Am 1. Januar und am 1. Juli guckt man als Anwalt immer, was denn der Basiszins so macht. Dieser ominöse Basiszins ist veränderbar und wird zweimal im Jahr von der Deutschen Bundesbank berechnet. Nach dem Basiszins errechnet sich zum Beispiel die tatsächliche Höhe der Zinsen bei Zahlungsklagen. Oft werden - wenn man als Anwalt nicht gerade vergessen hat, auch Zinsen mit einzuklagen - "Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins" geschuldet. Beträgt der Basiszins also 3,19 %, wie heute vor fünf Jahren, dann schuldete man tatsächlich Zinsen in Höhe von 8,19 %.
Am 1. Januar hatten wir ein Novum: Der Basiszins war mit -0,13 % tatsächlich im Minus. Und mit Wirkung vom heutigen Tage wurde er noch einmal um einen Viertelpunkt gesenkt: Nun steht er bei -0,38 %.
Bei den Juristen schwanken ja nun die Meinungen, welche Auswirkungen der negative Basiszinssatz auf die Praxis hat. Ist -0,38 + 5 tatsächlich 4,62 (so wäre es nach dem Gesetzeswortlaut), oder muss man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber seinerzeit davon ausging, dass der Basiszinssatz sowieso immer positiv sein würde, und deshalb mit einem "Mindestbasiszins" von 0 %, also mit insgesamt 5 % rechnen?
Obergerichtlich ist die Sache noch immer nicht entschieden, und beide Meinungen haben etwas für sich. Wir Juristen sitzen also ein bisschen in der Patsche.
Ich für meinen Teil habe entschieden, dass ich mich am Wortlaut des Gesetzes orientiere. Wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Zinshöhe hätte garantieren wollen, dann hätte er den Gesetzeswortlaut ändern müssen. Zeit dazu hätte er genug gehabt, denn das Problem war abzusehen: Seit dem 1. Juli 2009, also seit ganzen vier Jahren - dümpelt der Basiszinssatz in bis dahin unbekannten Tiefen.
Vielleicht ja in der nächsten Legislaturperiode...
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