Dumm gelaufen ist die Sache dann, wenn das Inkassounternehmen aus einer solchen "sonnenklaren" eine undurchsichtige Sache macht, weil es über die Stränge schlägt, wenn es seine eigenen Inkassokosten berechnet. Solche Inkassoschreiben legen mir meine Mandanten in letzter Zeit öfter auf den Schreibtisch...
Zweistufige Prüfung
Wenn Sie ein unliebsames Schreiben von einem solchen Inkassounternehmen bekommen, dann müssen Sie zwei Dinge prüfen:
- Ist die geltend gemachte Hauptforderung (also die Forderung, wegen der das Inkassobüro überhaupt beauftragt wurde) berechtigt?
- Sind die Gebühren des Inkassobüros als solche richtig berechnet?
Höhe der Inkassokosten
Grundsätzlich gilt, dass sich die Inkassounternehmen seit einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) zum 09.10.13 an den Gebühren orientieren müssen, die ein Rechtsanwalt in derselben Sache berechnen könnte. Das Gesetz drückt es natürlich etwas komplizierter aus, meint aber dasselbe:
"Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe eines der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig."
So einfach lässt sich aber nicht überprüfen, ob sich das Inkassounternehmen tatsächlich an dieses Prinzip hält. Auch, wenn das Inkassounternehmen schreibt, dass es nach dem RVG (dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz) abrechnet, bedeutet das nämlich noch lange nicht, dass die Abrechnung auch tatsächlich korrekt ist...
Berechnung der Gebühren
Die Berechnung der Anwaltsgebühren ist eine Wissenschaft für sich. Ich besitze tatsächlich kiloschwere Bücher zu diesem Thema. Ich kann Ihnen hier also nicht jede klitzekleine Einzelheit erklären, weil das den Rahmen dann doch sprengen würde. Aber soviel kann ich Ihnen sagen:
Die Gebühren richten sich zum einen nach dem tatsächlichen Aufwand und der rechtlichen Schwierigkeit der Sache und zum anderen nach der Höhe der Hauptforderung. Der tatsächliche Aufwand dürfte bei massenweise herausgeschickten Zahlungsaufforderungen nur gering sein, ebenso die rechtliche Schwierigkeit. Grundsätzlich können Sie also davon ausgehen, dass bei einer Hauptforderung von bis zu 500,00 EUR die berechnete Geschäftsgebühr 45,00 EUR nicht überschreiten sollte; bei einer Hauptforderung von bis zu 1.000,00 EUR sollten es nicht mehr als 80,00 EUR sein. Hinzu kommen eine Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von einem Fünftel der Geschäftsgebühr (also 9,00 bzw. 16,00 EUR) und eventuell noch 19 % Umsatzsteuer. Falls das Inkassounternehmen konkrete Gebühren z. B. für eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen musste, dann können auch diese mit berechnet werden. Solche Gebühren müssen aber tatsächlich angefallen sein.
Was tun bei überhöhten Inkassogebühren?
Wenn die geforderten Inkassogebühren über diesen Summen liegen, dann sollten Sie hellhörig werden! Und diese - im Gegensatz zur Hauptforderung! - auch nicht bezahlen, zumindest nicht den überhöhten Teil.
Wenn der überhöhte Teil dann tatsächlich noch nachgefordert werden sollte, dann müssen Sie überlegen, ob Sie den Nerv haben, sich deshalb verklagen zu lassen oder nicht. Ob dieses geschieht, hängt letztlich von Ihrem Gläubiger ab. In der Regel sollte ein solches Verfahren zu Ihren Gunsten ausgehen. Im Zweifel können Sie natürlich auch hier einen Anwalt damit beauftragen, die Inkassokosten zu prüfen und dann gegen die überhöhte Forderung vorzugehen. Für ein gerichtliches Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Inkassobüros werden in Deutschland nur unter relativ strengen Voraussetzungen überhaupt zugelassen. Trotzdem gibt es schwarze Schafe, die solche überhöhten Abrechnungen stellen, und zwar systematisch. In diesem Moment ist meiner Ansicht nach der Tatbestand des (versuchten) Betrugs erfüllt. Man könnte also über eine Strafanzeige ernsthaft nachdenken.
Es ist in Ordnung, wenn Inkassobüros für ihre Tätigkeit Geld verlangen und bekommen. Nicht in Ordnung ist aber, wenn diejenigen, die sowieso knapp bei Kasse sind, dann zusätzlich noch abgezockt werden.
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