Montag, 26. September 2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach.... soll jetzt in dieser Woche kommen. Oder vielleicht auch wieder nicht?

Das ist ein Thema, das mir wirklich auf die Nerven geht. Und zwar seit dem Tag, an dem ich das erste Mal davon gehört habe.

Eigentlich sollten wir Anwälte ja seit dem 01.01.16 elektronisch über das tolle neue elektronische Anwaltspostfach mit super-duper Verschlüsselung erreichbar sein. Wir Anwälte zahlen auch schon dafür. Weil es mit der Software aber wohl doch nicht so einfach war (schließlich muss sie gewissen Sicherheitsstandards entsprechen), wurde der Termin verschoben. Am Donnerstag, dem 29.09.16, soll es nun soweit sein - es sei denn, dass man alles noch einmal umwerfen muss. 

Der bisherige Plan sieht vor, dass für jeden Anwalt ein Postfach eingerichtet wird, und zwar egal ob er will oder nicht. Diesen Zwang fanden ein paar Kollegen nicht wirklich in Ordnung und taten das, was Anwälte in einer solchen Situation gerne mal tun - sie erwirkten eine einstweilige Anordnung, so dass die Sache immer noch auf der Kippe steht. Für den 28.09.16 (man beachte das Timing) hat der Anwaltsgerichtshof nun die mündliche Verhandlung in der Hauptsache angesetzt.

Um es klar zu sagen: Ich will das beA nicht. Es macht den Arbeitsablauf im Büro nur komplizierter, und außerdem gehöre ich immer noch zu der papier-affinen Fraktion. Ich habe eine Handakte lieber in der Hand als auf dem Rechner. Ich blättere lieber, anstatt zu scrollen.

Nun soll es also - theoretisch - in drei Tagen losgehen, und wir Anwälte hängen immer noch in der Luft. Toll gelaufen. 

Apropos "Luft": Egal, wie die mündliche Verhandlung ausgeht, ein bisschen Luft haben wir wohl trotzdem noch; bis zum 31.12.17 gilt eine Übergangsfrist. Und spätestens ab 2018 müssen wir das beA dann wohl wirklich nutzen.... wenn es bis dahin denn tatsächlich funktioniert.

Es könnte so einfach sein - man könnte es so lassen, wie es ist. Aber nein...

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