Donnerstag, 12. Juni 2014

Anschriftenänderung bei Bewilligung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie in diesem Jahr Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt haben und diese auch bewilligt wurde (sei es mit oder ohne Ratenzahlung), dann sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Adresse unaufgefordert und unverzüglich dem Gericht mitzuteilen, und zwar während der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

Auf meiner Homepage habe ich nun eine Musterformulierung eingestellt, die Ihnen diese Mitteilung an das Gericht leichter machen sollte. Hier ist der Link:


Wenn Sie also einen Umzug planen, setzen Sie die Mitteilung an das Gericht auf Ihre To-Do-Liste! Wenn Sie es vergessen, kann der Bewilligungsbeschluss nachträglich aufgehoben werden, mit der unschönen Folge, dass Sie die bisher geflossenen Gelder zurückzahlen müssen. Wenn das kein Grund ist, sich die fünf Minuten Zeit zu nehmen...? 

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