Um es klarzustellen: Ja, die dürfen das. Die Böschung gehört nicht mehr zu diesem Grundstück. Aber ob die Damen und Herren von StraßenNRW die Sache auch wirklich zu Ende gedacht haben?
Ich habe nachgefragt: Die offizielle Begründung für die Maßnahme lautet, dass die Kurve der Nordstraße zur Kreuzung mit der Theenhausener Straße hin besser einsehbar sei. Aha. Gut, bis dato hatte sich niemand an der Bepflanzung gestört, zumindest nicht in den letzten beiden Jahrzehnten. Im Zweifel hätte man ja auch die 70 km/h, mit denen man an die Kreuzung heranfahren darf, einfach auf 50 km/h reduzieren können.
Da die Kurve nun leichter einsehbar ist, könnte sie bestimmte Menschen aber auch zu irrwitzigen Überholmanövern ermutigen (nach dem Motto: Wehe, wenn sie losgelassen), vor allem, wenn man in Richtung Werther unterwegs ist, und ich warte auch schon fast darauf, dass im Dunklen oder im Nebel mal einer die Kurve nicht kriegt und den Abflug macht, weil 1. nun die optische Orientierung durch den Bewuchs weg ist, 2. die Straßenmarkierungen auch nicht mehr so ganz gut aussehen, 3. es schon ziemlich nahe am Straßenrand ziemlich steil bergab geht und 4. im Gegenzug nichts vorhanden ist, das einer Leitplanke auch nur im entferntesten ähnelt... mehr als ein halber Meter Toleranz dürfte da nicht drin sein.
Warten wir mal ab, wie die Sache sich entwickelt.
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