Wenn zwei Menschen zu dem Schluss gekommen sind, dass es besser ist, sich scheiden zu lassen, dann sollte das auch nur diese beiden Menschen etwas angehen, oder nicht? Okay, vielleicht noch ihre Kinder, aber ansonsten?
Ganz so privat ist das Ganze dann doch nicht, immerhin wird ein Scheidungsbeschluss immer noch vom Familienrichter ausgesprochen (und das sogar, während er ganz unvirtuell vor einem sitzt. Vergessen Sie den Quatsch mit der Online-Scheidung. Online ist noch nie jemand in Deutschland geschieden worden!)
Mit diesem besagten Scheidungsbeschluss geht gleichzeitig auch eine Änderung des Familienstandes, also eine öffentliche Tatsache, einher. Also haben wir im Grunde auch ein Recht darauf zu wissen, was da verkündet wird.
Bevor Sie jetzt alle die Gerichtssäle dieser Republik stürmen: Diese öffentliche Verkündung läuft in der Praxis relativ unspektakulär ab, quasi per Knopfdruck.
Wenn Sie sich mal in Gerichten umgucken, dann finden Sie an jedem Gerichtssaal eine Lichttafel, die anzeigt, ob die gerade laufende Verhandlung öffentlich ist oder nicht. Familiensachen sind grundsätzlich nichtöffentlich, also auch der Scheidungstermin. Draußen an der Tafel leuchtet also "nichtöffentlich auf".
Nachdem der Richter die Beteiligten dazu angehört hat, ob man denn tatsächlich geschieden werden will und sich nicht vorstellen kann, noch einmal zusammen zu leben, dann drückt er auf einen kleinen Knopf, der die Lichttafel draußen bedient, und das "nicht" verschwindet. Damit ist die Verkündung des Scheidungsbeschlusses öffentlich, und rein theoretisch könnten nun alle, die draußen auf dem Flur warten, reinkommen.
Rein theoretisch. Praktisch fällt es meist überhaupt keinem auf, wenn das Zeichen lautlos umspringt. Man starrt ja auch nicht darauf wie auf eine Ampel. Und abgesehen davon: In den allermeisten Fällen sind die Beteiligten eine Minute später auch schon wieder draußen auf dem Flur und können alles haarklein erzählen...
Sobald der Scheidungsbeschluss verkündet ist, drückt der Richter übrigens wieder seinen Knopf, und wie aus dem "Nichts" erscheint wieder das "nicht". Das muss kurz sein, weil noch der Streitwert festgelegt wird, und da der sich auch daraus errechnet, welches Einkommen die nun geschiedenen Ehegatten haben, geht das die Öffentlichkeit dann wieder nichts an. Meist ist das aber in dreißig Sekunden erledigt.
Meist werden Scheidungstermine an den Familiengerichten im Halbstunden- oder sogar im Zwanzig-Minuten-Takt angesetzt. Sie können ja mal rechnen, wie oft ein Familienrichter an solchen Tagen seinen Knopf drückt...!
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