Neulich hatte ich ja schon von einem Fall der Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice berichtet. Wie es aussieht, habe ich damit in ein
Wespennest gestochen, denn seitdem läuft mir kaum jemand über den Weg, der nicht entweder selbst betroffen ist oder jemanden kennt, der dasselbe Problem hat.
Meist (aber nicht immer) sind die Fälle betroffen, in denen man mit einem anderen, der die Beiträge zahlt, zusammen wohnt, also einen Haushalt führt, mit der Konsequenz, dass der Rundfunkbeitrag auch nur einmal anfällt.
Ich kann ja verstehen, dass der Beitragsservice herausfinden will, ob sich da jemand vor der Zahlung drücken will. Nicht nachzuvollziehen ist, mit welchen Methoden hier gearbeitet wird.
Dass der Beitragsservice Informationen von den Einwohnermeldeämtern bekommt, ist ja nun landläufig bekannt. Für die anderen Quellen, die man anzapft, gilt das nur bedingt. Angeblich kauft man ja keine Adresslisten.
Klar, dass ich hier keine Mandantengeheimnisse ausplaudere. Aber was mich selbst betrifft, da sieht die Sache schon anders aus. Also:
Wie kann es sein, dass mich der Gebührenservice unter der Adresse meiner Eltern, unter der ich niemals gewohnt habe und dementsprechend auch niemals gemeldet war, anschreibt?!
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich könnte mir keine besseren Eltern wünschen. Trotzdem würde ich nicht wieder bei ihnen einziehen wollen.
Da der Beitragsservice mich übrigens auch noch unter drei anderen Nummern zu führen scheint -
weshalb auch immer -, habe ich ihn neben den "normalen" Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide aufgefordert, mir doch mal mitzuteilen, woher man denn wissen will, dass ich im Haushalt meiner Eltern leben würde.
Ich bin ja mal gespannt, ob ich darauf eine Antwort bekomme... obwohl, ich rechne nicht ernsthaft damit.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass man mich noch einmal unter der falschen Adresse anschreiben wird, um mit mitzuteilen, dass man leider nichts von mir gehört hätte, mit der Konsequenz, dass man nun meine Beiträge rückwirkend ab Januar 2013 festsetzt.
In einem weiteren Schreiben wird man mir dann mitteilen, dass ich ja eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Beitragsservice geschlossen hätte, obwohl das natürlich nicht der Fall wäre.
Das ist jedenfalls die übliche Vorgehensweise, die ich aus meiner alltäglichen Praxis hier kenne. Korrigieren Sie mich, aber nach meinem Verständnis gehören zur Vereinbarung einer Ratenzahlung immer noch mindestens zwei...
Das alles bringt einen doch zum Grübeln, oder? Man könnte ja denken: "Klar, großer Laden, da kann sowas ja mal passieren." Aber formulieren wir's mal so:
Die geballte Häufigkeit und die Systematik, die ich hier sehe, lassen mich nicht wirklich an Zufälle glauben...
Guckeb wir doch mal, wie die Geschichte weitergeht...