Man soll ja nicht immer alles glauben, was in der Zeitung steht - selbst dann, wenn es die Online-Ausgabe ist. Die Artikel, an denen ich immer hängen bleibe, sind die, die von Verhandlungen berichten, die hier am Amtsgericht stattgefunden haben (es sei denn, ich war selbst involviert - dann weiß ich ja schon, was im Gericht passiert ist).
Meist finde ich immer stark verkürzte Versionen der eigentlichen Verhandlung, aber das ist normal - man kann ja schlecht ein Wortprotokoll wiedergeben. Für den Leser wäre es wahrscheinlich auch zu langweilig...
Was ich aber immer drollig finde ist, dass besonders eine unserer Lokalzeitungen für solche Online-Artikel immer Bilder verwendet, auf denen ein Richter-Hammer zwischen einem aufgeschlagenen Buch und einem Paragrafenzeichen liegt.
Um es nochmal zu sagen: Nein, deutsche Richter haben keinen Hammer! Obwohl ich mir manche von ihnen gut mit einem solchen vorstellen könnte.
Wenn ich dann sehe, dass die Zeitung solche Bilder mit schöner Regelmäßigkeit verwendet, dann kann ich nur den Kopf schütteln, denn im Grunde sind solche Bilder irreführend und tragen zur Weiterverbreitung dieses populären und wohl deshalb einfach nicht tot zu kriegenden Irrtums bei.
Und korrekte Berichterstattung sollte sich doch nicht nur auf den Text beziehen, oder?
Dienstag, 10. Januar 2017
Irreführende Bilder
Montag, 2. Januar 2017
Die Düsseldorfer Tabelle 2017
Das neue Jahr bringt nicht nur neue Vorsätze, sondern auch neue Unterhaltssätze mit sich. Weil der Gesetzgeber diverse Freibeträge geändert und auch das Kindergeld zum 01.01.2017 erhöht hat, war es auch notwendig, die Düsseldorfer Tabelle zu ändern.
ist der Link zur aktuellen Version.
Für alle die, die sich fragen, weshalb ich hier im Blog erst so spät damit um die Ecke komme:
Auf der "offiziellen" Seite der Düsseldorfer Tabelle, also der Homepage des OLG Düsseldorf, war bislang nur eine "Sparversion" eingestellt, nämlich nur die erste Seite. Hintergrund war, dass entsprechenden Gesetzesänderungen erst einmal ihren Weg durch die verschiedenen Gesetzgebungsorgane nehmen mussten, weil hier Bundesrecht geändert werden musste. Wer sich schon einmal mit der Tabelle beschäftigen musste, der weiß aber, dass für die allermeisten Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten die sechste und damit letzte Seite die interessantere ist, denn sie enthält die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.
ist der Link zur aktuellen Version.
Für alle die, die sich fragen, weshalb ich hier im Blog erst so spät damit um die Ecke komme:
Auf der "offiziellen" Seite der Düsseldorfer Tabelle, also der Homepage des OLG Düsseldorf, war bislang nur eine "Sparversion" eingestellt, nämlich nur die erste Seite. Hintergrund war, dass entsprechenden Gesetzesänderungen erst einmal ihren Weg durch die verschiedenen Gesetzgebungsorgane nehmen mussten, weil hier Bundesrecht geändert werden musste. Wer sich schon einmal mit der Tabelle beschäftigen musste, der weiß aber, dass für die allermeisten Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten die sechste und damit letzte Seite die interessantere ist, denn sie enthält die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.
Sonntag, 1. Januar 2017
Und schon haben wir 2017...!

Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht. Wir haben den Silvesterabend ganz gemütlich mit meinem Schwager und meiner Schwägerin bei meinen Schwiegereltern in Brockhagen verbracht. Beim Raclette (zu meiner großen Freude durfte ich feststellen, dass es auch mit Jakobsmuscheln funktioniert) haben wir uns so dermaßen verausgabt, dass wir fast keine Berliner mehr geschafft hätten. Um Mitternacht sind wir kurz nach draußen, denn wer lässt sich schon ein Feuerwerk entgehen, und dann wieder schön ins Warme, wo wir uns noch in Ruhe "Dinner for One" angeguckt haben (here we are again, old lovely), bevor wir dann irgendwann den Weg nach Hause angetreten haben. Ohne Freddie Frinton wäre es auch kein richtiger Jahreswechsel gewesen. Es hätte was gefehlt!
Morgen geht dann der alljährliche Wahnsinn wieder los. Ich hätte so gerne noch ein paar freie Tage gehabt, aber was soll's. Davon wird die Arbeit nicht fertig. Und Arbeit werde ich
In einem Jahr ziehe ich dann mal Bilanz.
PS: Mein großes berufliches Ziel für
Labels:
Anwaltsdasein,
Gesetzesänderungen,
Rückblick
Abonnieren
Posts (Atom)