Eine Mandantin legt mir eine "Bestätigung der Anmeldung" vom Beitragsservice (also der früheren GEZ) vor:
"Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der folgenden Wohnung auf Ihren Namen und der Beitragsnummer xxxxxxxxxx vorgenommen. (...)"
Aha. Da man also nicht über Informationen verfügt, die eine Beitragspflicht begründen könnten, nimmt man die nun einfach mal so an. Interessant.
Ebenso interessant dürfte sein, dass im nächsten Satz mal flugs die angeblich ausstehenden Beträge seit Januar 2013 gefordert werden, und eine aktuelle Zahlung bis September 2014 noch obendrauf. Außerdem hatte meine Mandantin schon den berühmten Fragebogen ausgefüllt, so dass man eigentlich wissen müsste, dass sie keine Beiträge zu zahlen hat...
Nun ja. Vielleicht lässt sich der Beitragsservice ja wenigstens dazu herab, einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid zu erlassen. Auf eine bloße widersprüchliche Bestätigung einer vermeintlichen Anmeldung hin kann ich meiner Mandantin jedenfalls nicht zur Zahlung raten... und in diesem Fall auch noch aus anderen Gründen nicht. Gelobt sei die Erfindung der WG!
Aber schön, dass man mal darüber korrespondiert hat.
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