Ganz einfach: Als Anwalt bekommen Sie auf einmal unheimlich lange Fristen zur Stellungnahme, die bis weit ins neue Jahr reichen.
Zum Beispiel hier
oder hier...
Als ob einem die Gerichte sagen wollten: "Wir möchten auch nicht, dass Sie auf den letzten Drücker unter dem Weihnachtsbaum noch Schriftsätze pinnen müssen."
Respektive: "Auch wir möchten Weihnachten keine Überstunden machen!"
Ich kann jedenfalls gut damit leben. Das heißt nicht, dass ich die Fristen bis zum bitteren Ende ausnutzen werde, aber es ist gut zu wissen, dass ich es im Notfall könnte.
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