Donnerstag, 27. März 2014

Die Tücken der Technik

Manchmal wünsche ich mir, dass meine Begabungen im technischen Bereich ein wenig ausgeprägter wären. Sie sind es aber nicht. Deshalb bin ich Anwältin geworden. 

Dummerweise funktioniert auch das Anwaltsdasein ohne Technik nicht. Man ist auf die Kommunikation angewiesen.

Unser Router hat im Moment jedenfalls das Problem, dass er sich einfach abschaltet, ohne dass die entsprechenden kleinen grünen Leuchten ausgehen, mit der Folge, dass meine Erreichbarkeit in solchen Momenten leider eingeschränkt ist. Sobald ich merke, dass die Latüchten mir etwas vortäuschen, ziehe ich den Stecker, mit der Folge, dass die Erreichbarkeit dann wieder da ist. Blöd ist aber, dass man die Täuschung eben nicht sofort erkennt.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Die eingeschränkte Erreichbarkeit ist Mist. Ich bitte, sie zu entschuldigen. Wir arbeiten an der Lösung des Problems. 

Im Zweifelsfall: Schicken Sie mir eine kurze Mail an info@kanzlei-am-katharinenstollen.de, wenn Ihnen etwas auf dem Herzen liegt. Und wenn es auch nur die kurze Bitte um Rückruf ist.

Danke.

Dienstag, 25. März 2014

Kindesunterhalt: Wann sollten Sie ihn überprüfen lassen?

Dies ist der Auftakt einer kleinen Serie zum Thema Kindesunterhalt, die ich in den nächsten Wochen in loser Reihenfolge fortsetzen werde. Über das Thema "Unterhalt" als solches sind viele Mythen im Umlauf, mit denen einfach mal ein bisschen aufgeräumt werden muss... 

Unser Unterhaltssystem hier in Deutschland ist gar nicht mal so schlecht, wie man meinen sollte. Ich höre zwar immer wieder, dass es doch einfach ungerecht sei, aber das liegt oft daran, dass die Unterhaltszahlungen bzw. deren konkrete Höhe oft schlichtweg nicht überprüft werden, und zwar von beiden Seiten: Weder von denen, die Unterhalt zahlen müssen, noch von denen, die ihn bekommen.

Wann ist also eine Überprüfung der Unterhaltszahlungen sinnvoll? 

1. Grundsätzlich alle zwei Jahre! 

Wieviel genau an Unterhalt zu zahlen ist, richtet sich nach dem monatlichen Einkommen desjenigen, der den Unterhalt zu zahlen hat. Alle zwei Jahre hat man einen Auskunftsanspruch, d.h. derjenige, der Unterhalt bekommt, kann von dem, der ihn zahlt, fordern, dass er seine Einkünfte offen legt. So kann dann nachgeprüft werden, ob die Höhe des Unterhalts noch angemessen ist.

2. Wenn das Kind 6, 12 oder 18 Jahre alt wird

Die Düsseldorfer Tabelle teilt die unterhaltsberechtigten Kinder in mehrere Altersstufen ein, nämlich von 0-5, von sechs bis elf und von zwölf bis 17 Jahren. Je älter das Kind, desto höher ist sein Bedarf. Wenn das Kind dann volljährig wird, können grds. beide Eltern zum Barunterhalt herangezogen werden.

3. Wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert 

Das passiert meist zum ersten Januar, aber eben nicht in jedem Jahr. Für 2014 gab es zum Beispiel keine Änderung. Weil die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2013 zum letzten Mal angepasst wurde, kann es gut sein, dass sich die dort enthaltenen Zahlbeträge zum 01.01.2015 wieder ändern werden. Behalten Sie's einfach mal im Hinterkopf.

4. Bei einem Anstieg des Nettoeinkommens 

Nicht jeder, der eine Gehaltserhöhung bekommt, teilt dies sofort dem anderen mit, und auch nicht jede Gehaltserhöhung wirkt sich auf den Unterhalt aus. Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unterhaltsverpflichtete z.B. durch eine Beförderung oder durch den Wegfall anderer Unterhaltsverpflichtungen ein höheres Einkommen hat als das, das der letzten Berechnung zugrunde gelegt worden ist, dann muss man nicht abwarten, bis die zwei Jahre (siehe oben unter 1.) vorbei sind, sondern kann die Auskunft auch schon vorher verlangen und dann gegebenenfalls die Unterhaltszahlungen anpassen lassen.

Beim nächsten Mal: Ist ein Gerichtsverfahren notwendig, um einen höheren Unterhalt durchzusetzen? 

Montag, 24. März 2014

Knopflos?

Bevor Sie Ihre Garderobe endgültig für diese Saison auf Sommer umstellen: Gucken Sie doch einmal nach, ob Sie noch alle Knöpfe an der Jacke haben. Diesen hier
habe ich vor ein paar Tagen vor unserer Haustür gefunden. Er hat, was man auf dem Foto so jetzt nicht sehen kann, einen Durchmesser von 2,8 cm. Ein bisschen Zuwendung, und er würde wahrscheinlich wieder wie neu glänzen, auch wenn augenscheinlich schon ein paar Leute aus Versehen auf ihn draufgetreten sind. Falls er Ihnen gehört - sagen Sie mir Bescheid....


Freitag, 21. März 2014

Eine Frage des Respekts!

Gestern Weltglückstag, heute "Equal Pay Day". Rein statistisch haben wir Frauen also bis heute gebraucht, um das zu verdienen, was die Herren im letzten Jahr an Gehalt erwirtschaftet haben.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber so einfach ist es nun doch nicht. Bei uns Juristen haben wir weniger Probleme damit. Überspitzt formuliert: Das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz unterscheidet nicht danach, ob Ihnen jemand mit Uterus oder Prostata gegenüber sitzt; die Vergütung bleibt dieselbe. Da allerdings die Kosten für die reine Beratung nicht mehr geregelt sind, kann ich mir aber trotzdem vorstellen, dass manche Kolleginnen unter dem durchschnittlichen Stundensatz bleiben, weil man ihnen einfach nicht beigebracht hat, ihr Licht nicht unter den Scheffel zu stellen.

Das bringt uns zurück zur eigentlichen Frage: Warum ist das so? Weil die "typischen" Frauenberufe letztlich schlechter bezahlt werden als die "typischen" Männerberufe. Das ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen.

Letztlich geht es nicht nur um die Gehaltsfrage; es ist eine Frage des Respekts, die sich eben nicht nur auf die wirtschaftlichen Fragestellungen beschränkt. Ich könnte Ihnen da Geschichten erzählen... aber eine ist besonders beispielhaft dafür:

Ich war noch nicht lange selbständig, als ein neuer Mandant in einer Familiensache zu mir kam. Die Sache war weder tatsächlich noch rechtlich sonderlich kompliziert, aber er brauchte eben jemanden in Robe, weil Anwaltszwang herrschte. Ungefragt platzte er dann damit heraus, dass er "unbedingt eine Frau als Anwalt haben" wolle. Aha. "Weil die hinterf*tziger sind als Männer." 

Danke schön. Ob ihm wohl klar war, dass er damit mal einfach gerade rund die Hälfte der Menschheit über einen Kamm geschoren hatte? Und mir dazu auch noch gesagt hatte, dass er mich für hinterf*tzig hielt, obwohl er mich gerade einmal 30 Sekunden kannte?

Damals habe ich "großzügig" darüber weggesehen und ihn vertreten, obwohl ich mich nicht unwesentlich über ihn ärgerte. Heute dagegen würde ich ihn bitten, mein Büro schleunigst wieder zu verlassen. 

Respekt muss man sich auch verschaffen können. Und man darf sich nicht alles gefallen lassen... 

Donnerstag, 20. März 2014

Weltglückstag

Wussten Sie schon, dass heute nicht nur Frühlingsanfang, sondern auch "Weltglückstag" ist?

Zugegeben, bis zu einem Blick in die Zeitung heute Morgen war mir diese Tatsache auch entgangen. Aber meinen Glücksmoment für heute hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon gehabt, nämlich einen Kaffee draußen auf der Terrasse. Bei mir sind es eben oft die kleinen Dinge, die mich glücklich machen. Manchmal ist es auch einfach nur die Tatsache, dass ich nicht die Probleme habe, die meine Mandanten zu mir bringen. Das hört sich jetzt hart an, ich weiß. Aber nur dann, wenn Sie eine gewisse Distanz zu dem Fall haben, können Sie ihn von allen Seiten durchdenken und analysieren. Was würde ich machen, wenn ich die Gegenseite wäre? Wie würde ich das als Richter sehen?

Es ist eben eine Sache, mit dem Mandanten mitzufühlen, und eine andere, sich dessen Probleme zu eigen zu machen. Der Anwalt, der Letzteres tut, wird wohl kaum nachts schlafen können. Ich kann es noch, meistens jedenfalls. Was uns wieder zum Thema Kaffee bringt.

Welchen Sinn ein solcher "Weltglückstag" machen soll, hat sich mir allerdings auch nach mehreren Tassen Kaffee noch nicht erschlossen...

Donnerstag, 13. März 2014

Abschreckende Wirkung?

Wissen Sie, was ich wirklich richtig entspannend finde? Seitdem ich mit meinem Logo auf dem Auto durch die Gegend fahre, traut sich keiner mehr, mir diese ärgerlichen Visitenkarten ("Wollen Sie Ihr Auto verkaufen?") an die Scheibe zu stecken.

Das Anwaltsdasein hat auch seine Vorteile. Mögen viele dieser Visitenkartenverteiler denken, dass ich sie verklage, wenn ich ein solches Teil irgendwo an meinem kleinen Schwarzen finde.

Und nur für den Fall der Fälle: Danke für das Angebot, aber ich mag mein Auto und möchte es behalten...

Samstag, 8. März 2014

Zum Weltfrauentag: Ein kurzer Gedanke zu guter Frauenpolitik...

Was ich schon immer mal loswerden wollte (und heute ist ein guter Tag dafür):

Es geht mir richtig auf die Nerven, dass "Frauenpolitik" sich immer nur um die Frage dreht, wie Beruf und Familie denn für uns Frauen vereinbar sind. Letztlich ist das auch immer eine Frage, wie die Familie als solche organisiert ist, so dass es eben nicht nur eine spezielle Frauenfrage ist. Auch wenn ich neulich noch eine Statistik gelesen habe, die sagte, dass Frauen immer noch doppelt soviel im Haushalt machen, auch wenn sie genau wie ihre bessere Hälfte Vollzeit arbeiten. Da kann uns auch die Politik nicht helfen - das ist eine Sache, die wir unter uns klären müssen. Mit unseren Männern.

Frauenpolitik muss mehr sein. Es sind die vermeintlich kleinen Dinge, die nicht auf den ersten Blick ins Auge fallen. Wollen Sie ein Beispiel? Bitte schön:

Nehmen wir einmal an, Sie sind als Frau selbstständig tätig. Die Statistiken belegen, dass Frauen immer noch weniger verdienen als Männer (warum ist das eigentlich noch so?). Frauen hauen erfahrungsgemäß das sauer verdiente Geld nicht so heraus wie Männer - vergleichen Sie doch einfach mal, welche Autos wir fahren. Bei mir ist es zum Beispiel auch "nur" der kleine Schwarze, mit dem ich an jedem Gericht noch eine Parklücke finde, und nicht der dicke SUV oder Benz.

Wenn Sie sich mal im Sozialversicherungsrecht umgucken, dann sehen Sie, dass zum Beispiel die Krankenkasse bei Selbständigen einfach mal so annimmt, dass Sie mindestens 4.050,00 EUR im Monat verdienen (es geht nicht um die Einnahmen, sondern um den Gewinn). Das nennt sich dann "Mindestbemessungsgrundlage" und ist eine ziemlich gewagte Annahme, wenn Sie mich fragen, vor allem in Zeiten, in denen es in der Wirtschaft eben nicht mehr so gut läuft wie früher und Geiz angeblich geil sei. Wenn Sie unter den 4.050,00 EUR liegen (sagen wir mal, bei Ihnen kommen unterm Strich 2.500,00 EUR raus), dann haben Sie die Wahl: Entweder Sie zahlen über 600,00 EUR monatlich allein an Krankenversicherung (plus Pflegeversicherung, plus Altersvorsorge, plus Steuern), oder Sie lassen sich als "bedürftig" einstufen. Nett, oder? Eine dritte Wahl wäre, sich über den Ehemann in der Familienversicherung zu versichern, was aber wieder einer Hauptberuflichkeit im Weg steht. Und letztlich wieder eine finanzielle Abhängigkeit schafft.

Und gerade diese finanziellen Abhängigkeiten sollte eine gute Frauenpolitik beseitigen. Ich kenne viele Frauen, die im Grunde nur für die Sozialversicherung und die Steuer arbeiten. Und für ihr Selbstbewusstsein.

Deswegen: Die Mindestbemessungsgrundlage muss gesenkt werden! Auch, weil sie viele Frauen, die ja durchaus rechnen und betriebswirtschaftlich denken können, davon abhält, sich überhaupt selbständig zu machen. 

Das wäre doch mal eine gute Frauenpolitik! 


Mittwoch, 5. März 2014

Aschermittwoch

Am Aschermittwoch ist angeblich alles vorbei - nun ja, seit der Schule habe ich keinen Karneval gefeiert, ich bin nur in wenigen Vereinen, ich höre nicht wirklich gerne lange Ansprachen und größeren Menschenansammlungen gehe ich nach Möglichkeit aus dem Weg. Sie können sich also denken, dass mich das Ende der fünften Jahreszeit nicht wirklich tangiert.

Schön ist aber, dass man vor allem im Rheinland ab heute auch wieder die Leute ans Telefon bekommt, die man auch ans Telefon bekommen möchte. Ich habe einmal den "Fehler" gemacht, am Rosenmontag zu versuchen, bei einer in Köln ansässigen Firma den zuständigen Sachbearbeiter in einer Unfallsache zu erreichen. Mit dem Resultat, dass ich nur die Mailbox hörte: "Wegen des Karnevals ist unser Unternehmen heute geschlossen. Aber ab Aschermittwoch sind wir wieder für Sie da." 

Lektion gelernt.

Dienstag, 4. März 2014

Der Sündikus

Auch als Anwalt guckt man sich ja schon mal die Homepages der werten Kollegen an. Man will ja schließlich wissen, mit wem man es zu tun hat...

Dabei bin ich vor ein paar Tagen über jemanden gestolpert, der jahrelang als

"Sündikusanwalt" 

gearbeitet hat.

Wo der wohl gesündigt hat? 

Montag, 3. März 2014

Gerichts-Oscar?

Haben Sie sich die letzte Nacht um die Ohren gehauen, um sich die Oscars (sorry, ich meine natürlich die "Academy Awards") anzugucken? Nein? Dann sind Sie nicht alleine, ich hab's mir auch nicht angeguckt, sondern nur die Kurzzusammenfassung in den Nachrichten gesehen.

Dabei kam mir dann ein fast schon ketzerischer Gedanke: In den deutschen Gerichtssälen wird ja nun auch viel geschauspielert. Seien es die Juristen, die sich entweder das Lachen verkneifen (manchmal wird es ja doch schon etwas absurd) oder durch einen unbewegten Gesichtsausdruck ihre eigene Gefühlswelt (und die haben wir durchaus) verbergen, seien es die Angeklagten oder die Zeugen, die für sich oder für ihre Lieblingsmenschen das beste herausholen wollen.

Ohne jetzt jemandem etwas unterstellen zu wollen... mir fallen da ganz spontan die folgenden Kategorien ein, die vor allem in der Unterkategorie Strafrecht gut zur Geltung kommen würden:

Das überzeugendste "Herr Richter, ich bin unschuldig!" 

Das kühlste "Nein, wir sind nicht verlobt." 

Das rührendste "Wir sind seit gestern verlobt!" 

Das tränenreichste "Aber er war doch bei mir!" 

Das lässigste "Ich kann's gar nicht gewesen sein, ich war bei einer anderen!" 

Ich könnte ja noch stundenlang so weitermachen, aber das hier ist ja schließlich ein Blog und keine Oscar-Verleihung... ;-)