Montag, 17. November 2014

PKH, VKH und GEZ - da passt was nicht zusammen...!

Wenn man Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen wird, dann sieht man sich erstmal einem fünfseitigen, dicht bedruckten Hinweisblatt ausgeliefert. Kein Wunder, dass die Leute Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags haben, wenn die Hinweise dazu schon länger sind als der Antrag selbst. 

Verpflichtend ist, dass man ein Antragsformular in der 2014-Fassung nimmt. Man sollte also meinen, dass diese Formulare dann auch auf dem aktuellen Stand sind - sind sie aber nur bedingt. Es heißt darin nämlich, dass man die Kosten für die "GEZ" nicht absetzen kann. Moment mal... die GEZ heißt doch nun schon seit dem 01.01.13 "Beitragsservice", wie man aus leidiger Erfahrung weiß.


Also - wenn man sich schon die Mühe macht und neue Formulare erstellt, dann aber bitte schön richtig, oder?

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