Mittwoch, 29. Oktober 2014

Zappenduster... aber nicht für lange!

Im Laufe des Tages wird der nette Mann von den TWO wieder vor unserer Tür stehen - wir bekommen einen neuen Stromzähler. Der gute Mann stand vorgestern schon einmal hier und fragte, ob er denn flugs mal den Zähler tauschen könnte... nicht so gut. Erstens hatte ich einen Termin, zweitens ist es schon besser, wenn man in einer Anwaltskanzlei vorgewarnt ist, bevor einem der Strom abgedreht wird. 

Genau das wird heute nämlich passieren. Ich möchte ja nicht, dass der gute Mann gebritzelt wird und das Haus mit den Füßen zuerst verlasst.

Ich hatte ja sowieso schon den Verdacht, dass mit diesem Zähler irgendetwas nicht stimmen kann.... wir verbrauchen jedes Jahr weniger Strom, aber die Stromrechnung wird im Gegenzug trotzdem immer höher... 

Wenn das Wetter dann aber noch genauso grau ist wie im Moment, dann wird es hier drin gaaaanz schön dunkel. Gut also, dass es in diesem Haus gefühlte 65 Taschenlampen in den verschiedensten Größen und Stärken gibt - meine bessere Hälfte hat eben eine gewisse Affinität zu diesen kleinen Helferlein. Und im Zweifel kann man ja auch auf die gute alte Kerze zurückgreifen... da schlägt meine Affinität dann durch.

Dumm an der Sache ist außerdem, dass auch solche netten Kommunikationsmittel wie mein Rechner, das Telefon und das Fax auf Strom angewiesen sind. Wenn der Router nicht routet, dann sitze ich im kommunikativen Niemandsland. 

Für alle die, die also genau in der Zeit versuchen, mich zu erreichen - Entschuldigung! 

Dienstag, 28. Oktober 2014

Man sollte ja eigentlich mal, aber...



Ich habe am Wochenende das getan, von dem alle wissen, dass es sinnvoll ist, aber man es immer wieder auf die lange Bank schiebt. 

Nein, ich habe nicht mit dem Rauchen aufgehört. Ich habe einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Freiwillig. 

Samstag und Sonntag, beim Roten Kreuz hier in Halle, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Auch wenn ich nun nicht zu den Leuten gehöre, bei denen die BG die 35,00 EUR Kosten übernimmt, und einen Lkw-Führerschein will ich auch nicht machen.

Ich hatte nur das Gefühl, dass ich es in den vergangenen Monaten einfach zuviel mit Krankenwagen zu tun hatte. Das war der Auslöser. Der Unfall hier oben auf unserer Kreuzung direkt am Haus hat mir den Rest gegeben. Deshalb habe ich meinen Mann auch gleich mitgenommen. Zu so einer Veranstaltung kann man sich ja besser aufraffen, wenn man zu zweit ist. Und man hat auch gleich noch jemanden, an dem man üben kann...

Meine "Sofortmaßnahmen am Unfallort" habe ich damals kurz nach der Wiedervereinigung absolviert - man kann sich also vorstellen, dass es doch mal wieder höchste Zeit war, ein paar Kenntnisse aufzufrischen.

Eine stabile Seitenlage kriege ich jetzt auf jeden Fall wieder hin, und im Ernstfall traue ich mir auch zu, jemandem eine Herzdruckmassage zu verpassen (für diejenigen, die es interessiert: 30 Mal drücken, 2x beatmen). Es gibt übrigens für kleines Geld spezielle Masken für die Beatmung, die wir hier auch gleich im Netz geordert haben und die sofort ins Handschuhfach kommen, wenn der Postbote sie hier abliefert.

Was in einem Ernstfall am schlimmsten ist, ist die Unsicherheit. Ich glaube, davon ist mir einiges genommen worden. 

Nicht, dass ich epicht darauf wäre, meine Kenntnisse sofort an jemandem zu praktizieren. Im Gegenteil. Aber es ist gut zu wissen, dass ich es könnte, wenn ich es denn müsste.

Dafür opfert man gerne ein bisschen Zeit.

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Die fünf Jahre Haft für Herrn Pistorius

Wenn mich sowieso schon jeder fragt, was ich denn von den fünf Jahren für Herrn Pistorius halte, dann kann ich's eigentlich auch gleich hier im Blog posten.

Also.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich von südafrikanischem Strafrecht keine Ahnung habe (danke, das deutsche reicht mir voll und ganz!) - ich habe den Prozess nur am Rande verfolgt. Trotzdem tendiere ich dazu, Herrn Pistorius seine Version, er habe am Valentinsabend einen Einbrecher in seinem winzigen Badezimmer vermutet, nicht wirklich abzunehmen. Deswegen - und weil er gleich vier(!) Mal durch die geschlossene Tür gefeuert hat - habe ich auch so meine Probleme, eine fahrlässige Tötung anzunehmen.

Aber das ist nur meine private Meinung.

Ich sitze hier auf meinem Schreibtischstuhl, lasse meine beiden wenn auch relativ kurzen Beine baumeln, und habe noch nie ein Problem mit Einbrechern gehabt (und ich hoffe mal, dass es auch so bleibt). Den Diebstahl meines Blumenkübels lasse ich jetzt mal außen vor. Andererseits habe ich auch noch nie den ernsthaften Drang verspürt, meinen Mann ins Jenseits zu befördern.

Ich kann also leicht reden.

Alles in allem aber ist der Fall ein gutes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Hitzköpfe Schusswaffen in die Hände bekommen. 

Montag, 20. Oktober 2014

Immer noch Ärger mit dem Beitragsservice

Neulich hatte ich ja schon von einem Fall der Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice berichtet. Wie es aussieht, habe ich damit in ein Wespennest gestochen, denn seitdem läuft mir kaum jemand über den Weg, der nicht entweder selbst betroffen ist oder jemanden kennt, der dasselbe Problem hat.

Meist (aber nicht immer) sind die Fälle betroffen, in denen man mit einem anderen, der die Beiträge zahlt, zusammen wohnt, also einen Haushalt führt, mit der Konsequenz, dass der Rundfunkbeitrag auch nur einmal anfällt.

Ich kann ja verstehen, dass der Beitragsservice herausfinden will, ob sich da jemand vor der Zahlung drücken will. Nicht nachzuvollziehen ist, mit welchen Methoden hier gearbeitet wird. 

Dass der Beitragsservice Informationen von den Einwohnermeldeämtern bekommt, ist ja nun landläufig bekannt. Für die anderen Quellen, die man anzapft, gilt das nur bedingt. Angeblich kauft man ja keine Adresslisten.

Klar, dass ich hier keine Mandantengeheimnisse ausplaudere. Aber was mich selbst betrifft, da sieht die Sache schon anders aus. Also: Wie kann es sein, dass mich der Gebührenservice unter der Adresse meiner Eltern, unter der ich niemals gewohnt habe und dementsprechend auch niemals gemeldet war, anschreibt?! 

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich könnte mir keine besseren Eltern wünschen. Trotzdem würde ich nicht wieder bei ihnen einziehen wollen.

Da der Beitragsservice mich übrigens auch noch unter drei anderen Nummern zu führen scheint - weshalb auch immer -, habe ich ihn neben den "normalen" Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide aufgefordert, mir doch mal mitzuteilen, woher man denn wissen will, dass ich im Haushalt meiner Eltern leben würde. Ich bin ja mal gespannt, ob ich darauf eine Antwort bekomme... obwohl, ich rechne nicht ernsthaft damit. 

Ich gehe vielmehr davon aus, dass man mich noch einmal unter der falschen Adresse anschreiben wird, um mit mitzuteilen, dass man leider nichts von mir gehört hätte, mit der Konsequenz, dass man nun meine Beiträge rückwirkend ab Januar 2013 festsetzt. In einem weiteren Schreiben wird man mir dann mitteilen, dass ich ja eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Beitragsservice geschlossen hätte, obwohl das natürlich nicht der Fall wäre. 

Das ist jedenfalls die übliche Vorgehensweise, die ich aus meiner alltäglichen Praxis hier kenne. Korrigieren Sie mich, aber nach meinem Verständnis gehören zur Vereinbarung einer Ratenzahlung immer noch mindestens zwei...

Das alles bringt einen doch zum Grübeln, oder? Man könnte ja denken: "Klar, großer Laden, da kann sowas ja mal passieren." Aber formulieren wir's mal so: Die geballte Häufigkeit und die Systematik, die ich hier sehe, lassen mich nicht wirklich an Zufälle glauben... 

Guckeb wir doch mal, wie die Geschichte weitergeht... 

Freitag, 17. Oktober 2014

Über Anwälte I



Aus "Liebling Kreuzberg":

Frage: "Vergessen Sie eigentlich nie, dass Sie Anwalt sind?" 

Antwort: "Selten. Aber ich leide selbst darunter." 

Das Problem kenne ich. 
Man muss aber auch dazu sagen, dass mich meine Umwelt oft genug daran erinnert. 



Donnerstag, 9. Oktober 2014

"Mutter ist die Frau, aus der das Kind herausgekommen ist!"

Haben Sie diese Woche auch in den Nachrichten gehört, dass im September in Schweden ein süßes kleines Baby namens Vincent auf die Welt gekommen ist, dessen Mutter ihn nur mit Hilfe einer transplantierten Gebärmutter austragen konnte? Die Gebärmutter kam von einer 61jährigen "Freundin der Familie", die nun auch Patin des kleinen Krümels wird. Die Kindsmutter selbst war ohne Gebärmutter zur Welt gekommen.

Es erstaunt mich immer wieder, was die Medizin heutzutage so alles fertigbringt. (Wenn man jetzt noch bitte schnell ein Mittel gegen Ebola finden würde, dann wäre das auch nicht schlecht.) 

Auch wenn es mich für Vincent und für seine Mutter ehrlich freut: Ich denke aber auch ein bisschen an die Konsequenzen.

Nehmen wir an, die Gebärmuttertransplantation wird zum Standard. Kann man dann auf dem freien Markt Gebärmütter kaufen? Im Gegensatz zu anderen Organen ist dieses ja nicht zwingend lebenswichtig, sondern "nur" dazu da, den Kinderwunsch zu erfüllen, so dass man wohl kaum eine nach Dringlichkeit des Falles geordnete Warteliste führen könnte. Wessen Kinderwunsch ist dringender? Das kann man nun beim besten Willen nicht entscheiden.

Gut, das Schwarzsehen gehört zu meiner Berufsbeschreibung, aber nachdem ja bekannt ist, dass auch andere Organe auf dem Schwarzmarkt zu haben sind, würde es mich nicht wundern, wenn Frauen, die ihre eigene Familienplanung abgeschlossen haben, ihre Gebärmutter an den Meistbietenden verscherbeln würden: "Erst einmal gebraucht!" 

Übertrieben? Polemisch? Vielleicht. Die Zeit wird es zeigen. Ich traue der Menschheit da einiges zu.

Aber das wäre hier nicht ein juristischer Blog, wenn ich mir nicht auch über die juristische Seite ein paar Gedanken machen würde... und wir Juristen sind ja für unsere Spitzfindigkeiten bekannt.

Nach unserem geltenden Recht ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Was aber genau ist nun eine Geburt? Das Ende der Schwangerschaft, logisch. Wikipedia sagt mir, dass eine Schwangerschaft dann endet, wenn der Fötus die Gebärmutter der Mutter verlässt. 

Aber ist bei einer Transplantation die "Gebärmutter der Mutter" auch tatsächlich die Gebärmutter der Frau, in der das Kind gewachsen ist? Was ist, wenn so ein "Transplantationsvertrag", sei es als Schenkung oder als Kauf (oder gar als Leihe?!) nicht rechtlich wirksam zustande gekommen ist und das Eigentum an der Gebärmutter nicht von ihrer ursprünglichen auf die neue Besitzerin übergegangen ist? 

Vielleicht sollte man zur Vorsicht § 1591 BGB ändern:

"Mutter ist die Frau, aus der das Kind herausgekommen ist." 

Man könnte jedenfalls mal drüber nachdenken.

Dienstag, 7. Oktober 2014

Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn - wenn der Ehegatte verschwunden ist

Mitunter kann es vorkommen, dass man in familienrechtlichen Verfahren vor Problemen steht, die eher tatsächlicher als rechtlicher Art sind: Einer der Ehegatten ist abgetaucht, und der andere hat keine blasse Ahnung, wo er denn abgeblieben sein mag. 

Machen wir uns nichts vor: Für ein solches Abtauchen gibt es in der Regel Gründe, bei denen es oft ans Eingemachte geht. Nicht selten spielen Alkohol oder andere Substanzen eine gewisse Rolle, und psychische Erkrankungen mögen auch ihren Teil dazu beitragen.

Auch wenn jemand unter einer bestimmten Adresse gemeldet ist, bedeutet das eben noch lange nicht, dass er dort auch tatsächlich wohnt. Das bedeutet, dass man sich etwas einfallen lassen muss, wenn die Post als "nicht zustellbar" zurückkommt.

Wenn zum Beispiel eine Mutter den Vater ihres Kindes auf Unterhalt in Anspruch nehmen möchte, dann kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch den Weg über die Unterhaltsvorschusskasse gehen, um Geld für das Kind zu bekommen. Zur Not muss auch das Jobcenter einspringen und Sozialgeld zahlen.

Was aber, wenn solche Umwege nicht zum Ziel führen können, zum Beispiel also, wenn man geschieden werden will und der Scheidungsantrag nicht zugestellt werden kann?

Dann können die Vorschriften der §§ 185 ff. ZPO weiterhelfen: Sie regeln die öffentliche Zustellung. Das bedeutet, dass eine Benachrichtigung samt gerichtlichem Aktenzeichen öffentlich ausgehangen wird, zum Beispiel an einer Gerichtstafel, und auch Veröffentlichen in Zeitungen sind möglich. Wenn dann nach einem Monat keine Reaktion auf die Benachrichtigung erfolgt ist, gilt das Schriftstück, also zum Beispiel der Scheidungsantrag, als zugestellt gilt.

Dann kann das Verfahren weitergehen.