auch.
Auch bei mir sind schon die ersten Mandate zu diesem Thema angekommen, was ja auch nicht weiter verwunderlich ist, denn ich kenne einige Väter, die sich gerne in den letzten Jahren mehr für ihre Kinder engagiert hätten, es aber auf dem offiziellen Weg nicht konnten, weil sie das Sorgerecht für ihre Kinder eben gerade nicht hatten. Sie waren komplett auf die Zustimmung der Kindesmutter angewiesen, mit dem Ergebnis, dass ihre Meinung im Zweifelsfall nicht gefragt war.
Das wird sich durch dieses Gesetz nun ändern. Auch ohne Zustimmung der Mutter können die Familiengerichte nun die elterliche Sorge beiden Eltern übertragen. Sogar eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den unverheirateten Vater ist grundsätzlich möglich, wird aber wohl eher die Ausnahme bleiben.
Wie funktioniert die Sorgerechtsübertragung?
Wie so oft: Derjenige, der etwas möchte, muss es beantragen, und zwar in diesem Fall beim Familiengericht. Der nicht verheiratete Vater muss also einen Antrag stellen, der darauf gerichtet ist, dass ihm die gemeinsame elterliche Sorge übertragen wird.Dieser Antrag wird der Mutter dann vom Gericht zugestellt. Gleichzeitig wird ihr eine Frist eingeräumt, in der sie zu dem Antrag Stellung nehmen kann. Wenn die Mutter also das alleinige Sorgerecht behalten will, muss sie nun aktiv werden. Die Frist zur Stellungnahme darf übrigens frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden. Damit soll wohl verhindert werden, dass sich frischgebackene Mütter schon im Kreißsaal um die Sorgerechtsfrage Gedanken machen müssen. Verständlich, vor allem, wenn es das erste Kind ist und sich alles noch einspielen muss.
Grundsätzlich soll und wird das Familiengericht im schriftlichen Verfahren entscheiden, und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der beiden Elternteile. Das ist der Unterschied zum "normalen" Sorgerechtsverfahren, wie wir es bisher gekannt haben. Das Verfahren soll so vereinfacht werden.
Das Gericht wird nur dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, wenn ihm Gründe bekannt werden, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen stehen. Diese Gründe werden - man kann es sich denken - hauptsächlich von der Mutter geliefert werden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird nach dem Beschleunigungsprinzip, das bei Kindschaftssachen gilt, ziemlich schnell erfolgen, und zwar spätestens einen Monat nach Bekanntwerden dieser Gründe, aber nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter.
Wenn das Gericht dann meint, dass die vorgetragenen Gründe ausreichen, wird es das alleinige Sorgerecht bei der Mutter belassen. Wenn es aber zu dem Schluss kommt, dass die Gründe nicht ausreichend sind, um den Vater außen vor zu lassen, wird es das gemeinsame Sorgerecht beschließen.
Mein Kommentar dazu:
Grundsätzlich finde ich, dass dieses Gesetz überfällig war. Wie so oft hing die Rechtswirklichkeit hier der Realität hinterher. Wir Frauen beschweren und oft und gerne, dass wir diskriminiert werden, aber hier waren es tatsächlich einmal die Männer, die das Nachsehen hatten. Gleichzeitig werden die Väter nun auch "in die Pötte kommen" müssen, wie man hier so schön sagt. Einfach nur das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, um der Ex eins auszuwischen, wäre falsch und würde nur dazu führen, dass die Konflikte, die man schon als Paar nicht hatte lösen können, auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.Andererseits werden sich viele Mütter daran gewöhnen müssen, dass sie ihren Ex an den wichtigen Entscheidungen, die das gemeinesame Kind betreffen, tatsächlich beteiligen müssen. Viele Eltern werden nun lernen müssen, sich zusammen zu raufen, wenn schon nicht als Paar, dann wenigstens als Eltern. Ein gewisses Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft sollte man aber von beiden Elternteilen erwarten können und müsste auch in den meisten Fällen machbar sein. Wir leben im 21. Jahrhundert; uns stehen weit mehr Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, als es noch bei unseren Eltern vor 30 Jahren der Fall war.
Einem Kind dürfte es letztenendes egal sein, ob seine Eltern jemals miteinander verheiratet waren oder nicht. Es hat seine eigenen Bedürfnisse, die nichts damit zu tun haben, ob seine Eltern jemals ein Standesamt von innen gesehen haben oder nicht.
Und das ist es, was entscheidend ist: das Kindeswohl. Genau wir bei allen anderen Eltern auch.
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Donnerstag, 16. Mai 2013
Sternenkinder - Kann man ein Leben in Gramm messen?
Haben Sie schon einmal etwas von Sternenkindern gehört?
Sternenkinder sind solche Kinder, die vor, während oder nach der Geburt sterben, ohne ein Gewicht von 500 Gramm erreicht haben.
Seit gestern ist eine Neuregelung der Personenstandsverordnung in Kraft, die aus meiner Sicht nicht nur völlig richtig, sondern auch überfällig war: Nun können auch Sternenkinder beim Standesamt registriert werden. Das war noch vorgestern nicht der Fall. Für die Eltern, die ihr Kind oft längst als Person angenommen haben, dürfte das eine große Erleichterung sein.
Bisher war es so, dass Kinder, bei denen sich weder ein Herzschlag gezeigt oder die Nabelschnur pulsiert hat oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat, als tot geborenes Kind galten, wenn sie mindestens 500 Gramm schwer waren. Betrug das Gewicht des Kindes auch nur ein Gramm weniger, dann galt das Kind als Fehlgeburt, mit der Konsequenz, dass es in den Personenstandsregistern auch nicht einzutragen war. Man konnte ihm also auch offiziell keinen Namen geben.
Genau dieser Punkt wurde nun geändert, und zwar auch für Kinder, die schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf die Welt gekommen sind.
Gleichzeitig besteht aber keine Pflicht, das Kind im Personenstandsregister eintragen zu lassen; die Entscheidung liegt allein bei den Eltern, was auch ganz richtig ist. Es wird immer auch Eltern geben, die sich auf den Standpunkt stellen, dass ihr Kind für sie real war, auch ohne dass es im Personenstandsregister geführt wird. Gleichzeitig dürfte es für die Eltern, die ihr Kind eintragen lassen, auch eine Art Beruhigung sein zu wissen, dass ihr Kind auch im rechtlichen Sinne existiert hat, was bisher eben gerade nicht - oder nur bedingt - der Fall war.
Gerade diese bedingte rechtliche Existenz ist auch der Grund, weshalb ich die Gesetzesänderung bei allem Mitgefühl mit den Eltern auch aus juristischer Sicht für eine notwendige Konsequenz halte.
Wir müssen in den verschiedenen Gesetzen gar nicht mal so tief buddeln, um auf Regelungen zu stoßen, die auf den Schutz des ungeborenen Lebens, der "Leibesfrucht", abzielen. Egal, ob es um Abtreibung oder um das Erbrecht geht - der Fötus hat Rechte, um es überspitzt zu formulieren. Er ist nicht einfach nur ein Haufen Zellen, der nach der Geburt zu einem Nichts wird.
Unser Leben wird durch Gesetze von der Zeugung bis zum Tod definiert. Es ist deshalb gut, dass die Sternenkinder nun nicht mehr einfach unter den Tisch fallen, als hätten sie nicht existiert.
Wie kann ich mein Kind im Personenstandsregister registrieren lassen?
Erforderlich ist, wie so oft bei anderen Verwaltungsangelegenheiten auch, ein entsprechender Antrag, und zwar an das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat. Der Wohnort der Eltern ist dabei unerheblich, es kommt wirklich nur auf den Ort der Geburt an. Natürlich muss man sich selbst ausweisen können (durch Personalausweis oder Reisepass), und man muss nachweisen können, dass das Kind tatsächlich zur Welt gekommen ist. Das kann zum Beispiel durch den Mutterpass geschehen, wenn das Ende der Schwangerschaft darin vermerkt wurde, oder auch durch ein Attest des behandelnden Arztes, der Hebamme oder des Entbindungspflegers.
Was die Kosten angeht, so ist die Erhebung von Gebühren Ländersache, wird also von den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt werden. Auch das Gebührenrecht wird sich hier wohl auf eine Änderung einstellen müssen.
Aber letztlich ist diese Frage ja eher von geringerer Bedeutung.
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Montag, 13. Mai 2013
Freitag geschlossen
Am Freitag, dem 17.05.13, ist das Büro aus organisatorischen Gründen geschlossen. Am Dienstag, dem 21.05.13 (der 20. ist der Pfingstmontag) bin ich aber wieder wie gewohnt erreichbar.
Mittwoch, 8. Mai 2013
Hingucken lohnt sich!
Wer heute ins Westfalen-Blatt guckt, der kann mich heute auf der Versmolder(!) Seite finden:
Ja, ich habe mich tatsächlich noch "nebenbei" zur Stadtführerin ausbilden lassen. (Schade, dass der Scan nicht so gut geworden ist - das Foto auf der Rückseite scheint leider ein bisschen durch.)
Warum? Ganz einfach: Weil es mir Spass macht. Dafür bin ich seit Januar immer gerne am Dienstag Abend - und ab und zu auch mal für ein paar Stunden am Samstag - nach Versmold gefahren. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich gerne gute Geschichte(n) erzähle, auch wenn sie nichts mit der Juristerei zu tun haben. Und gerade hier im Altkreis gibt es viel zu erzählen - man muss nur genauer hinsehen, um die Spuren zu entdecken.
Dazu kommt, dass wir wirklich eine tolle Gruppe waren. Für jemanden, der normalerweise (zumindest in beruflicher Hinsicht) eher als Einzelkämpfer unterwegs ist, war das eine schöne Sache. Danke an Euch alle!
Gestern gab es nun also eine kleine Feierstunde im Versmolder Rathaus. Es wurden Hände geschüttelt, Häppchen verspeist und Zertifikate verteilt:
Ich bin schon gespannt, wie es weitergehen wird. Gucken wir mal - ich habe da schon ein paar Ideen...
Ja, ich habe mich tatsächlich noch "nebenbei" zur Stadtführerin ausbilden lassen. (Schade, dass der Scan nicht so gut geworden ist - das Foto auf der Rückseite scheint leider ein bisschen durch.)
Warum? Ganz einfach: Weil es mir Spass macht. Dafür bin ich seit Januar immer gerne am Dienstag Abend - und ab und zu auch mal für ein paar Stunden am Samstag - nach Versmold gefahren. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich gerne gute Geschichte(n) erzähle, auch wenn sie nichts mit der Juristerei zu tun haben. Und gerade hier im Altkreis gibt es viel zu erzählen - man muss nur genauer hinsehen, um die Spuren zu entdecken.
Dazu kommt, dass wir wirklich eine tolle Gruppe waren. Für jemanden, der normalerweise (zumindest in beruflicher Hinsicht) eher als Einzelkämpfer unterwegs ist, war das eine schöne Sache. Danke an Euch alle!
Gestern gab es nun also eine kleine Feierstunde im Versmolder Rathaus. Es wurden Hände geschüttelt, Häppchen verspeist und Zertifikate verteilt:
Ich bin schon gespannt, wie es weitergehen wird. Gucken wir mal - ich habe da schon ein paar Ideen...
Montag, 6. Mai 2013
NSU-Prozess: Wahrheitsfindung über alles?
Heute fängt sie also an, die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe und ihre vermeintlichen Unterstützer.
Logisch, die Hauptverhandlung interessiert mich auch, obwohl ich nicht direkt involviert bin. Wegen meiner fachlichen Kenntnisse interessiert mich aber neben dem bloßen Sachverhalt auch die Prozesstaktik, die die Kollegen fahren werden. Da ist man schon neugierig, inwieweit die Verteidiger tatsächlich auf eine Konfliktverteidigung aus sein werden. Im Zweifelsfall kann man ja noch immer etwas dazulernen... (manchmal eben auch, wie man es gerade nicht machen sollte).
Ich hoffe mal, dass sich der Streit um die Vergabe der Presseplätze nun erledigt hat und nun die eigentliche Aufgabe des Gerichts in Angriff genommen werden kann, nämlich die Frage zu klären, inwieweit sich die fünf Angeklagten strafbar gemacht haben.
Man könnte ja nun auf die Idee kommen, zu fragen, ob es nicht eigentlich die Hauptaufgabe des Gerichts sein müsste, die Wahrheit herauszufinden und auf dieser Grundlage ein gerechtes Urteil zu fällen. In einer idealen Welt wäre das wohl so - andererseits hätte es in einer idealen Welt den NSU wohl auch nicht gegeben. Vor allem der Nebenklage, die von über 50 Kollegen vertreten wird, wünscht sich eine allumfassende Aufklärung, auch darüber, was bei den Ermittlungen alles schief gegangen ist.
Über das Thema "Wahrheit und Strafprozess" gibt es genug Fachliteratur. Fakt ist, dass wir hier mit einigen Einschränkungen leben müssen, was daran liegt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der auch Angeklagten das Recht zugesteht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Beate Zschäpe hat schon angekündigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und es ist eben nicht damit zu rechnen, dass sie ihre Haltung dazu ändern wird.
Sicher, für die Angehörigen der Opfer wird es schwer sein, zu akzeptieren, dass sie auch in diesem Prozess wahrscheinlich nicht die ganze Wahrheit erfahren werden. Die einzige, die beantworten kann, was sich wirklich innerhalb des NSU abgespielt hat und wie genau man sich die Opfer ausgesucht hat, wäre eben Beate Zschäpe.
Am Ende kann ein Gericht eben nur auf der Basis dessen urteilen, was auch beweisbar ist.
Und weil das Gericht selbst schon damit rechnet, dass sich die Hauptverhandlung noch bis 2015 hinziehen kann, wird auch das noch eine ganze Weile dauern.
Logisch, die Hauptverhandlung interessiert mich auch, obwohl ich nicht direkt involviert bin. Wegen meiner fachlichen Kenntnisse interessiert mich aber neben dem bloßen Sachverhalt auch die Prozesstaktik, die die Kollegen fahren werden. Da ist man schon neugierig, inwieweit die Verteidiger tatsächlich auf eine Konfliktverteidigung aus sein werden. Im Zweifelsfall kann man ja noch immer etwas dazulernen... (manchmal eben auch, wie man es gerade nicht machen sollte).
Ich hoffe mal, dass sich der Streit um die Vergabe der Presseplätze nun erledigt hat und nun die eigentliche Aufgabe des Gerichts in Angriff genommen werden kann, nämlich die Frage zu klären, inwieweit sich die fünf Angeklagten strafbar gemacht haben.
Man könnte ja nun auf die Idee kommen, zu fragen, ob es nicht eigentlich die Hauptaufgabe des Gerichts sein müsste, die Wahrheit herauszufinden und auf dieser Grundlage ein gerechtes Urteil zu fällen. In einer idealen Welt wäre das wohl so - andererseits hätte es in einer idealen Welt den NSU wohl auch nicht gegeben. Vor allem der Nebenklage, die von über 50 Kollegen vertreten wird, wünscht sich eine allumfassende Aufklärung, auch darüber, was bei den Ermittlungen alles schief gegangen ist.
Über das Thema "Wahrheit und Strafprozess" gibt es genug Fachliteratur. Fakt ist, dass wir hier mit einigen Einschränkungen leben müssen, was daran liegt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der auch Angeklagten das Recht zugesteht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Beate Zschäpe hat schon angekündigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und es ist eben nicht damit zu rechnen, dass sie ihre Haltung dazu ändern wird.
Sicher, für die Angehörigen der Opfer wird es schwer sein, zu akzeptieren, dass sie auch in diesem Prozess wahrscheinlich nicht die ganze Wahrheit erfahren werden. Die einzige, die beantworten kann, was sich wirklich innerhalb des NSU abgespielt hat und wie genau man sich die Opfer ausgesucht hat, wäre eben Beate Zschäpe.
Am Ende kann ein Gericht eben nur auf der Basis dessen urteilen, was auch beweisbar ist.
Und weil das Gericht selbst schon damit rechnet, dass sich die Hauptverhandlung noch bis 2015 hinziehen kann, wird auch das noch eine ganze Weile dauern.
Sonntag, 5. Mai 2013
Ein Grund, von zu Hause aus zu arbeiten
Früher hatte ich mein Büro im Industriegebiet in Werther. Die Tatsache, dass ich von ziemlich viel Beton umgeben war, hat mich damals nicht weiter gestört. Inzwischen wäre das anders.
Heute genieße ich es, mir ab und an mal eine Pause zu gönnen und mit einer Tasse Kaffee in der Hand vor das Haus zu gehen und zu gucken, was sich denn draußen so tut. Ich bin mir nicht sicher, welche meine Lieblingsjahreszeit ist, aber im Moment ist es definitiv der Frühling - es ist einfach spannend zu sehen, wie sich draußen alles so rapide verändert.
Ein schönes Beispiel dafür ist dieses hier:
Diesen Kirschbaum kann ich im Moment von meinem Bürofenster aus sehen. Dafür lohnt es sich wirklich, vom Schreibtisch aufzustehen!
Nein, das Industriegebiet vermisse ich wirklich nicht!
Heute genieße ich es, mir ab und an mal eine Pause zu gönnen und mit einer Tasse Kaffee in der Hand vor das Haus zu gehen und zu gucken, was sich denn draußen so tut. Ich bin mir nicht sicher, welche meine Lieblingsjahreszeit ist, aber im Moment ist es definitiv der Frühling - es ist einfach spannend zu sehen, wie sich draußen alles so rapide verändert.
Ein schönes Beispiel dafür ist dieses hier:
Diesen Kirschbaum kann ich im Moment von meinem Bürofenster aus sehen. Dafür lohnt es sich wirklich, vom Schreibtisch aufzustehen!
Nein, das Industriegebiet vermisse ich wirklich nicht!
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