Freitag, 21. November 2014

"Gewalt im Namen der Ehre" - im Kreis Gütersloh?!

Am Dienstag fand zu diesem Thema eine Fachtagung im Kreishaus statt, organisiert vom Kommunalen Integrationszentrum im Bildungsbüro des Kreises Gütersloh, der Abteilung Jugend, Familie und Sozialer Dienst Kreis Gütersloh, der Gleichstellungsstelle des Kreises Gütersloh, der Gleichstellungsstelle der Gemeinde Steinhagen und nicht zuletzt auch der Kreispoizeibehörde Gütersloh.

Was soll ich sagen? Ich war da, und nicht nur ich - der große Saal des Kreishauses war proppevoll. Das Thema scheint also wirklich ein Thema zu sein. Deswegen ist auch angedacht, die entsprechenden Fachkräfte in einem Netzwerk zu vernetzen. Wer wollte, konnte dazu auch Anregungen hinterlassen. Meine lautete: Holt auch die Anwälte mit ins Boot!



Beratungsstellen machen durchaus Sinn, aber manche Probleme müssen eben mit gerichtlicher Hilfe angegangen werden, und dann herrscht oft genug Anwaltszwang!

Die Vorträge, die es zu hören gab, waren auch durchweg interessant. Prof. Dr. Ahmet Toprak von der FH Dortmund referierte über "Zwangsheirat, Ehre und Gewalt aus der Geschlechterperspektive", und Maya Goltermann von der Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat NRW gab konkrete Tipps zum Thema "Zwangsheirat erkennen - richtig handeln!". Eigentlich war auch noch ein dritter Vortrag geplant, der aber daran scheiterte, dass die Referentin auf dem Weg nach Gütersloh in einen Unfall auf der allseits geliebten A2 verwickelt war. Aber es ist wohl nur bei einem Blechschaden geblieben. Schade, ich hätte sie mir gerne angehört.

Auffällig war, dass es ganz bewusst nicht darum ging, alle Familien mit Migrationshintergrund über einen Kamm zu scheren - im Gegenteil! Die Frage ist aber, was man machen kann, wenn die einzelne Person nicht mehr weiter weiß. Dann sind viele Baustellen vorhanden, die eine nach der anderen "abgearbeitet" werden müssen, und einige davon sind hochemotional. Manche werden nur die wirklich verstehen können, die schon einmal in einer solchen Situation gesteckt haben. Das heißt aber nicht, dass wir anderen nur tatenlos daneben stehen müssen. Deshalb finde ich die Idee dieses geplanten Netzwerks gut. Es ist eben nicht nur die familiäre Situation betroffen, auch der Lebensunterhalt muss sichergestellt sein. Manchmal muss auch eine Eheschließung nachträglich wieder aufgehoben werden und der ausländerrechtliche Status geklärt werden. Das sollten auch wir Anwälte auf dem Schirm haben...

Montag, 17. November 2014

PKH, VKH und GEZ - da passt was nicht zusammen...!

Wenn man Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen wird, dann sieht man sich erstmal einem fünfseitigen, dicht bedruckten Hinweisblatt ausgeliefert. Kein Wunder, dass die Leute Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags haben, wenn die Hinweise dazu schon länger sind als der Antrag selbst. 

Verpflichtend ist, dass man ein Antragsformular in der 2014-Fassung nimmt. Man sollte also meinen, dass diese Formulare dann auch auf dem aktuellen Stand sind - sind sie aber nur bedingt. Es heißt darin nämlich, dass man die Kosten für die "GEZ" nicht absetzen kann. Moment mal... die GEZ heißt doch nun schon seit dem 01.01.13 "Beitragsservice", wie man aus leidiger Erfahrung weiß.


Also - wenn man sich schon die Mühe macht und neue Formulare erstellt, dann aber bitte schön richtig, oder?

Donnerstag, 13. November 2014

Unschöne Folgen des Abbruchs einer Online-Auktion

Online-Auktionen sind ja eine schöne Sache, um solche Dinge loszuwerden, die man nicht mehr braucht. Wenn ich mich bei mir so umgucke, dann gibt es auch diverse Teile, die ich bei ebay oder sonstwo einstellen könnte, wenn ich denn nicht zu faul dazu wäre...

Der BGH hatte es nun auch wieder mit dem Thema "Online-Auktionen" zu tun: Es ging um die Frage, inwieweit ein abgegebenes Mindestgebot gilt, wenn der Verkäufer von sich aus die Auktion gestoppt hat, weil er den Gegenstand anderswo verkauft hat. In diesem speziellen Fall ging es um ein Auto, das dem Verkäufer immerhin 4.200,00 EUR eingebracht hat.

Es ist ja nachvollziehbar, dass der gute Mann das Auto nicht zum Mindestgebot von einem Euro weggeben wollte. Ebenso nachvollziehbar ist aber, dass derjenige, der denen einen Euro geboten hatte, das Gebot auch für wirksam hielt und wenn schon nicht das Auto selbst, dann wenigstens dessen Zeitwert vom Verkäufer haben wollte.

Im Grunde ist das simpelstes BGB, das der Jurastudent schon im ersten Semester lernt. In diesem Sinne finde ich es wirklich erstaunlich, dass die Sache wirklich beim BGH gelandet ist. 

Der BGH hat den Verkäufer nun zur Zahlung des Zeitwertes des Autos verurteilt. Klipp und klar.

Was heißt das also?

1. ) Wenn ich schon Sachen mit einigem Wert online verkaufe, dann sollte ich beim Mindestgebot nicht so ganz knauserig sein, weil ich eben damit rechnen muss, dass das Teil zum Mindestgebot weggeht. 

und

2.) Wenn ich mich überhaupt zu einer Online-Auktion entschließe, dann sollte ich sie auch durchziehen, um unliebsame Schadenersatzklagen zu vermeiden... 

Ich denke nochmal drüber nach. Vielleicht sollte ich mich doch im nächsten Sommer mal wieder auf den Flohmarkt stellen...

Montag, 10. November 2014

"Selbstjustiz ist keine Straftat"

Auf diese Überschrift bin ich heute im Bielefelder Teil des Westfalen-Blatts gestoßen.

Mal überlegen: Kann ich das so unterschreiben? 

Nein! 

Ich stelle mir so vor, dass jemand, der meint, dass unsere juristischen Mühlen zu langsam oder nicht hart genug mahlen, mal gerade losgeht und den Vergewaltiger der Freundin kastriert. Oder denjenigen zusammenschlägt, mit dem sein Sohn in der Schule eine Keilerei hatte. Oder ... Da fallen mir jedenfalls noch einige Oders ein. Und hinterher erklärt er dann, dass er in der Zeitung gelesen hat, dass Selbstjustiz straffrei wäre.

So verständlich die Sache auf der menschlichen Ebene auch sein mag - mit solchen Schlagzeilen wäre ich also vorsichtig... und so etwas bekommt man dann auch noch quasi vor dem Frühstück serviert.



(Im vorliegenden Fall hatte der "Täter" übrigens über Facebook nach einem vermeintlichen Räuber gesucht - eben um ihn den Justizbehörden liefern zu können. Hat geklappt. Und wer war's? Ein Polizeibeamter. Autsch...).