Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
in der Familiensache X ./. Y
wird Ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses vom 12.05.14 übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Drollige ist nur, dass dieses Schreiben schon vom 09.05.14 stammt. Erinnern Sie mich daran, dass ich nächsten Mittwoch mal auf der Geschäftsstelle anrufe, um mir die Lottozahlen für Samstag durchgeben zu lassen. Wenn man dort schon weiß, welche Beschlüsse drei Tage später erlassen werden, dann kann man ja auch vielleicht anderweitig in die Zukunft blicken...?
Das Schlimme ist, dass solche kleinen Missgeschicke nicht nur am Familiengericht passieren, sondern in etwas heftigerer Form auch am BGH. Hier war ja klar, dass jemand einfach schon vorgearbeitet hatte, weil er wusste, dass der Richter die Sache am 12.05.14 auf dem Tisch haben würde. Wenn Sie sich aber mal die Rechtsprechung eines bestimmten Senats des BGH angucken, dann werden Sie feststellen, dass in den Urteilsbegründungen teilweise auf Urteile Bezug genommen wird, die noch gar nicht verkündet sind... kann ja mal passieren. Sollte aber nicht.
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