Montag, 9. Dezember 2013

Umgangsrecht an Weihnachten?



Weihnachten möchte man mit seiner Familie feiern, ganz klar. Hier sind wir inzwischen auch langsam aber sicher in der Phase der Detailplanung angekommen: Wer ist wann bei wem und was gibt es zu essen? 

Es ist oft gar nicht mal so einfach, seine Lieblingsmenschen alle unter einen Hut zu kriegen. Oft genug sitzen ja auch heute noch drei Generationen zusammen unter dem Weihnachtsbaum. Ob es dann so zugeht wie bei Familie Hoppenstedt sei jetzt einmal dahingestellt, aber ein Problem hatten Hoppenstedts jedenfalls nicht: Was macht die Familie an Weihnachten, wenn die Eltern nicht mehr als Paar zusammenleben? 

Wenn es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt oder sonstige verbindliche Vereinbarung zwischen den Elternteilen, dann ist die Sache klar: Was beschlossen bzw. vereinbart ist, das gilt. In den meisten Regelungen, die mit Hilfe von Richtern und/oder Anwälten zustande gekommen sind, findet sich auch eine Regelung für die sogenannten "hohen Feiertage". Das sind die, die sich über zwei Tage hinziehen, außer Weihnachten also auch noch Ostern und Pfingsten. In den meisten Fällen verbringt das Kind den ersten Feiertag beim betreuenden Elternteil und wechselt dann am Morgen des zweiten Feiertages zum anderen. 

Heiligabend ist übrigens kein Feiertag in diesem Sinne, sondern in diesem Jahr als Dienstag ein normaler Werktag, jedenfalls auf dem Papier. Insoweit bleibt das Kind beim betreuenden Elternteil, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Auch wenn es eine offizielle Regelung gibt: Wenn sich die beiden Elternteile darauf verständigen, davon abzuweichen, dann ist das in Ordnung. Es muss aber eine gemeinsame Einigung sein. Wer hier eigenmächtig handelt, der kann sich in der Regel auf Ärger einstellen...

Wenn es zwischen den Elternteilen keine verbindliche Regelung gibt, dann wird es komplizierter: Hier ist dann nämlich die Kommunikationsfähigkeit der Eltern gefragt, und sei es auch "nur" über E-Mail oder SMS, wenn man denn nicht mehr miteinander sprechen kann, ohne in Streit auszubrechen.

Auch für Machtspielchen ist hier eindeutig der falsche Zeitpunkt. Stellen Sie sich zwei Elten vor, die am Morgen des 24. lauthals keifend darum streiten, wann der Nachwuchs wo die Geschenke bestaunen kann, die das Christkind gebracht hat. Das gibt keine schöne Weihnachtserinnerung, nicht für die Eltern, und erst recht nicht für das Kind! Rein theoretisch kann man zwar auch über eine einstweilige Anordnung versuchen, den Umgang durchzusetzen, aber wenn man schon den Schritt zum Gericht macht, dann sollte man eine weitergehende Regelung anstreben, die nicht nur die Weihnachtsfeiertage betrifft: Ansonsten hat man eine große Wahrscheinlichkeit, dass man sich auch wieder darum streiten wird, wann der Osterhase die Eier bringt. Abgesehen davon wird es mit einer solchen Aktion auch zeitlich knapp, denn auch so etwas muss durch Schriftsätze vorbereitet werden.

In solchen Fällen sollte man in diesem Jahr etwas toleranter sein, sich im Interesse des Kindes zusammenreißen und dann den guten Vorsatz für das neue Jahr fassen, den Umgang endlich einmal verbindlich für alle zu regeln. Egal, ob "normales" Wochenende, Ostern oder Weihnachten... 


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