Das neue Jahr bringt nicht nur neue Vorsätze, sondern auch neue Unterhaltssätze mit sich. Weil der Gesetzgeber diverse Freibeträge geändert und auch das Kindergeld zum 01.01.2017 erhöht hat, war es auch notwendig, die Düsseldorfer Tabelle zu ändern.
ist der Link zur aktuellen Version.
Für alle die, die sich fragen, weshalb ich hier im Blog erst so spät damit um die Ecke komme:
Auf der "offiziellen" Seite der Düsseldorfer Tabelle, also der Homepage des OLG Düsseldorf, war bislang nur eine "Sparversion" eingestellt, nämlich nur die erste Seite. Hintergrund war, dass entsprechenden Gesetzesänderungen erst einmal ihren Weg durch die verschiedenen Gesetzgebungsorgane nehmen mussten, weil hier Bundesrecht geändert werden musste. Wer sich schon einmal mit der Tabelle beschäftigen musste, der weiß aber, dass für die allermeisten Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten die sechste und damit letzte Seite die interessantere ist, denn sie enthält die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.
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