Nein?!
Dann tun Sie sich selbst einen Gefallen und schauen Sie doch einmal nach. Ich stelle nämlich immer wieder fest, dass viele Mandanten, die sich in einer mietrechtlichen Angelegenheit an mich wenden, noch nie einen Blick in ihren eigenen Mietvertrag geworfen haben. Viele mietrechtliche Fragen lassen sich so schon klären, oder zumindest kann man erkennen, in welche Richtung die Sache geht bzw. wo ihre Knackpunkte liegen werden.
Grundsätzlich gilt, dass das, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde, auch einzuhalten ist. Und zwar von beiden Seiten. Keine der beiden Vertragsparteien kann sich einfach so einseitig davon lösen. Hintergrund ist, dass beide ja auch frei entscheiden können, ob sie diesen Vertrag überhaupt so abschließen wollen oder eben nicht.
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn einzelne Klauseln oder manchmal sogar der ganze Vertrag unwirksam sind. Um dieses feststellen zu können, kommt es in den meisten Fällen auf die genaue Formulierung an, Wort für Wort. Hier bewegen wir uns dann in Dimensionen, die in der Regel nur durch einen Mietrechtler geklärt werden können, auch wenn ich davon ausgehe, dass meine Mandanten ja durchaus einen gesunden Menschenverstand besitzen. Der BGH und die Oberlandesgerichte, deren Rechtsprechung hier entscheidend ist, kommen in dieser Hinsicht immer wieder mit neuen Entscheidungen um die Ecke, die der Mandant nur schwer verfolgen kann. Die aus der Ratgeberecke der Fernsehzeitung ausgeschnittenen Schnipsel können das gesamte Spektrum nämlich nur schwer wiedergeben... vor allem dann nicht, wenn verschiedene Vertragsklauseln zusammenhängen und ineinanderspielen.
So kompliziert muss es aber eben nicht immer sein.
Auch wenn Sie keine Lust dazu haben: Sollten Sie nicht Ihre Rechte und Pflichten kennen, und zwar unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind? Sie werden wahrscheinlich feststellen, dass Sie den Mietvertrag schneller durchlesen können, als Sie eigentlich dachten!
Diese langen Herbstabende, an denen man noch nicht mit den Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt ist, bieten sich doch für eine kleine Lesestunde geradezu an, oder nicht?
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