... jedenfalls nicht, wenn es so dermaßen viel regnet wie in den letzten Tagen!
Deswegen - wenn Sie Post für mich in meinem Briefkasten hinterlassen, dann machen Sie doch bitte das rote Fähnchen nach oben, so dass ich auf den ersten Blick sehen kann, dass Papier auf mich wartet!
Ich habe in den letzten Tagen, vor allem am Wochenende, wenn man selbst auch mal nicht da ist, diverse völlig durchweichte Zettel gefunden, die ich erstmal trocknen musste, bevor ich auch nur irgendwas mit ihnen anstellen konnte. Das passiert immer dann, wenn der Briefkasten, aus welchem Grunde auch immer, nicht ganz zu gemacht wird (was ja schnell mal passieren kann, wenn man es eilig hat und es gleichzeitig so schüttet, dass man noch nicht einmal den sprichwörtlichen Hund vor die Tür jagen möchte).
Danke schön!
(Ansonsten muss ich mir überlegen, eine Wäscheleine vor dem Kaminofen zu spannen.)
Mittwoch, 18. November 2015
Dienstag, 17. November 2015
Bald gibt es Fachanwälte für Migrationsrecht.
In den letzten Jahren scheinen neue Fachanwaltschaften ja geradezu inflationär den Markt zu fluten. Kollegen witzeln schon, wann es denn nun endlich den "Fachanwalt für Gartenzwergrecht" geben wird. Am 09.11.15 hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aber die Einführung eines Fachanwaltstitels beschlossen, der definitiv Sinn macht:
Der Fachanwalt für Migrationsrecht kommt.
Soweit ich weiß, werden die ersten Fachanwaltslehrgänge dazu im Frühjahr 2016 starten. Die Lehrgänge dauern immer ein paar Monate, je nach Veranstalter bis zu einem halben Jahr, und dann müssen auch noch die Anwaltskammern die Anträge der Anwälte prüfen. Ende 2016 sollte es also spätestens soweit sein.
"Ah, Fachanwälte für Flüchtlinge", mögen jetzt vielleicht einige denken. Nein, weit gefehlt. Auch die klassische Arbeitsmigration steht mit auf dem Programm.
Angesichts der aktuellen Lage kommt die Fachanwaltschaft aber trotzdem zur richtigen Zeit.
Im Moment wandelt sich wahrscheinlich kein Rechtsgebiet so schnell wie das Ausländer- und Asylrecht. Und die Frage, in welchem Land man - zumindestens übergangsweise oder für einige Jahre - lebt, gehört ja nun zu den grundlegendsten der menschlichen Existenz, so dass man da wirklich einen Anwalt braucht, der mitten im Thema ist, weil die Konsequenzen bei Fehlern leicht existenzvernichtend sein können.
Mein Fachgebiet ist es nicht; meine Schwerpunkte liegen ja bekanntlich woanders. Aber auch ich werde mir einen Kollegen suchen, mit dem ich gegebenenfalls zusammenarbeiten kann, wenn bei einem meiner Fälle mal so eine migrationsrechtliche Frage auftaucht, die ich für mich nicht beantworten kann.
Der Fachanwalt für Migrationsrecht kommt.
Soweit ich weiß, werden die ersten Fachanwaltslehrgänge dazu im Frühjahr 2016 starten. Die Lehrgänge dauern immer ein paar Monate, je nach Veranstalter bis zu einem halben Jahr, und dann müssen auch noch die Anwaltskammern die Anträge der Anwälte prüfen. Ende 2016 sollte es also spätestens soweit sein.
"Ah, Fachanwälte für Flüchtlinge", mögen jetzt vielleicht einige denken. Nein, weit gefehlt. Auch die klassische Arbeitsmigration steht mit auf dem Programm.
Angesichts der aktuellen Lage kommt die Fachanwaltschaft aber trotzdem zur richtigen Zeit.
Im Moment wandelt sich wahrscheinlich kein Rechtsgebiet so schnell wie das Ausländer- und Asylrecht. Und die Frage, in welchem Land man - zumindestens übergangsweise oder für einige Jahre - lebt, gehört ja nun zu den grundlegendsten der menschlichen Existenz, so dass man da wirklich einen Anwalt braucht, der mitten im Thema ist, weil die Konsequenzen bei Fehlern leicht existenzvernichtend sein können.
Mein Fachgebiet ist es nicht; meine Schwerpunkte liegen ja bekanntlich woanders. Aber auch ich werde mir einen Kollegen suchen, mit dem ich gegebenenfalls zusammenarbeiten kann, wenn bei einem meiner Fälle mal so eine migrationsrechtliche Frage auftaucht, die ich für mich nicht beantworten kann.
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Montag, 16. November 2015
Richtig fremdgehen...
Gestern Abend waren wir wieder unterwegs, in der Seidenstickerhalle gab's Atze Schröder. Für uns inzwischen schon zum dritten Mal und ja, ich kann durchaus drüber lachen. Auch wenn's mitunter unter die Gürtellinie geht. Oder vielleicht auch gerade deswegen. Kein Wunder, wenn das Programm "Richtig fremdgehen" heißt.
Der Abend war der beste Beweis dafür, dass sogar Ostwestfalen einen ziemlich eindeutigen Humor haben und - allen Ernstes - auch lauthals in der Öffentlichkeit lachen können. Klar, die Geschichten betreffen einen ja selbst nicht zwingend... oder zumindest würde es keiner zugeben.
Es sei denn, man ist sowieso schon aufgeflogen.
Wenn die "Übeltäter" (in Anführungsstrichen, denn ich weigere mich, da nur schwarz-weiß zu denken) dann aufgeflogen sind, landen sie oft genug bei mir. "Frau Schwentker, ich habe da ein Problem."
Welcher Art dieses Problem genau ist, interessiert mich im Grunde gar nicht. Oder sagen wir mal, in ungefähr 95 % der Fälle ist es rechtlich irrelevant.
Dass Beziehungen scheitern, gehört nun mal zum allgemeinen Lebensrisiko. Das Schuldprinzip bei der Scheidung ist seit den 70ern endgültig abgeschafft. Deshalb reicht mir der Hinweis, dass da mit jemand anderem was gelaufen ist, durchaus. Selbst im Scheidungsantrag gibt man nur an, wann sich die Eheleute getrennt haben, und nicht warum - und erst recht nicht wegen wem.
Trotzdem komme ich oft nicht drum herum, wenigstens ein paar Einzelheiten zu hören, und das ist auch okay so. Ich kann hier die Leute ja schlecht durchschleusen wie am Fließband. Will ich auch gar nicht. Wer gerade dabei ist, eine 15jährige Ehe zu beenden, dem kann ich auch fünf Minuten gönnen, um zu erzählen, warum. Das gehört zum Trauerprozess dazu. Und die meisten trauern um die Beziehung. Oder zumindest darum, wie sie früher mal war.
Wo wir gerade schon mal beim Thema "Trauer" sind: Ja, auch Herr Schröder kam nicht drum herum, keine 48 Stunden nach den Attentaten von Paris etwas dazu zu sagen. Er machte es kurz und brachte es auf den Punkt:
Wir lassen uns das Lachen nicht verbieten!
Der Abend war der beste Beweis dafür, dass sogar Ostwestfalen einen ziemlich eindeutigen Humor haben und - allen Ernstes - auch lauthals in der Öffentlichkeit lachen können. Klar, die Geschichten betreffen einen ja selbst nicht zwingend... oder zumindest würde es keiner zugeben.
Es sei denn, man ist sowieso schon aufgeflogen.
Wenn die "Übeltäter" (in Anführungsstrichen, denn ich weigere mich, da nur schwarz-weiß zu denken) dann aufgeflogen sind, landen sie oft genug bei mir. "Frau Schwentker, ich habe da ein Problem."
Welcher Art dieses Problem genau ist, interessiert mich im Grunde gar nicht. Oder sagen wir mal, in ungefähr 95 % der Fälle ist es rechtlich irrelevant.
Dass Beziehungen scheitern, gehört nun mal zum allgemeinen Lebensrisiko. Das Schuldprinzip bei der Scheidung ist seit den 70ern endgültig abgeschafft. Deshalb reicht mir der Hinweis, dass da mit jemand anderem was gelaufen ist, durchaus. Selbst im Scheidungsantrag gibt man nur an, wann sich die Eheleute getrennt haben, und nicht warum - und erst recht nicht wegen wem.
Trotzdem komme ich oft nicht drum herum, wenigstens ein paar Einzelheiten zu hören, und das ist auch okay so. Ich kann hier die Leute ja schlecht durchschleusen wie am Fließband. Will ich auch gar nicht. Wer gerade dabei ist, eine 15jährige Ehe zu beenden, dem kann ich auch fünf Minuten gönnen, um zu erzählen, warum. Das gehört zum Trauerprozess dazu. Und die meisten trauern um die Beziehung. Oder zumindest darum, wie sie früher mal war.
Wo wir gerade schon mal beim Thema "Trauer" sind: Ja, auch Herr Schröder kam nicht drum herum, keine 48 Stunden nach den Attentaten von Paris etwas dazu zu sagen. Er machte es kurz und brachte es auf den Punkt:
Wir lassen uns das Lachen nicht verbieten!
Donnerstag, 5. November 2015
Es wird tatsächlich Leute geben, die hierauf hereinfallen...
Wieder einmal ein Beitrag aus der beliebten Rubrik: "Man kann es ja mal versuchen!"
Eben kam dieses Fax:
Ich soll doch bitte dieses Formular ausfüllen und bis zum 11.11.15 gebührenfrei zurückfaxen.
Und eilig wäre die Sache ja auch noch!
Ja nee, Is' klar.
Einen Teufel werde ich tun.
1. Das einzige, was hier gebührenfrei ist, ist die Rückantwort. Die wäre nämlich als Annahme eines Vertragsangebotes zu werten, und dann wäre ich verpflichtet, für die nächsten drei Jahre je 348,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also mal locker 1.242,36 EUR, an diese "Europe Reg Services Ltd" zu zahlen. Und der Betrag wäre vermutlich in einem Stück fällig...
2. Kennen Sie dieses Verzeichnis überhaupt? Ich nicht. Und warum sollte ich mich in einem "Gewerbe-Verzeichnis" eintragen lassen wollen, das sowieso keiner kennt?
3. Diese "Ltd." (= Limited) hat ihren Sitz mit Sicherheit nicht in Deutschland, sondern irgendwo im britischen Commonwealth. Wenn es sie überhaupt gibt. Ich habe aber keine Lust, mir die Mühe zu machen und nachzuforschen.
4. Dass man meine Adresse von irgendeiner Liste gekauft hat, sieht man schon daran, dass man augenscheinlich keine Ahnung hat, welche Art Unternehmen ich führe: Ich habe kein Gewerbe. Ich bin Freiberuflerin. Ist schon ein Unterschied!
Fazit: Schade um den Toner. Und den Strom für den Schredder.
Eben kam dieses Fax:
Ich soll doch bitte dieses Formular ausfüllen und bis zum 11.11.15 gebührenfrei zurückfaxen.
Und eilig wäre die Sache ja auch noch!
Ja nee, Is' klar.
Einen Teufel werde ich tun.
1. Das einzige, was hier gebührenfrei ist, ist die Rückantwort. Die wäre nämlich als Annahme eines Vertragsangebotes zu werten, und dann wäre ich verpflichtet, für die nächsten drei Jahre je 348,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also mal locker 1.242,36 EUR, an diese "Europe Reg Services Ltd" zu zahlen. Und der Betrag wäre vermutlich in einem Stück fällig...
2. Kennen Sie dieses Verzeichnis überhaupt? Ich nicht. Und warum sollte ich mich in einem "Gewerbe-Verzeichnis" eintragen lassen wollen, das sowieso keiner kennt?
3. Diese "Ltd." (= Limited) hat ihren Sitz mit Sicherheit nicht in Deutschland, sondern irgendwo im britischen Commonwealth. Wenn es sie überhaupt gibt. Ich habe aber keine Lust, mir die Mühe zu machen und nachzuforschen.
4. Dass man meine Adresse von irgendeiner Liste gekauft hat, sieht man schon daran, dass man augenscheinlich keine Ahnung hat, welche Art Unternehmen ich führe: Ich habe kein Gewerbe. Ich bin Freiberuflerin. Ist schon ein Unterschied!
Fazit: Schade um den Toner. Und den Strom für den Schredder.
Mittwoch, 4. November 2015
Die Männerhasserin...
Es liegt ja in der Natur der Sache, dass nicht alle mit dem einverstanden sind, was ich ihnen schreibe. Vor allem natürlich dann nicht, wenn ich für meine Mandanten Forderungen stelle.
Drollig war aber eine Reaktion eines Herrn, die nun an mich weitergetragen wurde. Ich hatte mich doch tatsächlich erdreistet, gegen ihn nachdrücklich Unterhaltsforderungen geltend zu machen (und noch nicht einmal überzogene).
Solange mich Männer noch dermaßen zum Lachen bringen können?
Bestimmt nicht!
(Auch wenn ich mich ganz leise frage, was wohl seine Reaktion gewesen wäre, wenn das Forderungsschreiben von einem männlichen Kollegen gekommen wäre...)
Drollig war aber eine Reaktion eines Herrn, die nun an mich weitergetragen wurde. Ich hatte mich doch tatsächlich erdreistet, gegen ihn nachdrücklich Unterhaltsforderungen geltend zu machen (und noch nicht einmal überzogene).
"Die Anwältin, das ist doch bestimmt so eine männerhassende Ziege!!!"
Solange mich Männer noch dermaßen zum Lachen bringen können?
Bestimmt nicht!
(Auch wenn ich mich ganz leise frage, was wohl seine Reaktion gewesen wäre, wenn das Forderungsschreiben von einem männlichen Kollegen gekommen wäre...)
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