Es ist kaum zu glauben, aber auch Anwälte merken langsam, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind und dass das Web 2.0 sehr schöne Möglichkeiten mit sich bringt, wie wir unseren Mandanten das Leben einfacher machen können.
Ein Beispiel dafür ist, dass Sie nun auch bei mir Termine online buchen können. Das heißt, dass Sie nicht an meine Bürozeiten gebunden sind, wenn Sie Besprechungsbedarf haben.
Nehmen wir an, Sie kommen nach Ihrem Arbeitstag um 20.00 Uhr nach Hause und finden Post von einem Anwalt vor, der von Ihnen fordert, dass Sie nun mehr Kindesunterhalt zahlen sollen. Um 20.10 Uhr, nachdem Sie sich von dem ersten Schrecken erholt haben, werden Sie keinen Anwalt mehr ans Telefon bekommen und müssen mit einem Anrufbeantworter Vorlieb nehmen und im Zweifelsfall auf einen Rückruf warten. Damit vergeht schon einmal Zeit, in der Sie auf glühenden Kohlen sitzen.
Das kann ich Ihnen nun ersparen. Auf meiner Homepage
können Sie nun ganz problemlos direkt von der Startseite aus einen Gesprächstermin bei mir buchen. Sie bekommen dann auch gleich eine Bestätigung des Termins per E-Mail.
Muss ich noch erwähnen, dass für Sie durch die Onlinebuchung keine Mehrkosten anfallen?
Einen schönen Tag noch!
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