Wenn Sie hier heute Nachmittag vor die Tür gehen, dann merken Sie eindeutig, dass wir hier auf dem Land sind: Es riecht nach Zwiebeln. Und das nicht zu knapp.
Das liegt aber nicht an meinen nur in geringem Umfang vorhandenen Kochkünsten. Im Gegenteil: Direkt uns gegenüber, auf der anderen Seite der Nordstraße den Berghagen hinauf, befindet sich im Moment ein Zwiebelfeld. Und je nachdem, wie der Wind steht...
Bevor Sie jetzt alle loslaufen und für lau säckeweise Zwiebeln ernten: Das wäre immer noch Diebstahl. So etwas wie "Mundraub" kennt unser Strafgesetzbuch tatsächlich nicht (mehr). Reiner Hunger wäre höchstens als mildernder Umstand bei der Strafzumessung zu berücksichtigen...
Lassen Sie's also besser.
Montag, 26. Oktober 2015
Mundraub?
Donnerstag, 22. Oktober 2015
Damals, am 21. Oktober 2015
Haben Sie gestern auch aus lauter Nostalgie den zweiten Teil von "Zurück in die Zukunft" geguckt?
Irgendwie war es ja schon herrlich zu sehen, wie Marty McFly und Doc Brown ausgerechnet am 21. Oktober 2015 in der Zukunft landen, oder? Hoverboards, fliegende Autos und fies-bunte Klamotten...
Ich weiß noch, dass ich den Film damals in Bielefeld im Kino gesehen habe (wenn ich mich nicht irre, dann war das im Atrium). Was ich aber nicht mehr auf dem Schirm hatte: Dass Doc Brown mal ganz nebenbei anmerkt, dass das Rechtssystem "jetzt" so viel schneller sei als früher, weil man inzwischen ja sämtliche Anwälte abgeschafft hätte...
Mein Mann fiel fast vor Lachen vom Sofa, ich mit einem heftigen Hustenanfall.
Gut, dass es nur ein Film war... !!!
Falls Sie sich fragen, wie ich trotz übler Erkältung abends überhaupt so lange durchhalten konnte: Ich hatte tagsüber geschlafen. Um genauer zu sein: Schlafen müssen, denn ich war richtig uppe. Und mir fällt es wirklich schwer, mich krank zu melden.
Für heute Nachmittag hatte ich ein kleines Seminar bei der Kammer in Hamm gebucht (nur zwei statt fünf Stunden, Gott sei Dank), und wenn ich mich eben aufraffen kann, werde ich auch hinfahren. Ich kann im Moment wirklich wesentlich besser zuhören als selbst reden.
Kann ich nicht einfach mal nur 'nen Schnupfen kriegen?!
Irgendwie war es ja schon herrlich zu sehen, wie Marty McFly und Doc Brown ausgerechnet am 21. Oktober 2015 in der Zukunft landen, oder? Hoverboards, fliegende Autos und fies-bunte Klamotten...
Ich weiß noch, dass ich den Film damals in Bielefeld im Kino gesehen habe (wenn ich mich nicht irre, dann war das im Atrium). Was ich aber nicht mehr auf dem Schirm hatte: Dass Doc Brown mal ganz nebenbei anmerkt, dass das Rechtssystem "jetzt" so viel schneller sei als früher, weil man inzwischen ja sämtliche Anwälte abgeschafft hätte...
Mein Mann fiel fast vor Lachen vom Sofa, ich mit einem heftigen Hustenanfall.
Gut, dass es nur ein Film war... !!!
Falls Sie sich fragen, wie ich trotz übler Erkältung abends überhaupt so lange durchhalten konnte: Ich hatte tagsüber geschlafen. Um genauer zu sein: Schlafen müssen, denn ich war richtig uppe. Und mir fällt es wirklich schwer, mich krank zu melden.
Für heute Nachmittag hatte ich ein kleines Seminar bei der Kammer in Hamm gebucht (nur zwei statt fünf Stunden, Gott sei Dank), und wenn ich mich eben aufraffen kann, werde ich auch hinfahren. Ich kann im Moment wirklich wesentlich besser zuhören als selbst reden.
Kann ich nicht einfach mal nur 'nen Schnupfen kriegen?!
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Mittwoch, 21. Oktober 2015
Beziehungs-Dialog: Teil 3
Amtsgericht Halle, gestern.
Wäre mein Hausarzt dabei gewesen, dann hätte er mir vermutlich erstmal strikte Bettruhe verordnet. Bewaffnet mit einer halben Apothekenladung an Erkältungsmedikamenten und einer Flasche Mineralwasser hatte ich mich dann aber dann doch entschlossen, den Termin durchzuziehen. Mein Hirn funktionierte schließlich noch, und es gibt halt Sachen, bei denen man den Mandanten schlecht hängen lassen kann, vor allem, wenn man im einstweiligen Anordnungsverfahren ist und viel davon abhängt.
Und was passierte: Die Luft im Gerichtssaal war so trocken, dass ich erstmal einen veritablen Hustenanfall bekam. Na toll. Reaktion des Richters:
"Frau Schwentker, wenn Sie 'ne Pause brauchen, sagen Sie Bescheid!"
Danke für das Angebot, ging dann aber doch noch so.
Wieder zu Hause war ich dann auch wirklich fix und alle. Aber richtig. Und mit welchem Satz begrüßt mich meine bessere Hälfte?
"Na, hast Du dem Richter schön was gehustet?!"
Touché.
Wäre mein Hausarzt dabei gewesen, dann hätte er mir vermutlich erstmal strikte Bettruhe verordnet. Bewaffnet mit einer halben Apothekenladung an Erkältungsmedikamenten und einer Flasche Mineralwasser hatte ich mich dann aber dann doch entschlossen, den Termin durchzuziehen. Mein Hirn funktionierte schließlich noch, und es gibt halt Sachen, bei denen man den Mandanten schlecht hängen lassen kann, vor allem, wenn man im einstweiligen Anordnungsverfahren ist und viel davon abhängt.
Und was passierte: Die Luft im Gerichtssaal war so trocken, dass ich erstmal einen veritablen Hustenanfall bekam. Na toll. Reaktion des Richters:
"Frau Schwentker, wenn Sie 'ne Pause brauchen, sagen Sie Bescheid!"
Danke für das Angebot, ging dann aber doch noch so.
Wieder zu Hause war ich dann auch wirklich fix und alle. Aber richtig. Und mit welchem Satz begrüßt mich meine bessere Hälfte?
"Na, hast Du dem Richter schön was gehustet?!"
Touché.
Freitag, 16. Oktober 2015
Manchmal bekommt man von Mandanten mehr, als man eigentlich will.
Fiese Erkältungen zum Beispiel.
Mein Hirn funktioniert noch, aber meine Stimme ist doch ziemlich angeschlagen. In schlechten Momenten kann ich nur noch kieksen, und das hört sich selbst für meine eigenen Ohren ziemlich merkwürdig an. Vor längeren Diskussionen über rechtlich strittige Sachverhalte drücke ich mich dementsprechend heute, oder besser: Ich versuche mich auf meine ostwestfälischen Wurzeln zu besinnen und mich möglich kurz zu fassen. Teilweise habe ich das inzwischen nämlich verlernt, und insofern ist das eine ziemliche Herausforderung, schon alleine, weil es ja auch zu meinem Job gehört, den Leuten rechtliche oder auch tatsächliche Sachverhalte zu erklären.
Vorgestern Abend fing es an, gestern im Laufe des Tages wurde es immer schlimmer (es hilft auch nicht, wenn man noch lautstark nach einem Gerichtstermin gegen den Straßenlärm der B68 mit einem Mandanten andiskutieren muss), und um Viertel vor 9 war mir dann klar, dass es für alle Beteiligten sinniger wäre, wenn ich mich direkt ins Bett begebe und nicht erst noch über Los gehe.
Heute beschränke ich mich also so gut es eben geht darauf, die schriftlichen Teile meines Jobs zu erledigen. Mein Kopf und meine Finger sind ja schließlich noch einsatzbereit, also werde ich den Rest des Arbeitstages wohl eher stumm und tippend verbringen. Und mir zwischendurch eine riesige Tasse heiße Milch mit Honig gönnen.
Sie können mir glauben - ich mache drei Kreuze, dass das Wochenende vor der Tür steht!
Dienstag, 13. Oktober 2015
Unterhalt mal umgekehrt: Wieviel muss man verdienen, um Unterhalt für ein Kind zahlen zu können?
Ich will jetzt nicht behaupten, dass wir Anwälte süchtig nach Tabellen wären, aber sie erleichtern uns unsere Arbeit schon ungemein...
Im allgemeinen guckt man im Unterhaltsrecht ja in die Düsseldorfer Tabelle, wenn man die Höhe des Unterhalts bestimmen will, den jemand für sein Kind (oder seine Kinder) zahlen muss.
Fragen wir jetzt aber mal andersherum: Wieviel muss man verdienen, um überhaupt dazu in der Lage zu sein, Unterhalt für seine Kinder bezahlen zu können?
Sie ahnten es ja wahrscheinlich schon: Die Antwort lautet natürlich, "Es kommt darauf an." Und zwar darauf, wieviele Kinder welchen Alters zu versorgen sind. Aber auch dafür gibt es Tabellen, die auch die Steuern und Sozialabgaben mit berücksichtigen und die sogar regelmäßig aktualisiert werden. Sie sind zwar nicht auf den Cent genau, helfen aber schon einmal weiter.
Im Moment sieht es demnach so aus, dass man bei zwei Kindern ein monatliches Brutto von rund 2.480,00 EUR haben muss, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, bei drei Kindern sogar 2.940,00 EUR.
Bei nur einem Kind sollten es schon ungefähr 2.030 EUR brutto sein, was dann einem Netto von rund 1.316,00 EUR entspricht. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von ungefähr 11,80 EUR, brutto natürlich. Und wir reden hier von einem Kind, das höchstens fünf Jahre alt ist.
Hmmmm. 11,80 EUR. Das sind immerhin 3,30 EUR mehr als der aktuelle Mindestlohn. Was sagt uns das? Der Mindestlohn ist zu niedrig, um Unterhalt für auch nur ein Kleinkind zahlen zu können. Kein Wunder also, wenn so viele Mütter bei der Unterhaltsvorschusskasse vorstellig werden müssen. Nur so ein Gedanke.
Nehmen wir mal an, jemand hätte für drei Kinder von 13, 15 und 17 Jahren aufzukommen. Dann käme er auch mit den 11,80 EUR nicht hin; er bräuchte mal locker 21,30 EUR. Dürfte für manchen auch nicht so einfach sein...
Im allgemeinen guckt man im Unterhaltsrecht ja in die Düsseldorfer Tabelle, wenn man die Höhe des Unterhalts bestimmen will, den jemand für sein Kind (oder seine Kinder) zahlen muss.
Fragen wir jetzt aber mal andersherum: Wieviel muss man verdienen, um überhaupt dazu in der Lage zu sein, Unterhalt für seine Kinder bezahlen zu können?
Sie ahnten es ja wahrscheinlich schon: Die Antwort lautet natürlich, "Es kommt darauf an." Und zwar darauf, wieviele Kinder welchen Alters zu versorgen sind. Aber auch dafür gibt es Tabellen, die auch die Steuern und Sozialabgaben mit berücksichtigen und die sogar regelmäßig aktualisiert werden. Sie sind zwar nicht auf den Cent genau, helfen aber schon einmal weiter.
Im Moment sieht es demnach so aus, dass man bei zwei Kindern ein monatliches Brutto von rund 2.480,00 EUR haben muss, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, bei drei Kindern sogar 2.940,00 EUR.
Bei nur einem Kind sollten es schon ungefähr 2.030 EUR brutto sein, was dann einem Netto von rund 1.316,00 EUR entspricht. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von ungefähr 11,80 EUR, brutto natürlich. Und wir reden hier von einem Kind, das höchstens fünf Jahre alt ist.
Hmmmm. 11,80 EUR. Das sind immerhin 3,30 EUR mehr als der aktuelle Mindestlohn. Was sagt uns das? Der Mindestlohn ist zu niedrig, um Unterhalt für auch nur ein Kleinkind zahlen zu können. Kein Wunder also, wenn so viele Mütter bei der Unterhaltsvorschusskasse vorstellig werden müssen. Nur so ein Gedanke.
Nehmen wir mal an, jemand hätte für drei Kinder von 13, 15 und 17 Jahren aufzukommen. Dann käme er auch mit den 11,80 EUR nicht hin; er bräuchte mal locker 21,30 EUR. Dürfte für manchen auch nicht so einfach sein...
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Montag, 12. Oktober 2015
So eine Sch... !
Kommt eine Mandantin vorbei und drückt mir die restlichen drei Blätter ihres ALG II-Bescheides in die Hand und entschwindet wieder. Sie hat es eilig.
Da stehe ich nun vor meinem Schreibtisch, habe die Zettel in der Hand, denke mir noch: "Was riecht hier so komisch?" Die Antwort war einfach, ich fand sie, als ich die Blätter umdrehte. Jetzt weiß ich auch, warum meine Mandantin es so eilig hatte...
Liebe Mandanten. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie Haustiere haben. Es ist auch völlig in Ordnung, dass Haustiere auch ab und an mal auch mal sch... müssen. Aber bitte schön nicht auf wichtige Unterlagen, und erst recht nicht auf solche, die Sie mir noch in die Hand drücken wollen!
Da stehe ich nun vor meinem Schreibtisch, habe die Zettel in der Hand, denke mir noch: "Was riecht hier so komisch?" Die Antwort war einfach, ich fand sie, als ich die Blätter umdrehte. Jetzt weiß ich auch, warum meine Mandantin es so eilig hatte...
Liebe Mandanten. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie Haustiere haben. Es ist auch völlig in Ordnung, dass Haustiere auch ab und an mal auch mal sch... müssen. Aber bitte schön nicht auf wichtige Unterlagen, und erst recht nicht auf solche, die Sie mir noch in die Hand drücken wollen!
Freitag, 9. Oktober 2015
Wie privat ist eigentlich eine Scheidung?
Wenn zwei Menschen zu dem Schluss gekommen sind, dass es besser ist, sich scheiden zu lassen, dann sollte das auch nur diese beiden Menschen etwas angehen, oder nicht? Okay, vielleicht noch ihre Kinder, aber ansonsten?
Ganz so privat ist das Ganze dann doch nicht, immerhin wird ein Scheidungsbeschluss immer noch vom Familienrichter ausgesprochen (und das sogar, während er ganz unvirtuell vor einem sitzt. Vergessen Sie den Quatsch mit der Online-Scheidung. Online ist noch nie jemand in Deutschland geschieden worden!)
Mit diesem besagten Scheidungsbeschluss geht gleichzeitig auch eine Änderung des Familienstandes, also eine öffentliche Tatsache, einher. Also haben wir im Grunde auch ein Recht darauf zu wissen, was da verkündet wird.
Bevor Sie jetzt alle die Gerichtssäle dieser Republik stürmen: Diese öffentliche Verkündung läuft in der Praxis relativ unspektakulär ab, quasi per Knopfdruck.
Wenn Sie sich mal in Gerichten umgucken, dann finden Sie an jedem Gerichtssaal eine Lichttafel, die anzeigt, ob die gerade laufende Verhandlung öffentlich ist oder nicht. Familiensachen sind grundsätzlich nichtöffentlich, also auch der Scheidungstermin. Draußen an der Tafel leuchtet also "nichtöffentlich auf".
Nachdem der Richter die Beteiligten dazu angehört hat, ob man denn tatsächlich geschieden werden will und sich nicht vorstellen kann, noch einmal zusammen zu leben, dann drückt er auf einen kleinen Knopf, der die Lichttafel draußen bedient, und das "nicht" verschwindet. Damit ist die Verkündung des Scheidungsbeschlusses öffentlich, und rein theoretisch könnten nun alle, die draußen auf dem Flur warten, reinkommen.
Rein theoretisch. Praktisch fällt es meist überhaupt keinem auf, wenn das Zeichen lautlos umspringt. Man starrt ja auch nicht darauf wie auf eine Ampel. Und abgesehen davon: In den allermeisten Fällen sind die Beteiligten eine Minute später auch schon wieder draußen auf dem Flur und können alles haarklein erzählen...
Sobald der Scheidungsbeschluss verkündet ist, drückt der Richter übrigens wieder seinen Knopf, und wie aus dem "Nichts" erscheint wieder das "nicht". Das muss kurz sein, weil noch der Streitwert festgelegt wird, und da der sich auch daraus errechnet, welches Einkommen die nun geschiedenen Ehegatten haben, geht das die Öffentlichkeit dann wieder nichts an. Meist ist das aber in dreißig Sekunden erledigt.
Meist werden Scheidungstermine an den Familiengerichten im Halbstunden- oder sogar im Zwanzig-Minuten-Takt angesetzt. Sie können ja mal rechnen, wie oft ein Familienrichter an solchen Tagen seinen Knopf drückt...!
Ganz so privat ist das Ganze dann doch nicht, immerhin wird ein Scheidungsbeschluss immer noch vom Familienrichter ausgesprochen (und das sogar, während er ganz unvirtuell vor einem sitzt. Vergessen Sie den Quatsch mit der Online-Scheidung. Online ist noch nie jemand in Deutschland geschieden worden!)
Mit diesem besagten Scheidungsbeschluss geht gleichzeitig auch eine Änderung des Familienstandes, also eine öffentliche Tatsache, einher. Also haben wir im Grunde auch ein Recht darauf zu wissen, was da verkündet wird.
Bevor Sie jetzt alle die Gerichtssäle dieser Republik stürmen: Diese öffentliche Verkündung läuft in der Praxis relativ unspektakulär ab, quasi per Knopfdruck.
Wenn Sie sich mal in Gerichten umgucken, dann finden Sie an jedem Gerichtssaal eine Lichttafel, die anzeigt, ob die gerade laufende Verhandlung öffentlich ist oder nicht. Familiensachen sind grundsätzlich nichtöffentlich, also auch der Scheidungstermin. Draußen an der Tafel leuchtet also "nichtöffentlich auf".
Nachdem der Richter die Beteiligten dazu angehört hat, ob man denn tatsächlich geschieden werden will und sich nicht vorstellen kann, noch einmal zusammen zu leben, dann drückt er auf einen kleinen Knopf, der die Lichttafel draußen bedient, und das "nicht" verschwindet. Damit ist die Verkündung des Scheidungsbeschlusses öffentlich, und rein theoretisch könnten nun alle, die draußen auf dem Flur warten, reinkommen.
Rein theoretisch. Praktisch fällt es meist überhaupt keinem auf, wenn das Zeichen lautlos umspringt. Man starrt ja auch nicht darauf wie auf eine Ampel. Und abgesehen davon: In den allermeisten Fällen sind die Beteiligten eine Minute später auch schon wieder draußen auf dem Flur und können alles haarklein erzählen...
Sobald der Scheidungsbeschluss verkündet ist, drückt der Richter übrigens wieder seinen Knopf, und wie aus dem "Nichts" erscheint wieder das "nicht". Das muss kurz sein, weil noch der Streitwert festgelegt wird, und da der sich auch daraus errechnet, welches Einkommen die nun geschiedenen Ehegatten haben, geht das die Öffentlichkeit dann wieder nichts an. Meist ist das aber in dreißig Sekunden erledigt.
Meist werden Scheidungstermine an den Familiengerichten im Halbstunden- oder sogar im Zwanzig-Minuten-Takt angesetzt. Sie können ja mal rechnen, wie oft ein Familienrichter an solchen Tagen seinen Knopf drückt...!
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Freitag, 2. Oktober 2015
Heute ist gestern schon morgen
Da bekomme ich heute eine Umladung vom Gericht. Was an sich nichts Ungewöhnliches ist.
Wenn ein Verhandlungstermin aus welchem Grunde auch immer ausfallen muss, dann werden eben die Beteiligten umgeladen. Für mich ist der Begriff ganz normal, aber meinen Mandanten kann ich manchmal förmlich ansehen, dass sie an zwei Lkw denken, die nebeneinander stehen, und an Europaletten, die zwischen den beiden mit dem Stapler hin- und hergefahren werden...
Wie auch immer.
Wirklich erstaunlich ist aber, dass der Termin, von dem ich umgeladen wurde, schon gestern hätte stattfinden sollen, und dass das Umladungsschreiben vom 09.09.15 stammt.
Hmmmm. Habe ich da was verpasst? Wenn ja, dann wäre es ja nicht schlimm, weil die Verhandlung ja auf November verschoben wurde...?
Trotzdem... ich schnappte mir also die entsprechende Akte und stellte fest, dass ich doch (noch) nicht spinne. Die Umladung hatte ich tatsächlich schon vor ein paar Wochen bekommen, nur das Schreiben der Gegenseite, das noch dahintergetackert war, war mir neu.
Okay, damit hatte ich den eigentlichen Grund, weshalb überhaupt Post an mich herausgegangen war. Und ansonsten:
Besser doppelt als überhaupt nicht!
Donnerstag, 1. Oktober 2015
Ich sehe blaue Punkte...
... und das, obwohl mir gar kein Sams gegenüber sitzt!
Anfang des Monats macht Frau Anwältin ja immer ihre Planung, was denn so während der nächsten vier bis viereinhalb Wochen ansteht (zumindest die Termine, die man jetzt schon weiß). Und ein blauer Punkt in meiner Monatsübersicht in meinem Filofax steht immer für einen Gerichtstermin. Und für den Oktober sehe ich da ziemlich viele blaue Punkte...
Das liegt zum einen daran, dass ich im September ja im Urlaub war (Richter sind da sehr gnädig und legen dann einen Termin um, wenn man Bescheid sagt), und zum anderen pendelt sich der Normalbetrieb am Amtsgericht Halle (Westf.) wieder ein, an dem ich ja doch öfter mal zu finden bin.
Hintergrund ist, dass wir nicht nur eine neue Amtsgerichtsdirektorin bekommen haben, sondern auch, dass sich darüber hinaus das Richterkarussell dort doch ziemlich schnell gedreht hat, was sich bei einem kleinen Amtsgericht mit gerade einmal sechs Richtern natürlich richtig bemerkbar macht, denn jeder Richter muss sich ja auch erst wieder in die Fälle einarbeiten, die sein Vorgänger/seine Vorgängerin ihm hinterlassen hat. Mitunter sind deshalb auch Sachen länger geblieben, die es eigentlich nicht sollten, aber was will man machen?
Jetzt geht wieder alles in "normalen" Bahnen, und der noch vorhandene Arbeitsstau wird jetzt abgearbeitet. Und wenn ich meinen Terminkalender so angucke, dann funktioniert das bis jetzt ziemlich effektiv...
Anfang des Monats macht Frau Anwältin ja immer ihre Planung, was denn so während der nächsten vier bis viereinhalb Wochen ansteht (zumindest die Termine, die man jetzt schon weiß). Und ein blauer Punkt in meiner Monatsübersicht in meinem Filofax steht immer für einen Gerichtstermin. Und für den Oktober sehe ich da ziemlich viele blaue Punkte...
Das liegt zum einen daran, dass ich im September ja im Urlaub war (Richter sind da sehr gnädig und legen dann einen Termin um, wenn man Bescheid sagt), und zum anderen pendelt sich der Normalbetrieb am Amtsgericht Halle (Westf.) wieder ein, an dem ich ja doch öfter mal zu finden bin.
Hintergrund ist, dass wir nicht nur eine neue Amtsgerichtsdirektorin bekommen haben, sondern auch, dass sich darüber hinaus das Richterkarussell dort doch ziemlich schnell gedreht hat, was sich bei einem kleinen Amtsgericht mit gerade einmal sechs Richtern natürlich richtig bemerkbar macht, denn jeder Richter muss sich ja auch erst wieder in die Fälle einarbeiten, die sein Vorgänger/seine Vorgängerin ihm hinterlassen hat. Mitunter sind deshalb auch Sachen länger geblieben, die es eigentlich nicht sollten, aber was will man machen?
Jetzt geht wieder alles in "normalen" Bahnen, und der noch vorhandene Arbeitsstau wird jetzt abgearbeitet. Und wenn ich meinen Terminkalender so angucke, dann funktioniert das bis jetzt ziemlich effektiv...
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