Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG). Ja, wir haben hier in Deutschland tatsächlich ein Versorgungsausgleichsgesetz. Und glauben Sie mir, der Name ist noch das Unkomplizierteste daran.
Dieser § 3 Abs. 3 VersAusglG lautet: "Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt."
Das heißt im Umkehrschluss, dass der Versorgungsausgleich immer dann automatisch (also von Amts wegen) durchgeführt wird, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass man selbst in die Pötte kommen muss, wenn die Ehe bedauerlicherweise keine drei Jahre bestanden hat und man trotzdem einen Versorgungsausgleich durchgeführt haben möchte. In der Regel wird das der Fall sein, wenn man selbst derjenige ist, der während der Ehe weniger verdient und damit auch weniger Rentenanwartschaften erworben hat als der andere.
Der wirtschaftlich gesehen schwächere Teil muss also sehen, wo er bleibt. Ich persönlich halte das für einen Systemfehler.
In der Praxis wird der wirtschaftlich schwächere Teil, jedenfalls dann, wenn er anwaltlich vertreten ist, den Versorgungsausgleich schon allein aus dem Grunde durchführen lassen, weil er es sich nicht leisten können wird, es nicht zu tun. Ich hab's schon mal gesagt: Man unterschätzt leicht die Werte, die dahinter stecken - mit ernsthaften finanziellen Konsequenzen.
Beim nächsten Mal: Wie läuft ein Versorgungsausgleichsverfahren beim Gericht ab?
Mittwoch, 27. April 2016
Dienstag, 26. April 2016
Bazillen-Ping-Pong
Mein Mann und ich haben ein neues Spiel entdeckt: Bazillen-Ping-Pong. Der Haken an der Sache ist nur: Es macht so gar keinen Spass.
Es ist ja schön, dass wir uns nach über zwanzig Jahren Beziehung noch so nahe sind, dass wir uns augenscheinlich immer wieder gegenseitig anstecken können, aber ich könnte trotzdem drauf verzichten. Wenn der eine nachts seine Hustenanfälle kriegt, wird der andere auch wach. Und kaum ist man wieder halbwegs eingedöst, geht das ganze Spiel von vorne los, nur umgekehrt.
Arbeitstechnisch heißt das für mich: Wenn's ganz übel ist nur das Nötigste, und darüber hinaus am besten nur das, was ich ohne Stimme erledigen kann. Schreibend zum Beispiel... wundern Sie sich also bitte nicht, wenn Sie in dieser Woche nur meinen AB ans Telefon bekommen.
Es ist ja schön, dass wir uns nach über zwanzig Jahren Beziehung noch so nahe sind, dass wir uns augenscheinlich immer wieder gegenseitig anstecken können, aber ich könnte trotzdem drauf verzichten. Wenn der eine nachts seine Hustenanfälle kriegt, wird der andere auch wach. Und kaum ist man wieder halbwegs eingedöst, geht das ganze Spiel von vorne los, nur umgekehrt.
Arbeitstechnisch heißt das für mich: Wenn's ganz übel ist nur das Nötigste, und darüber hinaus am besten nur das, was ich ohne Stimme erledigen kann. Schreibend zum Beispiel... wundern Sie sich also bitte nicht, wenn Sie in dieser Woche nur meinen AB ans Telefon bekommen.
Mittwoch, 20. April 2016
Mehr als eine halbe Million Rentner in Deutschland müssen ihre Rente aufstocken.
Da las ich heute Morgen im Videotext (ja, ich gucke da tatsächlich täglich rein!) die folgende Meldung:
Das Statistische Bundesamt hat verlautbaren lassen, dass Ende 2015 536.000 (in Worten: fünfhundertsechsunddreißigtausend) Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter bekommen haben.
"Grundsicherung im Alter" bedeutet nichts anderes, als dass die Rente dieser Menschen unter dem Hartz IV-Satz liegt und sie deshalb noch aufstocken müssen.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es über diese 536.000 Rentner hinaus noch ziemlich viele weitere gibt, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, ihn aber nicht geltend machen, entweder, weil sie es schlicht nicht wissen oder weil sie zu stolz sind, "dem Amt auf der Tasche zu liegen". Ich habe schon solche Mandanten gehabt, und nicht nur einen.
Warum ist die Diskussion über Altersarmut eigentlich erst jetzt wieder entfacht? Das Problem ist doch schon da, und zwar ganz gewaltig!
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Frauenrenten niedriger sind als die ihrer Ehegatten, gehe ich davon aus, dass viele der Betroffenen Frauen sind. Viele, die jetzt Rente beziehen, gehören im Grunde zu der ersten Generation, in der es nicht "unnormal" war, sich scheiden zu lassen. Es könnte sich also lohnen, bei diesen Frauen nachzuprüfen, ob man nicht den Versorgungsausgleich noch nachträglich ändern kann.
Hintergrund dieses Gedankens ist, dass sich das Versorgungsausgleichsrecht seit dem 01.07.1977 entscheidend geändert hat, so dass es sich zumindest lohnt, mal jemanden prüfen zu lassen, ob sich ein solches Verfahren lohnt. Das können auf Familienrecht spezialisierte Anwälte sein oder auch Rentenberater.
Ich sage jetzt nicht, dass jeder nun gleich zum Familiengericht rennen und einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs stellen sollte. Ich sage nur, dass man sich informieren und dann auf dieser Grundlage entscheiden kann. Wer seine Rechte nicht kennt, der kann sie auch schlecht wahrnehmen.
Das Statistische Bundesamt hat verlautbaren lassen, dass Ende 2015 536.000 (in Worten: fünfhundertsechsunddreißigtausend) Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter bekommen haben.
"Grundsicherung im Alter" bedeutet nichts anderes, als dass die Rente dieser Menschen unter dem Hartz IV-Satz liegt und sie deshalb noch aufstocken müssen.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es über diese 536.000 Rentner hinaus noch ziemlich viele weitere gibt, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, ihn aber nicht geltend machen, entweder, weil sie es schlicht nicht wissen oder weil sie zu stolz sind, "dem Amt auf der Tasche zu liegen". Ich habe schon solche Mandanten gehabt, und nicht nur einen.
Warum ist die Diskussion über Altersarmut eigentlich erst jetzt wieder entfacht? Das Problem ist doch schon da, und zwar ganz gewaltig!
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Frauenrenten niedriger sind als die ihrer Ehegatten, gehe ich davon aus, dass viele der Betroffenen Frauen sind. Viele, die jetzt Rente beziehen, gehören im Grunde zu der ersten Generation, in der es nicht "unnormal" war, sich scheiden zu lassen. Es könnte sich also lohnen, bei diesen Frauen nachzuprüfen, ob man nicht den Versorgungsausgleich noch nachträglich ändern kann.
Hintergrund dieses Gedankens ist, dass sich das Versorgungsausgleichsrecht seit dem 01.07.1977 entscheidend geändert hat, so dass es sich zumindest lohnt, mal jemanden prüfen zu lassen, ob sich ein solches Verfahren lohnt. Das können auf Familienrecht spezialisierte Anwälte sein oder auch Rentenberater.
Ich sage jetzt nicht, dass jeder nun gleich zum Familiengericht rennen und einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs stellen sollte. Ich sage nur, dass man sich informieren und dann auf dieser Grundlage entscheiden kann. Wer seine Rechte nicht kennt, der kann sie auch schlecht wahrnehmen.
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Montag, 18. April 2016
Alle sprechen über Altersarmut - aber keiner über den Versorgungsausgleich.
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass in den letzten paar Tagen auf einmal wieder unheimlich viel über Altersarmut diskutiert worden ist? Seit der Veröffentlichung einer Studie des WDR(!), die - grob zusammengefasst - zu dem Ergebnis kommt, dass ungefähr die Hälfte der gesetzlich Rentenversicherten meiner Generation im Alter am Hungertuch nagen wird, ist das Thema auf einmal wieder in aller Munde. Es wird wohl auch zum Wahlkampfthema werden.
Eines vermisse ich aber bei der ganzen Debatte: Das Wort "Versorgungsausgleich" habe ich noch kein einziges Mal gehört. Versorgungsausgleichsverfahren laufen an allen Familiengerichten jeden Tag, aber leider mehr oder weniger "nebenbei". Dabei wird hier (mit-)entschieden, welche Summe der dann Geschiedene im Alter zur Verfügung haben wird.
Viele haben schlichtweg keine Ahnung, um welche Beträge es dabei geht oder was da überhaupt abläuft.
Klar, ist ja auch ein schwieriges Thema. Keine Frage. Also ist es an der Zeit, die Sache hier in einer kleinen Serie ein bisschen aufzudröseln, so dass jeder es verstehen kann. Der Versorgungsausgleich ist nämlich längst nicht so langweilig, wie es scheint...
Fangen wir mit dem Grundlegenden an:
Eines vermisse ich aber bei der ganzen Debatte: Das Wort "Versorgungsausgleich" habe ich noch kein einziges Mal gehört. Versorgungsausgleichsverfahren laufen an allen Familiengerichten jeden Tag, aber leider mehr oder weniger "nebenbei". Dabei wird hier (mit-)entschieden, welche Summe der dann Geschiedene im Alter zur Verfügung haben wird.
Viele haben schlichtweg keine Ahnung, um welche Beträge es dabei geht oder was da überhaupt abläuft.
Klar, ist ja auch ein schwieriges Thema. Keine Frage. Also ist es an der Zeit, die Sache hier in einer kleinen Serie ein bisschen aufzudröseln, so dass jeder es verstehen kann. Der Versorgungsausgleich ist nämlich längst nicht so langweilig, wie es scheint...
Fangen wir mit dem Grundlegenden an:
Was ist der Versorgungsausgleich?
Im Laufe unseres Lebens erwerben wir quasi alle Anwartschaften für eine Altersvorsorge. Soll heißen: Wir (oder auch der Staat) zahlen Beitäge ein, um dann später im Rentenalter etwas ausgezahlt zu bekommen. Das können Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung sein (der Deutschen Rentenversicherung), aber auch Betriebsrenten. Die Mütterrente gehört auch dazu, genauso wie Beiträge zu Versorgungswerken bei den freien Berufen.
Solange man verheiratet ist, gehen alle davon aus, dass die Ehegatten nicht nur vor der Rente, sondern auch im Alter gemeinsame Kasse machen und gemeinsam wirtschaften. Wenn man sich scheiden lässt, dann fällt das aber weg. Deshalb wird im Scheidungsverfahren geguckt, welcher Ehegatte während der Ehe welche Rentenanwartschaften erworben hat. Diese Rentenanwartschaften werden dann unter den beiden Ehegatten aufgeteilt.
Zugegeben, dieses System ist sehr deutsch. Ich kenne kein anderes Land, das ein so ausgefeiltes System hat, wenn es darum geht, Rentenansprüche aufzuteilen. Das ist zwar - wie könnte es auch anders sein - mit einigem Aufwand verbunden, aber insgesamt stehen wir im internationalen Vergleich doch ziemlich gut da. Der Aufwand lohnt sich also.
Beim nächsten Mal:
Donnerstag, 14. April 2016
Mein Rechner versteht mich nicht.
Nein heißt nein.
Das ist etwas, das ein Teil meiner Umwelt anscheinend nicht versteht. Dabei gibt es doch kein anderes Wort, das so klar und eindeutig ist, oder?
Vor allem mein Rechner möchte es nicht verstehen. Er fragt mich seit einer gefühlten halben Ewigkeit ständig, ob ich nicht doch Windows 10 herunterladen möchte.
Nein. Möchte. Ich. Nicht. Basta.
Und das wird sich auch morgen nicht ändern. Übermorgen übrigens auch nicht.
Mal im Ernst: Wenn ich ständig meine Meinung ändern würde, dann hätte ich meinen Beruf verfahlt. Und glauben Sie's mir - in diesem Job muss man lernen, NEIN zu sagen. Und mit den Jahren fällt es mir auch immer leichter.
Falls jemand einen Trick kennt, wie man diese elenden Pop-Ups eliminieren kann - her damit. Ich fühle mich inzwischen nämlich ernsthaft belästigt.
Das ist etwas, das ein Teil meiner Umwelt anscheinend nicht versteht. Dabei gibt es doch kein anderes Wort, das so klar und eindeutig ist, oder?
Vor allem mein Rechner möchte es nicht verstehen. Er fragt mich seit einer gefühlten halben Ewigkeit ständig, ob ich nicht doch Windows 10 herunterladen möchte.
Nein. Möchte. Ich. Nicht. Basta.
Und das wird sich auch morgen nicht ändern. Übermorgen übrigens auch nicht.
Mal im Ernst: Wenn ich ständig meine Meinung ändern würde, dann hätte ich meinen Beruf verfahlt. Und glauben Sie's mir - in diesem Job muss man lernen, NEIN zu sagen. Und mit den Jahren fällt es mir auch immer leichter.
Falls jemand einen Trick kennt, wie man diese elenden Pop-Ups eliminieren kann - her damit. Ich fühle mich inzwischen nämlich ernsthaft belästigt.
Mittwoch, 13. April 2016
Der Gerichtskostenvorschuss - ganz altmodisch!
Benutzen Sie eigentlich noch Schecks? Nein, oder? Plastik, Überweisung oder "analoges" Geld sind in den allermeisten Fällen immer noch das Zahlungsmittel der Wahl.
Ich benutze das alles auch (ich habe aber so gut wie nie Bargeld bei mir; es würde sich also nicht einmal lohnen, mich zu überfallen), aber eben nicht nur. Ab und an setze ich auch mal meine Unterschrift unter einen Verrechnungsscheck. Und zwar meist dann, wenn ich Zahlungen an Gerichte fertigmache, zum Beispiel den guten alten Gerichtskostenvorschuss.
Der Hintergrund ist folgender: Wenn ich beim Zivilgericht eine neue Sache anhängig mache, dann wird in der Regel ein Gerichtskostenvorschuss fällig. Ohne diesen Vorschuss wird die Klage- bzw. Antragsschrift dem Gegner überhaupt nicht zugestellt. Das heißt, dass ich sowieso ein Schriftstück habe, auf das sich der Scheck bezieht, den ich dann ganz einfach an den eigentlichen Schriftsatz "drantackern" kann. Damit kann auch das Gericht die Zahlung ganz genau einer bestimmten Akte zuordnen, denn zu dem Zeitpunkt hat die Sache beim Gericht ja noch kein eigenes Aktenzeichen,
Gar nicht mal so doof, oder?
Nichts wäre ärgerlicher, als wenn hier Geld von meinem Konto verschwinden würde und das Gericht gleichzeitig eine Überweisung von mir bekäme, die es aber nicht zuordnen könnte.
Neulich meinte mal jemand, mir erzählen zu müssen, dass sich das Verfahren durch die Übersendung eines Schecks ja nur verzögern würde. Dieser Jemand hatte die Sache nicht zu Ende gedacht. Hätte ich die Sache nämlich nicht so gelöst, wäre ein Schreiben vom Gericht gekommen, dass man die Sache erst dann weiter bearbeiten würde, wenn der Vorschuss da ist. Und das kann locker eine Woche dauern, bevor so ein Schreiben hier ist.
Dann doch lieber auf die altmodische Art und Weise. Sie hat nämlich entgegen aller Vorurteile auch immer noch ihre Vorteile.
Ich benutze das alles auch (ich habe aber so gut wie nie Bargeld bei mir; es würde sich also nicht einmal lohnen, mich zu überfallen), aber eben nicht nur. Ab und an setze ich auch mal meine Unterschrift unter einen Verrechnungsscheck. Und zwar meist dann, wenn ich Zahlungen an Gerichte fertigmache, zum Beispiel den guten alten Gerichtskostenvorschuss.
Der Hintergrund ist folgender: Wenn ich beim Zivilgericht eine neue Sache anhängig mache, dann wird in der Regel ein Gerichtskostenvorschuss fällig. Ohne diesen Vorschuss wird die Klage- bzw. Antragsschrift dem Gegner überhaupt nicht zugestellt. Das heißt, dass ich sowieso ein Schriftstück habe, auf das sich der Scheck bezieht, den ich dann ganz einfach an den eigentlichen Schriftsatz "drantackern" kann. Damit kann auch das Gericht die Zahlung ganz genau einer bestimmten Akte zuordnen, denn zu dem Zeitpunkt hat die Sache beim Gericht ja noch kein eigenes Aktenzeichen,
Gar nicht mal so doof, oder?
Nichts wäre ärgerlicher, als wenn hier Geld von meinem Konto verschwinden würde und das Gericht gleichzeitig eine Überweisung von mir bekäme, die es aber nicht zuordnen könnte.
Neulich meinte mal jemand, mir erzählen zu müssen, dass sich das Verfahren durch die Übersendung eines Schecks ja nur verzögern würde. Dieser Jemand hatte die Sache nicht zu Ende gedacht. Hätte ich die Sache nämlich nicht so gelöst, wäre ein Schreiben vom Gericht gekommen, dass man die Sache erst dann weiter bearbeiten würde, wenn der Vorschuss da ist. Und das kann locker eine Woche dauern, bevor so ein Schreiben hier ist.
Dann doch lieber auf die altmodische Art und Weise. Sie hat nämlich entgegen aller Vorurteile auch immer noch ihre Vorteile.
Freitag, 8. April 2016
Heute wird flott gestorben!
Unter dem Motto stand mein Tag heute.
Ich bin wieder in Bonn, dieses Mal in der Nordstadt ganz in der Nähe von August Mackes altem Atelier, und bilde mich mal wieder weiter fort. Heute gab es die erbrechtlichen Bezüge zum Familienrecht, und damit erklärt sich auch die Überschrift hier.
Das Schöne am Erbrecht ist eigentlich, dass es im Vergleich zu anderen Materien, zum Beispiel dem Unterhaltsrecht oder der ganzen Sorgerechtsproblematik, relativ systematisch ist. Zumindest, wenn es darum geht, den jeweiligen Erbteil zu ermitteln.
In der alltäglichen Praxis vergisst man ja schon mal, wieviele Vorschriften sich auch im Familienrecht tummeln, die direkt etwas mit dem Tod zu tun haben. Was passiert zum Beispiel, wenn jemand mitten im Verfahren zur Abänderung eines Versorgungsausgleichs verstirbt? Oder wenn die allein sorgeberechtigte Mutter von einem auf den anderen Tag nicht mehr unter den Lebenden weilt? Wie sorgt man am besten für diesen Fall vor, wenn das überhaupt möglich ist?
Damit habe ich heute den ganzen Tag verbracht. Morgen geht's dann wieder ans Eingemachte: Kosten- und Gebührenrecht.
Auch nicht ohne. Aber mit wesentlich weniger Toten.
Ich bin wieder in Bonn, dieses Mal in der Nordstadt ganz in der Nähe von August Mackes altem Atelier, und bilde mich mal wieder weiter fort. Heute gab es die erbrechtlichen Bezüge zum Familienrecht, und damit erklärt sich auch die Überschrift hier.
Das Schöne am Erbrecht ist eigentlich, dass es im Vergleich zu anderen Materien, zum Beispiel dem Unterhaltsrecht oder der ganzen Sorgerechtsproblematik, relativ systematisch ist. Zumindest, wenn es darum geht, den jeweiligen Erbteil zu ermitteln.
In der alltäglichen Praxis vergisst man ja schon mal, wieviele Vorschriften sich auch im Familienrecht tummeln, die direkt etwas mit dem Tod zu tun haben. Was passiert zum Beispiel, wenn jemand mitten im Verfahren zur Abänderung eines Versorgungsausgleichs verstirbt? Oder wenn die allein sorgeberechtigte Mutter von einem auf den anderen Tag nicht mehr unter den Lebenden weilt? Wie sorgt man am besten für diesen Fall vor, wenn das überhaupt möglich ist?
Damit habe ich heute den ganzen Tag verbracht. Morgen geht's dann wieder ans Eingemachte: Kosten- und Gebührenrecht.
Auch nicht ohne. Aber mit wesentlich weniger Toten.
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