Freitag, 15. Mai 2015

v.u.g., b.u.v. - m.f.G!

Auch Juristen arbeiten gerne mit Abkürzungen, und zwar nicht nur dann, wenn es um die Bezeichnung von Gesetzen geht. Wenn ich zum Beispiel das Terminsprotokoll eine mündlichen Verhandlung lese, dann fällt es mir kaum noch auf - so selbstverständlich sind diese Abkürzungen für mich geworden. Werde ich vielleicht langsam betriebsblind?!
Meine Mandanten können mit diesen ganzen Kürzeln dagegen nicht unbedingt etwas anfangen. Deshalb einmal hier die Auflösung:
v.u.g. = "vorgelesen und genehmigt" 
b.u.v. = "beschlossen und verkündet" 
Wenn man's weiß, ist es eigentlich ganz einfach...
... mit freundlichen Grüßen!

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