
Was man sich auch vorstellen kann, ist die Tatsache, dass dabei nicht alles glatt gegangen ist:
Beim Bielefelder Jobcenter ist auf den Bescheiden eine Faxnummer angegeben, die veraltet ist und gar nicht mehr existiert (nehmen Sie besser die Durchwahl -810 als die -110, wenn Sie etwas dorthin faxen wollen).
Im Kreis Gütersloh wurden die Bescheide teilweise am anscheinend "auf Vorrat" gedruckt, landeten aber erst zwei Wochen später in den Briefkästen ihrer Empfänger. Beides ist für den Anwalt, der Widerspruch einlegen will, natürlich nicht sonderlich toll. Wenn ein Bescheid auf den 16.12.13 datiert ist, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Brief spätestens am 19.12.13 bei seinem Empfänger angekommen ist, und eben nicht erst an Silvester. In diesen Fällen empfiehlt es sich wirklich, den Umschlag mit dem Poststempel aufzubewahren, damit man den späteren Zugang notfalls auch beweisen kann.
Richtig übel aber wird es, wenn gleich der Weiterbewilligungsantrag samt allen Anlagen (im Original natürlich) beim Jobcenter verloren geht - in dem Fall muss man definitiv beweisen können, dass man die Unterlagen abgegeben hat. In dem Fall, den ich gerade bearbeite, kann ich das - Glück gehabt, es war ein Zeuge dabei...
Das alles sind keine rechtlichen, sondern tatsächliche Fehler, die eigentlich nicht passieren dürfen. Sie passieren aber natürlich trotzdem. Und damit beweisen sie wieder einmal, wie sehr auch wir Anwälte ab und an mit den "Eigentlichs" dieser Welt zu kämpfen haben...
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