Ich bin gerade dabei, meine Tasche für heute Mittag zu packen, denn ich bilde mich (mal wieder) fort - dieses Mal geht es um die Tricks und Kniffe, die der Anwalt, der ALG II-Mandate bearbeitet, kennen sollte. Fortbildung muss eben sein, und wenn sie nur zur Auffrischung dient.
In meine Tasche wanderten also ein Collegeblock, diverse Kulis, zwei Textmarker, ein flexibles Lineal und meine handliche Sammlung von Sozialgesetzen (Sozialgesetzbuch Bücher I bis XII).
Handlich? Moment mal...
Ich habe meine Gesetzestexte (wir reden hier wohlgemerkt von der Taschenbuchausgabe!) einfach mal auf meine Briefwaage gelegt. Mich hat dann doch interessiert, was die 1.660 Seiten auf Dünndruckpapier wiegen.
Das Ergebnis: 1,076 Kilogramm!
Für ein Taschenbuch ist das schon ordentlich.
Die gute Nachricht ist, dass ich den Inhalt dieser 1,076 kg nicht auswendig können muss. Es reicht zu wissen, wo ich welche Vorschrift finde.
Aber falls es jemanden gibt, der das SGB tatsächlich komplett auswendig kann und damit bei "Wetten, dass..." auftreten möchte, um das allgemeine Niveau dieser Sendung zu heben, dann lassen Sie sich versichert sein: Bei der Abstimmung über den Wettkönig würde ich für Sie anrufen!
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