Donnerstag, 9. Oktober 2014

"Mutter ist die Frau, aus der das Kind herausgekommen ist!"

Haben Sie diese Woche auch in den Nachrichten gehört, dass im September in Schweden ein süßes kleines Baby namens Vincent auf die Welt gekommen ist, dessen Mutter ihn nur mit Hilfe einer transplantierten Gebärmutter austragen konnte? Die Gebärmutter kam von einer 61jährigen "Freundin der Familie", die nun auch Patin des kleinen Krümels wird. Die Kindsmutter selbst war ohne Gebärmutter zur Welt gekommen.

Es erstaunt mich immer wieder, was die Medizin heutzutage so alles fertigbringt. (Wenn man jetzt noch bitte schnell ein Mittel gegen Ebola finden würde, dann wäre das auch nicht schlecht.) 

Auch wenn es mich für Vincent und für seine Mutter ehrlich freut: Ich denke aber auch ein bisschen an die Konsequenzen.

Nehmen wir an, die Gebärmuttertransplantation wird zum Standard. Kann man dann auf dem freien Markt Gebärmütter kaufen? Im Gegensatz zu anderen Organen ist dieses ja nicht zwingend lebenswichtig, sondern "nur" dazu da, den Kinderwunsch zu erfüllen, so dass man wohl kaum eine nach Dringlichkeit des Falles geordnete Warteliste führen könnte. Wessen Kinderwunsch ist dringender? Das kann man nun beim besten Willen nicht entscheiden.

Gut, das Schwarzsehen gehört zu meiner Berufsbeschreibung, aber nachdem ja bekannt ist, dass auch andere Organe auf dem Schwarzmarkt zu haben sind, würde es mich nicht wundern, wenn Frauen, die ihre eigene Familienplanung abgeschlossen haben, ihre Gebärmutter an den Meistbietenden verscherbeln würden: "Erst einmal gebraucht!" 

Übertrieben? Polemisch? Vielleicht. Die Zeit wird es zeigen. Ich traue der Menschheit da einiges zu.

Aber das wäre hier nicht ein juristischer Blog, wenn ich mir nicht auch über die juristische Seite ein paar Gedanken machen würde... und wir Juristen sind ja für unsere Spitzfindigkeiten bekannt.

Nach unserem geltenden Recht ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Was aber genau ist nun eine Geburt? Das Ende der Schwangerschaft, logisch. Wikipedia sagt mir, dass eine Schwangerschaft dann endet, wenn der Fötus die Gebärmutter der Mutter verlässt. 

Aber ist bei einer Transplantation die "Gebärmutter der Mutter" auch tatsächlich die Gebärmutter der Frau, in der das Kind gewachsen ist? Was ist, wenn so ein "Transplantationsvertrag", sei es als Schenkung oder als Kauf (oder gar als Leihe?!) nicht rechtlich wirksam zustande gekommen ist und das Eigentum an der Gebärmutter nicht von ihrer ursprünglichen auf die neue Besitzerin übergegangen ist? 

Vielleicht sollte man zur Vorsicht § 1591 BGB ändern:

"Mutter ist die Frau, aus der das Kind herausgekommen ist." 

Man könnte jedenfalls mal drüber nachdenken.

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