Sonntag, 11. August 2013

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?


Wenn bei einem Scheidungsverfahren die beteiligten Ehegatten auch genau so verschieden und vielfältig sind wie Gründe, die letztlich zur Scheidung führen, so sind die Grundzüge des Verfahrens doch gleich. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, wie dieses Verfahren abläuft.


1. Schritt: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts



Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Wenn Sie also einen eigenen Antrag stellen wollen (und sei es auch nur, um zu verhindern, dass die Scheidung platzt, weil der andere Ehegatten seinen Antrag zurück nimmt), dann kommen Sie nicht darum herum, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen. 

Zum Beratungsgespräch beim Anwalt sollten Sie die folgenden Dinge mitbringen: 

  • Ihr Familienbuch einschließlich der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder 
  • wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen: Belege über Ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben 

2. Schritt: Die Einreichung des Scheidungsantrags



Ihr Anwalt wird nun den Scheidungsantrag bei dem Familiengericht einreichen, das für Sie zuständig ist. Das muss nicht immer zwingend auch das Gericht an Ihrem Wohnort sein. Es kann auch gut sein, dass ein anderes Gericht örtlich zuständig ist, zum Beispiel dann, wenn Ihre minderjährigen Kinder in einem anderen Amtsgerichtsbezirk wohnen. 

Die Antragsschrift selbst wird sich in der Regel auf die wesentlichen Punkte beschränken, das heißt auf die rechtlichen Anträge und auf die Darstellung der Familienverhältnisse (wann geheiratet, wieviele Kinder, Aufenthaltsort der Kinder, Zeitpunkt der Trennung).

Ob noch weitere Anträge außer dem eigentlichen Scheidungsantrag gestellt werden, hängt von der individuellen Situation ab. Diese Anträge können zum Beispiel das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder oder den Zugewinnausgleich betreffen.  


3. Schritt: Die Ermittlung der Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich



Damit der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann, müssen dem Gericht die notwendigen Informationen über die von beiden Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vorliegen. Dazu werden von den Rentenversicherungsträgern (zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung) die entsprechenden Auskünfte eingeholt. 

Die Einholung der Auskünfte übernimmt das Gericht auf der Basis der von beiden Ehegatten ausgefüllten und zum Gericht gegebenen Fragebögen. 


4. Schritt: Der Scheidungstermin



Zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht müssen in der Regel beide Ehegatten persönlich erscheinen. Auch die Anwälte sind natürlich dabei.

In einem nichtöffentlichen Teil werden die Ehegatten dazu befragt, ob sie die Ehe als gescheitert ansehen und ob sie es sich vorstellen können, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Außerdem wird noch der Versorgungsausgleich besprochen. 

Anschließend wird in einem öffentlichen Teil (der jedoch so gut wie nie von anderen Personen besucht wird) der Scheidungsbeschluss "im Namen des Volkes" verkündet. 

Wenn keine weiteren Folgesachen (Sorgerecht, Unterhalt etc.) zu verhandeln sind, dauert der Scheidungstermin in der Regel nicht mehr als 15 Minuten. 


5. Schritt: Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses



Ob der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig wird, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob auch beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind (wenn man es nicht ist, kann man keinen Rechtsmittelverzicht erklären). Wenn keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats nach dem Termin Rechtsmittel einlegt, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. 



Das könnte Sie auch interessieren:
Gibt es eigentlich eine "Online-Scheidung"?

Mittwoch, 7. August 2013

Die Ausbildungsplatz-Frage

Um es gleich vorweg zu sagen:
Nein, es tut mir ja leid, aber ich habe in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zu vergeben. 

Trotzdem bekomme ich ab und an doch vor allem telefonische Anfragen und Online-Bewerbungen. Viele davon sind auch wirklich gut.

Bei manchen kann ich aber nur den Kopf schütteln, zum Beispiel dann, wenn ich sehe, wie wenig Mühe man sich mit der eigenen Bewerbung gibt. Wenn ich schon sehe, dass mein eigener Name falsch geschrieben ist ("Sehr geehrte Frau Schwenker" - nein, ich schwenke nichts), dann muss ich schon annehmen, dass derjenige schlampig recherchiert hat. Da ist es kein Wunder, wenn sich viele Unternehmen beschweren, dass sie keine passenden Bewerber für ihre Ausbildungsstelle finden.

Ich will aber nicht immer nur das Negative herausstellen. Lieber versuche ich, eine Lösung für ein Problem zu finden. Also hier als Denkanstoß: 

Wie sähe für mich die passende Auszubildende aus? 

(Anmerkung: Ich habe in den knapp zehn Jahren meiner Anwaltstätigkeit noch keine einzige Bewerbung von einem männlichen Wesen bekommen. Sollte es aber trotzdem männliche Interessierte geben, bitte ich, sich nicht benachteiligt zu fühlen, wenn ich hier die weibliche Form verwende...) 

Sie muss zu mir passen. 
Wenn die Chemie nicht stimmt, dann quälen sich letztlich nur beide.

Sie muss starke Nerven haben. 
Der Job ist aufreibend, schon allein, weil jeder, der hier durch die Tür kommt, ein Problem hat, das gelöst werden will. Und das natürlich so schnell wie möglich.

Sie muss auch im größten Stress immer freundlich bleiben können. 
Eine Anwaltskanzlei ist eben auch ein Dienstleistungsunternehmen.

Sie muss "das" und "dass" auseinander halten können. 
So schwer sollte das eigentlich nicht sein, oder? Letztlich bin ich es, deren Name auf Schreiben und Schriftsätzen steht, und von einem Anwalt sollte man erwarten können, dass er die wichtigsten Rechtschreibregeln beherrscht.

Sie muss Menschenkenntnis haben. 
Selbst die größte fachliche Brillanz bringt nichts, wenn man nicht mit Menschen umgehen kann. So einfach ist das.

Das wären also meine Top 5. In unsortierter Reihenfolge. 

Falls Sie noch suchen und deshalb auf dieser Seite gelandet sind: Ich drücke Ihnen die Daumen! Denn wenn Sie wirklich der richtige Typ für den Job sind, dann macht er wirklich richtig viel Spass. Und das ist wichtig. 

Sonntag, 4. August 2013

Gibt es eigentlich eine "Online-Scheidung"?


Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine Ehe wird auch heute (noch?) nicht im Internet geschieden!

Es ist immer noch so, dass das Amtsgericht (Familiengericht) für die Scheidung zuständig ist. In einer mündlichen Verhandlung werden die (Noch-)Ehegatten vom Richter gefragt, ob sie geschieden werden wollen (die meisten antworten darauf mit "ja") und ob sie es sich vorstellen können, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen (hier lautet die Antwort meist "nein").

Samstag, 3. August 2013

Ein Besuch in der Eisdiele

Gestern am späten Nachmittag - die Temperaturen lagen immer noch um die 35 Grad - entschlossen wir uns ganz spontan, doch mal wieder der Eisdiele einen Besuch abzustatten. Und was soll ich sagen? Neben einem leckeren Schokobecher (wenn schon, denn schon) gab es gleich auch noch Futter für meinen Blog gratis dazu:

Am Nebentisch saßen zwei Frauen. Eine redete im Maschinengewehrtempo ohne Punkt und Komma, die andere hörte geduldig zu. Also eine gelungene Rollenaufteilung.

Die Rednerin hatte sich gerade scheiden lassen und Verfahrenskostenhilfe beantragt (und auch bekommen). Ihr (inzwischen) Ex-Mann war nicht anwaltlich vertreten; man hat sich aber die Kosten für die Scheidung netterweise geteilt.

Wie gesagt, alle diese Einzelheiten erzählte sie

Freitag, 2. August 2013

Alles neu... macht der August

Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, Betreuungsgeld und dazu noch ein neues Kosten- und Gebührenrecht - der August hat einige nicht unwesentliche Änderungen gebracht.

Bei Betreuungsgeld und -platz wusste man ja nun schon länger, dass die Änderungen kommen, so dass man sich in Ruhe darauf vorbereiten konnte. Bei der Änderung des Kostenrechts

Mittwoch, 31. Juli 2013

Halten wir jetzt länger durch?

Das Statistische Bundesamt hat wieder einmal neue Zahlen zum Thema Scheidung veröffentlicht. Noch immer wird rund jede dritte Ehe geschieden; insoweit gibt es also wenig Neues zu verzeichnen.

Interessant ist aber, dass die durchschnittliche gescheiterte Ehe heute erst nach 14 Jahren und 7 Monaten geschieden wird - vor 20 Jahren waren es noch 11,5 Jahre. Damit stellt sich die Frage:

Sonntag, 28. Juli 2013

10 Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter


1. Stellen Sie Anträge immer schriftlich. Wenn möglich: Ziehen Sie sich eine Kopie Ihres Antrages und bewahren Sie sie bei Ihren Unterlagen auf. 

2. Jeder Antrag muss entgegengenommen und natürlich auch bearbeitet werden. 

3. Den Nachweis, dass Sie ein Schriftstück beim Jobcenter abgegeben haben, müssen gegebenenfalls Sie führen. Es kann deshalb sinnvoll sein, einen Zeugen mitzunehmen oder die Schriftstücke als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. 

4. Den Nachweis, dass umgekehrt Sie ein Schreiben vom Jobcenter bekommen haben, muss das Jobcenter führen. Es kann immer mal passieren, dass zwei Bescheide in einen Briefumschlag rutschen. 

Donnerstag, 25. Juli 2013

Sommerferien!

oder: Der beste Freund des Anwalts... 


Ich bin ja schon immer papier- und schreibgeräteaffin (gibt es dieses Wort eigentlich?) gewesen. Schon als Kind habe ich gerne in diversen Schreibwarenläden nach neuen, schönen Stiften gestöbert. Mein Favorit war ein Tintenroller, dessen lilafarbene Tinte obendrein noch nach Brombeeren roch. Diesem Stift trauere ich ja heute noch nach... 

Heute sind meine Tintenroller zwar geruchsfrei, zu einem guten Teil dafür aber tatsächlich ausradierbar. Und das ist auch gut so. 

Meine Gerichtstermine stehen immer in Rot in meinem Kalender. Logisch, denn es sind ja auch die wichtigsten Termine am Tag. 



Das Dumme ist nur, dass man dafür in der Regel meist mindestens fünf Leute und ihre Urlaubspläne unter einen Hut bringen muss, nämlich den Richter, zwei Anwälte und eben auch zwei Mandanten. 

Irgendwann brauchen Juristen ja auch mal ein paar Tage Abstand von der Juristerei. 

Eigentlich sollte ich auch jetzt genau in diesem Moment im Gericht sein. Dass ich es - offensichtlich - nicht bin, liegt daran, dass der Termin aufgehoben und auf nächsten Dienstag verschoben wurde. Jedenfalls ist das der neueste Stand. 

Sie können sich denken, dass ich - zumindest in den Sommerferien - meine Gerichtstermine nur noch mit dem ausradierbaren Tintenroller in meinen Terminkalender eintrage. Das macht meine Tagesplanung dann doch ungemein übersichtlicher...