Montag, 18. Juli 2016

"Soll ich mich von meinem Mann trennen?"

Diese Frage bekomme ich tatsächlich ab und an gestellt. Und es gibt nur eine Antwort, die darauf geben kann: "Das ist etwas, das Sie selbst entscheiden müssen. Die Entscheidung kann Ihnen kein Anwalt dieser Welt abnehmen."

Meistens kommt dann: "Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie sowas in der Art sagen würden."

Was ich machen kann, ist Hilfe zu leisten bei der Ermittlung von entscheidungserheblichen Tatsachen, wie es im Juristendeutsch so schön heißt. Ich kann in einer Erstberatung zumindest grob einschätzen, ob jemand voraussichtlich Unterhalt zahlen muss (endgültig kann man das erst sagen, wenn tatsächlich alle Zahlen auf dem Tisch sind) oder wie es mit dem Sorgerecht für die Kinder weitergehen wird.

Ob das aber die allein entscheidungserheblichen Tatsachen sind, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Beziehungen sind eben keine mathematischen Gleichungen, bei denen alle, die rechnen, am Ende dasselbe Ergebnis herausbekommen. Nein, da spielt viel, viel mehr rein.

Sind wir mal ehrlich: Insgeheim wissen wir, warum wir mit einer bestimmten Person zusammen sind. Und wenn wir schon mit dem Gedanken spielen, einmal die unterhaltsrechtliche Situation von einem Anwalt durchrechnen zu lassen, dann wissen wir, dass wir im Grunde auf dem Absprung sind. In dem Moment hilft nur Ehrlichkeit mit sich selbst, auch wenn es vielleicht schwer fallen mag.

In solchen Momenten stoße also auch ich als Anwältin an meine Grenzen. Für mich selbst kann ich die Frage, weshalb mein Mann mein Mann ist, ziemlich gut beantworten. Aber für andere kann ich mir nicht anmaßen, da zu urteilen. Das muss immer noch jeder für sich selbst entscheiden.

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