Dienstag, 10. Januar 2017

Irreführende Bilder

Man soll ja nicht immer alles glauben, was in der Zeitung steht - selbst dann, wenn es die Online-Ausgabe ist. Die Artikel, an denen ich immer hängen bleibe, sind die, die von Verhandlungen berichten, die hier am Amtsgericht stattgefunden haben (es sei denn, ich war selbst involviert - dann weiß ich ja schon, was im Gericht passiert ist).

Meist finde ich immer stark verkürzte Versionen der eigentlichen Verhandlung, aber das ist normal - man kann ja schlecht ein Wortprotokoll wiedergeben. Für den Leser wäre es wahrscheinlich auch zu langweilig...

Was ich aber immer drollig finde ist, dass besonders eine unserer Lokalzeitungen für solche Online-Artikel immer Bilder verwendet, auf denen ein Richter-Hammer zwischen einem aufgeschlagenen Buch und einem Paragrafenzeichen liegt. 

Um es nochmal zu sagen: Nein, deutsche Richter haben keinen Hammer! Obwohl ich mir manche von ihnen gut mit einem solchen vorstellen könnte.

Wenn ich dann sehe, dass die Zeitung solche Bilder mit schöner Regelmäßigkeit verwendet, dann kann ich nur den Kopf schütteln, denn im Grunde sind solche Bilder irreführend und tragen zur Weiterverbreitung dieses populären und wohl deshalb einfach nicht tot zu kriegenden Irrtums bei.

Und korrekte Berichterstattung sollte sich doch nicht nur auf den Text beziehen, oder? 


Montag, 2. Januar 2017

Die Düsseldorfer Tabelle 2017

Das neue Jahr bringt nicht nur neue Vorsätze, sondern auch neue Unterhaltssätze mit sich. Weil der Gesetzgeber diverse Freibeträge geändert und auch das Kindergeld zum 01.01.2017 erhöht hat, war es auch notwendig, die Düsseldorfer Tabelle zu ändern.

Hier 

ist der Link zur aktuellen Version.

Für alle die, die sich fragen, weshalb ich hier im Blog erst so spät damit um die Ecke komme:

Auf der "offiziellen" Seite der Düsseldorfer Tabelle, also der Homepage des OLG Düsseldorf, war bislang nur eine "Sparversion" eingestellt, nämlich nur die erste Seite. Hintergrund war, dass entsprechenden Gesetzesänderungen erst einmal ihren Weg durch die verschiedenen Gesetzgebungsorgane nehmen mussten, weil hier Bundesrecht geändert werden musste. Wer sich schon einmal mit der Tabelle beschäftigen musste, der weiß aber, dass für die allermeisten Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten die sechste und damit letzte Seite die interessantere ist, denn sie enthält die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.

Sonntag, 1. Januar 2017

Und schon haben wir 2017...!

Wo bitte schön ist 2016 geblieben? Irgendwie ist dieses letzte Jahr so schnell rumgegangen, dass ich kaum glauben kann, dass ich mich schon wieder an eine neue Jahreszahl auf meinen Schriftsätzen gewöhnen muss... ich wette, dass ich mich in den nächsten Tagen noch ein paar Mal vertippen werde. Hoffentlich merke ich es immer noch rechtzeitig. Beim Datum schlägt die Rechtschreibprüfung ja keinen Alarm...!

Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht. Wir haben den Silvesterabend ganz gemütlich mit meinem Schwager und meiner Schwägerin bei meinen Schwiegereltern in Brockhagen verbracht. Beim Raclette (zu meiner großen Freude durfte ich feststellen, dass es auch mit Jakobsmuscheln funktioniert) haben wir uns so dermaßen verausgabt, dass wir fast keine Berliner mehr geschafft hätten. Um Mitternacht sind wir kurz nach draußen, denn wer lässt sich schon ein Feuerwerk entgehen, und dann wieder schön ins Warme, wo wir uns noch in Ruhe "Dinner for One" angeguckt haben (here we are again, old lovely), bevor wir dann irgendwann den Weg nach Hause angetreten haben. Ohne Freddie Frinton wäre es auch kein richtiger Jahreswechsel gewesen. Es hätte was gefehlt!

Morgen geht dann der alljährliche Wahnsinn wieder los. Ich hätte so gerne noch ein paar freie Tage gehabt, aber was soll's. Davon wird die Arbeit nicht fertig. Und Arbeit werde ich im nächsten in diesem Jahr aller Wahrscheinlichkeit nach genug haben: Wenn die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab dem 01.01.18 tatsächlich Pflicht wird (und das ist zumindest jetzt der Stand der Dinge), dann werde ich im Grunde mein gesamtes Büro "elektronisieren" müssen. Oder zumindest die Teile, die es noch nicht sind. Da denkt man dann gleich auch darüber nach, ob es nicht sinnvoll ist, eine Web-Akte für die Mandanten anzubieten, und das ist nur der Beginn des langen Rattenschwanzes, der noch daran hängt.

In einem Jahr ziehe ich dann mal Bilanz.

PS: Mein großes berufliches Ziel für dieses letztes Jahr war übrigens, endlich mal den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht in Angriff zu nehmen und die 15-stündigen Klausuren im ersten Anlauf zu bestehen. Ist mir gelungen. Und das sogar noch besser, als ich ursprünglich gehofft hatte.So kann's weitergehen...