Sonntag, 28. Juli 2013

10 Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter


1. Stellen Sie Anträge immer schriftlich. Wenn möglich: Ziehen Sie sich eine Kopie Ihres Antrages und bewahren Sie sie bei Ihren Unterlagen auf. 

2. Jeder Antrag muss entgegengenommen und natürlich auch bearbeitet werden. 

3. Den Nachweis, dass Sie ein Schriftstück beim Jobcenter abgegeben haben, müssen gegebenenfalls Sie führen. Es kann deshalb sinnvoll sein, einen Zeugen mitzunehmen oder die Schriftstücke als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. 

4. Den Nachweis, dass umgekehrt Sie ein Schreiben vom Jobcenter bekommen haben, muss das Jobcenter führen. Es kann immer mal passieren, dass zwei Bescheide in einen Briefumschlag rutschen. 


5. Jeder Bescheid muss vom Jobcenter begründet werden. Wenn dem Jobcenter ein Ermessen zusteht, dann müssen auch die Gesichtspunkte erkennbar sein, von denen das Jobcenter bei der Ausübung seines Ermessens ausgegangen ist. 

6. Nur schriftliche Aussagen des Jobcenters sind verbindlich (Zusicherung). 

7. Zu Terminen beim Jobcenter können Sie einen Zeugen als Ihren Beistand mitbringen. 

8. Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vorher auch gelesen haben. Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift drängen, auch wenn der Sachbearbeiter wenig Zeit hat. 

9. Überprüfen Sie alle Bescheide, die Sie vom Jobcenter bekommen. 

10. Bleiben Sie immer sachlich - auch dann, wenn es Ihnen schwer fällt. 

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