Sonntag, 30. Juni 2013

Floskelalarm: "Vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten"...

Ist Ihnen auf den Homepages, Visitenkarten und Briefköpfen einiger Kollegen schon einmal diese Floskel aufgefallen?

Genau das ist es nämlich: Eine reine Floskel. 

Früher war es so, dass nur solche Anwälte ihre Mandanten auch am Oberlandesgericht vertreten durften, wenn sie eine entsprechende Zulassung zum OLG hatten, die man erst bekommen konnte, wenn man eine gewisse Anzahl von Berufsjahren vorweisen konnte.

Mit Urteil vom 13. Dezember 2000 hat unser Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt. In der Folge wurde das Zulassungsrecht neu geregelt, so dass nun jeder Anwalt "vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten" ist.

Dennoch hält sich die Floskel hartnäckig. Dabei ist es doch eigentlich genau das, was ein Mandant von seinem Anwalt als selbstverständlich erwarten darf! 

Genau deshalb wird in der Anwaltschaft auch die Meinung vertreten, dass die Werbung mit dieser Floskel den Wettbewerb verzerrt, weil eine Selbstverständlichkeit als besondere Qualifikation beworben wird. Dieser Meinung bin ich auch.

Trotzdem mache ich mir nicht die Mühe, mich hinzusetzen und die Kollegen abzumahnen oder bei der Kammer anzuschwärzen. Ich glaube, dass sich Qualität am Ende auch so durchsetzt. Außerdem kann ich mit meiner Zeit Sinnvolles tun: Sie in die Bearbeitung meiner Mandate stecken, die ich auch ohne Verwendung dieser Floskel bekomme...!

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