Mittwoch, 24. Juli 2013

Das Problem mit den Kirschen

Nein, ich habe keine Probleme mit den Kirschen in Nachbars Garten. Sondern mit denen in meinem eigenen.

Erinnern Sie sich noch an den blühenden Kirschbaum im Mai?


Inzwischen sieht er so aus:


Und das beste: In diesem Sommer ist er voller Kirschen!


Das Problem ist nur: Diese Kirschen hängen in ungefähr fünf bis sechs Metern Höhe. Mindestens.

Ich hätte meinen Mandanten ja gerne ein Schüsselchen mit frisch gepflückten eigenen Kirschen als kleinen Snack beim Besprechungstermin hingestellt (es kann ja schließlich nicht überall nur Gummibärchen geben), aber leider habe ich gerade keinen passenden Hubsteiger zur Hand.

Wenn Sie also in den nächsten Tagen zufällig ein solches Gerät entbehren könnten, dann sagen Sie mir Bescheid.

Dann bräuchte ich nur noch jemanden, der schwindelfrei ist...

Donnerstag, 18. Juli 2013

Baustellen-Update

Wie es aussieht, ist es wieder um einiges einfacher geworden, von der Haller Innerstadt aus zu mir zu kommen: Man kann wieder von der Wertherstraße nach links auf die Theenhausener Straße abbiegen; die Absperrungen sind verschwunden. Die Sackgassen-Schilder auf der Wertherstraße sind aber noch da...

Ob ich das aus eigener Erfahrung weiß?

Nun ja, die Antwort auf diese Frage lasse ich jetzt mal offen...

Montag, 15. Juli 2013

Der Fall Trayvon Martin: Bei uns wäre er anders ausgegangen.

Nehmen wir mal an, ein deutsches Gericht hätte denselben Sachverhalt zu verhandeln gehabt. Was wäre dann passiert?

(Halt, eine Einschränkung müssen wir machen. Unser Waffenrecht ist ein anderes. Bei uns ist das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht wortwörtlich in der Verfassung verankert. Lassen wir mögliche Waffendelikte also mal außen vor, sondern kümmern uns um die Tötungsdelikte.) 

Knackpunkt Nummer 1 dürfte die Frage einer Notwehrsituation sein. Unstreitig war Trayvon Martin unbewaffnet und war auch nicht im Begriff, eine Straftat zu begehen. Demnach scheidet eine objektive Notwehr- oder auch Nothilfesituation aus. 

Deshalb muss man weiter fragen: Ging Zimmerman wirklich irrtümlich von einer Notwehrsituation aus? Dann hätte es sich um eine sogenannte Putativnotwehr gehandelt. Zimmerman wäre, wenn es ihm nicht möglich gewesen wäre, seinen Irrtum zu erkennen, verpflichtet gewesen, angemessen zu handeln, also das mildeste Mittel anzuwenden, das ihm in diesem Moment zur Verfügung stand. 

Selbst wenn man, aus welchem Grund auch immer, einen nicht vermeidbaren Irrtum bejahen würde, müsste man also prüfen, ob der Schuss in den Oberkörper das mildeste Mittel war. Das dürfte zweifelhaft sein. Hätte ein Warnschuss in die Luft gereicht? Aller Wahrscheinlichkeit nach schon. Oder ein Schuss in die unteren Extremitäten? Auch dann wäre Trayvon Martin wahrscheinlich noch am Leben. 

Ein deutsches Gericht wäre also aller Wahrscheinlichkeit nach von einem sogenannten Putativnotwehrexzess ausgegangen - von einer Unverhältnismäßigkeit des gewählten Mittels bei einer fälschlich angenommenen Notwehrlage. 

Knackpunkt Nummer 2 wäre die Frage gewesen, welches Delikt hier in Frage gekommen wäre. Fahrlässige Tötung, Totschlag oder doch Mord? 

Auch hier könnte ich nur einen Konjunktiv an den nächsten reihen. Für eine genaue Beurteilung müsste ich nämlich den - beweisbaren - Sachverhalt wirklich genau kennen. Ein wesentlicher Punkt ist auch immer die Motivlage des Täters, umso mehr dann, wenn eine Verurteilung wegen Mordes zu prüfen ist. Und ganz ehrlich - dafür fehlen mir die notwendigen Informationen, auch wenn vieles hier für Totschlag spricht. 

Hier war es so, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt als Mord angeklagt hatte. Die Geschworenen konnten sich aber nicht auf einen Schuldspruch wegen Mordes einigen. Deshalb haben sie Zimmerman freigesprochen. 

Wenn eine deutsche Staatsanwaltschaft den Sachverhalt als Mord eingestuft und als solchen angeklagt hätte, dann wäre nicht zwingend auch eine Verurteilung wegen Mordes dabei herausgekommen. Dieses "Alles-oder-nichts"-Prinzip gilt im deutschen Strafrecht nicht. Das Gericht kann, wenn es vorher einen entsprechenden Hinweis gegeben hat, denselben Sachverhalt rechtlich anders beurteilen und dann zu einer Verurteilung wegen Totschlags oder auch nur wegen fahrlässiger Tötung kommen. 

Die Möglichkeit eines Freispruchs sehe ich hier eigentlich nicht. 

Das bringt uns zu Knackpunkt Nummer 3: Die Zusammensetzung des Gerichts. Wir haben keine Geschworenen, die allein über Schuld und Unschuld entscheiden, sondern in Fällen wie diesen hier ein Gericht, das sich aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammensetzt. Das heißt, dass die rechtliche Beurteilung in der Mehrzahl in den Händen geschulter Juristen liegt, im Zweifelsfall aber immer noch der nicht durch die Juristerei verdrehte gesunde Menschenverstand der Schöffen etwas ausrichten kann. Auch muss man nicht zwölf, sondern nur fünf Meinungen unter einen Hut bringen, was die Sache schon einmal wesentlich erleichtert. 

Außerdem muss das Urteil genauestens begründet werden, und zwar auch ein Freispruch, denn bei einem Freispruch könnte auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. 

Diese Vorgehensweise soll unter anderem auch verhindern, dass die Rassenkarte ausgespielt wird. Und das ist auch gut so! Es macht das Schubladendenken nämlich ungemein schwerer, und zwar für alle Beteiligten. 



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Donnerstag, 11. Juli 2013

Eine logische Erklärung

Vor ein paar Wochen hatte ich ja bei Ihnen nachgefragt, ob Ihnen eine Erklärung dafür einfällt, dass die meisten Frauen nicht auf die Idee kommen, das Fähnchen an meinem Briefkasten senkrecht zu stellen, die meisten Männer dagegen schon.

Ich habe in der Zwischenzeit ein paar gute Erklärungsansätze bekommen. Der, der mir bis jetzt am logischsten erscheint, ist der Folgende:

"Wir Männer sind eben darauf programmiert, dass das Fähnchen hochgehen muss." 

Ich hätte es eigentlich wissen müssen. 

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Dienstag, 9. Juli 2013

Die italienischen Kollegen...

... STREIKEN im Moment. Das ist ein Gedanke, der uns deutschen Anwälten eher befremdlich erscheint. Bei der Bahn, Fluglotsen, im Metallbereich - okay, aber Anwälte?! Wir sind doch schließlich Organe der Rechtspflege! 

Zugegeben, wir jammern ab und an auch, meist aber auf hohem Niveau. Es kommt auch vor, dass wir aus purer Verzweifelung die Köpfe auf den Schreibtisch hauen, wenn eine sich ein Verfahren durch eine erneute Fristverlängerung wieder mal ein paar Wochen länger hinzieht, als sie eigentlich müsste, weil wir wissen, dass unsere Mandanten die Angelegenheit so schnell wie möglich hinter sich bringen möchten.

Der Streik der Kollegen wendet sich wohl gegen Reformen in der Justiz. Ich persönlich würde lieber für etwas auf die Straße gehen - für mehr Stellen in der Justiz zum Beispiel. Das wäre doch mal was!




Montag, 8. Juli 2013

Papierkrieg - Teil 2

Ich habe am Freitag Post von einer Kollegin bekommen, die Unterlagen von mir haben wollte. Mal ganz davon abgesehen, dass sich genau diese Unterlagen schon im Postkasten befanden, hat sie es etwas zu gut gemeint: Obwohl das Schreiben nur an mich gerichtet war und keinen meiner aktuellen Mandanten betraf, schickte sie es mir vorab per Fax, und zwar sowohl das Original als auch eine Abschrift davon. Wenn ich nun in etwa einer Viertelstunde mein Postfach am Klingenhagen leere, werde ich beides dort auch nochmal vorfinden. 

Was sagt uns das? Mindestens dreimal Papier verschwendet, denn nur das Original wird erst einmal bei mir bleiben. Der Rest ist schon in den Schredder gewandert bzw. wird in ungefähr 25 Minuten den Weg dorthin antreten. Außerdem hat sie uns beiden mehr Arbeit gemacht als notwendig. 

Wir Anwälte fabrizieren wirklich zuviel Papier. 


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Samstag, 6. Juli 2013

Das erste Mal

... ist für manche Leute wirklich nervenaufreibend, wenn sie zum Anwalt kommen. Sie wissen einfach nicht, was sie erwartet. Ich kenne das Gefühl - es dürfte ungefähr das sein, mit dem ich eine Zahnarztpraxis betrete, obwohl ich eine supernette Zahnärztin habe. Der Unterschied ist, dass ich meine Mandanten weder betäuben noch auf einen elektrischen Stuhl verfrachten muss. 

Andere wiederum sind so gelassen, als würden sie sich nur gerade beim Friseur die Spitzen schneiden lassen. Wieder andere denken, dass sie bei mir sowieso erst einmal mindestens eine Stunde im Wartezimmer sitzen. Irrtum! 

Um es für alle etwas einfacher zu machen, habe ich auf meiner Homepage eine kleine Checkliste mit Tipps eingestellt, was beim ersten Anwaltstermin zu beachten ist. Sie finden sie 

hier




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Freitag, 5. Juli 2013

Papierkrieg - Teil 1

Als ich in der neunten (oder war es doch die zehnte?) Klasse mein obligtorisches Schulpraktikum absolvieren musste, habe ich zum ersten Mal in meinem Leben eine Anwaltskanzlei betreten. Ich war also ungefähr 16. Der Anwalt, der so nett war, einen in rechtlichen Dingen völlig unbedarften Teenager für zwei Wochen zu ertragen, ist heute schon nicht mehr am Leben. Er hat mir aber einen guten Einblick in das Anwaltsdasein gewährt. 

Zwei Wochen später war ich dann fest davon überzeugt, dass ich niemals Anwältin werden wollte. Einfache Begründung: Viel zu viel Papierkram! 

Wie Sie inzwischen ja wissen, habe ich meinen Berufswunsch dann noch einmal überdacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich den Papierbergen doch aussetzen würde. 

Was sich trotz aller technischer Fortschritte in den letzten knapp 25 Jahren nicht geändert hat, ist die Tatsache, dass wir Anwälte immer noch Unmengen von Papier fabrizieren, auch wenn wir heute statt mit dem Nadel- mit dem Laserdrucker arbeiten. 

Wollen Sie ein Beispiel? 

Gut. Quizfrage: 

Nehmen wir an, ich fertige eine Klageschrift an das Landgericht. Beklagte sind neben dem Kfz-Haftpflichtversicherer der Autofahrer, der den Unfall verursacht hat, und auch dessen Freund, der auf dem Beifahrersitz saß und außerdem Halter des Autos ist. 
Wieviele Exemplare der Klageschrift drucke ich aus?