Dienstag, 17. November 2015

Bald gibt es Fachanwälte für Migrationsrecht.

In den letzten Jahren scheinen neue Fachanwaltschaften ja geradezu inflationär den Markt zu fluten. Kollegen witzeln schon, wann es denn nun endlich den "Fachanwalt für Gartenzwergrecht" geben wird. Am 09.11.15 hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aber die Einführung eines Fachanwaltstitels beschlossen, der definitiv Sinn macht:

Der Fachanwalt für Migrationsrecht kommt. 



Soweit ich weiß, werden die ersten Fachanwaltslehrgänge dazu im Frühjahr 2016 starten. Die Lehrgänge dauern immer ein paar Monate, je nach Veranstalter bis zu einem halben Jahr, und dann müssen auch noch die Anwaltskammern die Anträge der Anwälte prüfen. Ende 2016 sollte es also spätestens soweit sein.

"Ah, Fachanwälte für Flüchtlinge", mögen jetzt vielleicht einige denken. Nein, weit gefehlt. Auch die klassische Arbeitsmigration steht mit auf dem Programm. 

Angesichts der aktuellen Lage kommt die Fachanwaltschaft aber trotzdem zur richtigen Zeit.

Im Moment wandelt sich wahrscheinlich kein Rechtsgebiet so schnell wie das Ausländer- und Asylrecht. Und die Frage, in welchem Land man - zumindestens übergangsweise oder für einige Jahre - lebt, gehört ja nun zu den grundlegendsten der menschlichen Existenz, so dass man da wirklich einen Anwalt braucht, der mitten im Thema ist, weil die Konsequenzen bei Fehlern leicht existenzvernichtend sein können.

Mein Fachgebiet ist es nicht; meine Schwerpunkte liegen ja bekanntlich woanders. Aber auch ich werde mir einen Kollegen suchen, mit dem ich gegebenenfalls zusammenarbeiten kann, wenn bei einem meiner Fälle mal so eine migrationsrechtliche Frage auftaucht, die ich für mich nicht beantworten kann.

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