Ich schon.
Ich habe nämlich schon meine eigenen Erfahrungen damit gemacht, als ein Dauerauftrag nicht von meinem Konto abgebucht wurde und ich stattdessen doch tatsächlich eine Mahnung bekam. Des Rätsels Lösung: Der von "denen" benutzte BIC war falsch. Statt "3M" hatte jemand stumpf "MMM" geschrieben. So doof kann's laufen...
Lange Vorrede, kurzer Sinn: Wenn Sie zu denen gehören, die ihre Unterhaltszahlungen jeden Monat per Überweisung bezahlen, dann kommen Sie in die Pötte und besorgen sich IBAN und BIC des Kontos, auf dem der Unterhalt gutgeschrieben werden muss.
Unterhalt ist - wie der Name ja schon sagt - das Geld, das für den Lebensunterhalt verwendet wird. Wenn dieses Geld fehlt, sitzt man in der Klemme und ist dementsprechend auch relativ ungeduldig, so dass man damit rechnen kann, dass die Zwangsvollstreckung früher erfolgt als bei anderen Forderungen.
Umgekehrt gilt natürlich auch: Wenn Sie der(die)jenige sind, der/die Unterhalt bekommt, dann teilen Sie dem Unterhaltsschuldner Ihre IBAN und Ihren BIC mit, vor allem dann, wenn Sie ahnen, dass der andere ein wenig schlonzig ist und wahrscheinlich nicht auf die Idee kommen wird, dass sich da im nächsten Jahr etwas ändern wird. Sicher ist sicher...!
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