Montag, 30. Mai 2016

Oh Johnny...

... irgendwie tauchte dieser Song von Jan Delay am Wochenende in meinem Kopf auf und ist bislang - leider! - immer noch nicht verschwunden.


Ich glaube, die "Oh Johnny"-Dauer-Rotation fing konkret an, als vermeldet wurde, dass es bei Herrn Depp nach immerhin 15monatiger Ehe eine Scheidung, aber eben keinen Ehevertrag geben soll... und da kann das Anwaltshirn nicht anders, als die Sache einmal kurz durchzudenken. Auch wenn mir das Privatleben von Captain Jack Sparrow eigentlich ziemlich schnurzpiepegal ist. Wenn das Hirn erstmal arbeitet...

Unterhalt ist ja das eine, aber die Vermögensaufteilung ist das andere. Hier in Deutschland leben wir, wenn wir denn keinen Ehevertrag gemacht haben, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, es es wird das Vermögen ausgeglichen, das die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, und auch nur dann, wenn einer der beiden es denn verlangt. Bei 15 Monaten kommt da meist nicht ganz so viel zusammen, um das man sich streiten könnte.

Anders in Großbritannien und in den USA - da muss man sich auch bei doch relativ kurzen Ehen zumindest theoretisch gleich über das gesamte Vermögen unterhalten, nicht nur über den Zugewinn. Oft genug findet die Schlammschlacht in aller Öffentlichkeit statt, unter gnadenloser Analyse der mehr oder weniger seriösen Medien. Das nennt sich dann "Unterhaltung".

Ich bin also zu dem Schluss gekommen, dass Herr Depp nach deutschem Recht wohl billiger davon kommen würde. Pech für ihn. Manchmal ist unser System hier gar nicht mal so schlecht, auch wenn es im Grunde immer noch auf die klassische Hausfrauenehe ausgerichtet ist.

Da fällt mir ein - ich muss dringend mal wieder einen Friseurtermin machen. Das ist nämlich die einzige Gelegenheit, bei der ich mich mit einem Klatschblatt in der Hand öffentlich erwischen lasse... uff. 




Mittwoch, 18. Mai 2016

Ein PfÜB ist nicht so niedlich, wie es sich anhört...

Wenn ich einen PfÜB beantrage, dann bedeutet das (zumindest für meine Gegenseite) nichts Gutes. Ein PfÜB ist nämlich ein "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss". Den beantragt man, wenn man wegen Geldforderungen in Geldforderungen zwangsvollstrecken will. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Herr Schulze bekommt noch Geld von Herrn Müller. Herr Schulze hat Herrn Müller auch schon deswegen verklagt und gewonnen, aber aus irgendeinem Grunde kommt Herr Müller einfach nicht in die Pötte und zahlt nicht. Irgendwann ist Herrn Schulzes Geduld natürlich am Ende: "Frau Schwentker, machen Sie was!" 

Herr Schulze weiß, dass Herr Müller bei der Firma Meier arbeitet. Das heißt, dass Herr Müller von der Firma Meier auch Geld bekommt, nämlich sein Gehalt und eventuell ja auch noch ein paar Zulagen... 

Ich beantrage für Herrn Schulze beim Amtsgericht also einen PfÜB gegen Herrn Müller. Das Amtsgericht beschließt dann, dass Firma Meier einen Teil des Geldes, den sie eigentlich an Herrn Müller zahlen müsste, stattdessen an Herrn Schulze auszahlt. Wenn man so will, dann wird das Geld zwangsweise "umgeleitet". Dass nicht das ganze Geld an Herrn Schulze ausgezahlt wird, liegt daran, dass wir immer noch ein Sozialstaat sind, in dem niemand verhungern soll. Herrn Müller bleibt also der Pfändungsfreibetrag. 

Solche PfÜBs sind erstaunlich wirksam - und sehr flexibel einsetzbar. Sie funktionieren nämlich nicht nur bei Forderungen des Schuldners gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen Banken (Kontoguthaben und Sparbücher), gegen Versicherungen, Vermieter (Rückzahlung einer Kaution), Krankenkassen (Krankengeld) und so weiter und so fort. Je mehr der Gläubiger über den Schuldner weiß, desto besser - und desto kreativer kann der Anwalt sein... 

Und wenn Sie jetzt denken, "Meine Güte, Anwälte haben aber eine merkwürdige Vorstellung von Kreativität", dann haben Sie übrigens durchaus Recht! 

Dienstag, 17. Mai 2016

"Das kann ich nicht beauskunften..."

Ich hatte die Post damit beauftragt, eine Adresse für mich zu überprüfen. Ja, das kann man, und ja, die Post nimmt auch Geld dafür. Nicht viel, aber immerhin. Es ist jedenfalls günstiger, als eine Anfrage beim jeweiligen Einwohnermeldeamt.

Da bekomme ich die Anschriftenprüfkarte heute zurück, mit dem ominösen Vermerk:

"Die Anschrift ist aus sonstigen Gründen nicht prüfbar."

Was soll das bitte heißen?
Prüfen kann man schließlich so gut wie alles.

Also ein kleiner Anruf bei der Servicehotline der Post. Nicht bei der auf der Anschriftenprüfkarte angegebenen Nummer, sondern bei der aktuellen. Zu doof, dass man dort nicht auf Fragen zur Anschriftenprüfung eingerichtet ist. Nachdem ich den Rest meiner Post schon mal vorsortiert hatte, als ich in der Warteschleife hing, bekam ich dann auch immerhin die schöne Antwort:

"DAS KANN ICH NICHT BEAUSKUNFTEN!" 

Danke.

Wer auch immer die Mitarbeiter im dortigen Callcenter schult: Er sollte mal über die Wortwahl nachdenken. Ein "Es tut mir leid, aber ich habe keine Ahnung" hätte es auch getan. 

PS: Die Homepage der Post gibt auch nichts dazu her. So schlau war ich auch, da mal nachzugucken...

Montag, 16. Mai 2016

Das Feiertags-Dilemma

Im Mai wimmelt es dieses Jahr ja nur so von Feiertagen. Ist Ihnen das auch schon aufgefallen? Gut, am Tag der Arbeit und am Pfingstsonntag gestern hat man es nicht so gemerkt, aber Himmelfahrt und Pfingstmontag merke ich doch ganz schön, und Fronleichnam kommt auch noch... das hat man nun davon, wenn Ostern so früh liegt, dass Pfingsten noch in den Mai fällt statt in den Juni.

So sehr ich auch diese Feiertage genieße (und das gute Essen, das oft damit verbunden ist): Sie bringen mich doch auch ein wenig in die Bredouille.

Der Haken ist, dass zwar die Arbeitszeit weniger wird, aber die Arbeit nicht. Und weil ich allein arbeite, bedeutet das, dass ich in der verbliebenen Arbeitszeit halt einfach mehr schaffen muss. Meine Fristen bleiben halt nicht stehen, nur weil zwischendurch mal zwei Feiertage sind.

Diese Woche kommt noch eine "besondere Härte" (darauf berufen wir Juristen uns ja gerne) dazu: Heute Pfingstmontag, morgen früh am Gericht, übermorgen Nachmittag ein auswärtiger Termin und ab Donnerstag bin ich dann wieder für dreieinhalb Tage in Bonn, um den inzwischen fünften Teil von meinem Fachanwaltslehrgang hinter mich zu bringen. Ich freue mich zwar jetzt schon wieder auf die hervorragenden Tortellini aus der Pizzeria schräg gegenüber von unserem Tagungshotel, aber wenn Sie von 08.30 bis 18.00 Uhr Familienrecht auf einem verflixt hohen Niveau um die Ohren gehauen bekommen, dann setzen Sie sich abends auch nicht mehr hin und bearbeiten und noch ein paar Akten. Dann ist die Aufnahmefähigkeit ihres Hirns nämlich ... null. Zumindest geht's mir so.

Das heißt für mich, dass ich in dieser Woche de facto nicht fünf, sondern nur eineinhalb Arbeitstage habe. Na ja, fast. Man wird mich heute Abend noch definitiv mit der dicken Akte für morgen antreffen. Aber da kann ich dann ja in Ruhe arbeiten. Ist ja Feiertag.

Donnerstag, 12. Mai 2016

Fliederduft und Apfelbäume

Ich  genieße das Wetter draußen, wirklich.


Direkt vor meinem Bürofenster blüht der Fliederbaum, meine Tulpen in der alten Zinkbadewanne recken sich zur Sonne, und die Apfelbäume stehen in voller Blüte.



Wenn ich mir also mit dem Kaffee in der Hand eine kleine Zigarettenpause gönne, dann könnte ich eine Apfelblütendusche nehmen, wenn ich denn wollte. Die Äste hängen so tief über den Boden, dass ich glatt drin verschwinden könnte.


Wenn Sie mich fragen, dann schreit das Ganze im Spätsommer nach Kartoffelpfannkuchen mit selbstgemachtem Apfelmus...

Auch wenn wir direkt an einer viel befahrenen Straße liegen: Wir haben hier unser kleines grünes Fleckchen Erde, Und wenn ich so aus dem Fenster gucke, dann bin ich doch heilfroh, dass ich mein Büro hier habe und nicht an der Bundesstraße oder in einem Industriegebiet...  

Montag, 9. Mai 2016

Magische Kräfte


Da bekam ich heute Morgen eine Mail:

"Frau Schwentker, bitte zaubern Sie!"

Gut, ich hole schon mal meinen Zauberstab raus.

(Für die, die es interessiert: Kirschbaum, 28,7 cm, mit Engelshaar ;-))

Expelliarmus!