Unser Unterhaltssystem hier in Deutschland ist gar nicht mal so schlecht, wie man meinen sollte. Ich höre zwar immer wieder, dass es doch einfach ungerecht sei, aber das liegt oft daran, dass die Unterhaltszahlungen bzw. deren konkrete Höhe oft schlichtweg nicht überprüft werden, und zwar von beiden Seiten: Weder von denen, die Unterhalt zahlen müssen, noch von denen, die ihn bekommen.

1. Grundsätzlich alle zwei Jahre!
Wieviel genau an Unterhalt zu zahlen ist, richtet sich nach dem monatlichen Einkommen desjenigen, der den Unterhalt zu zahlen hat. Alle zwei Jahre hat man einen Auskunftsanspruch, d.h. derjenige, der Unterhalt bekommt, kann von dem, der ihn zahlt, fordern, dass er seine Einkünfte offen legt. So kann dann nachgeprüft werden, ob die Höhe des Unterhalts noch angemessen ist.
2. Wenn das Kind 6, 12 oder 18 Jahre alt wird
Die Düsseldorfer Tabelle teilt die unterhaltsberechtigten Kinder in mehrere Altersstufen ein, nämlich von 0-5, von sechs bis elf und von zwölf bis 17 Jahren. Je älter das Kind, desto höher ist sein Bedarf. Wenn das Kind dann volljährig wird, können grds. beide Eltern zum Barunterhalt herangezogen werden.
3. Wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert
Das passiert meist zum ersten Januar, aber eben nicht in jedem Jahr. Für 2014 gab es zum Beispiel keine Änderung. Weil die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2013 zum letzten Mal angepasst wurde, kann es gut sein, dass sich die dort enthaltenen Zahlbeträge zum 01.01.2015 wieder ändern werden. Behalten Sie's einfach mal im Hinterkopf.
4. Bei einem Anstieg des Nettoeinkommens
Nicht jeder, der eine Gehaltserhöhung bekommt, teilt dies sofort dem anderen mit, und auch nicht jede Gehaltserhöhung wirkt sich auf den Unterhalt aus. Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unterhaltsverpflichtete z.B. durch eine Beförderung oder durch den Wegfall anderer Unterhaltsverpflichtungen ein höheres Einkommen hat als das, das der letzten Berechnung zugrunde gelegt worden ist, dann muss man nicht abwarten, bis die zwei Jahre (siehe oben unter 1.) vorbei sind, sondern kann die Auskunft auch schon vorher verlangen und dann gegebenenfalls die Unterhaltszahlungen anpassen lassen.
Beim nächsten Mal: Ist ein Gerichtsverfahren notwendig, um einen höheren Unterhalt durchzusetzen?
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