Mittwoch, 20. April 2016

Mehr als eine halbe Million Rentner in Deutschland müssen ihre Rente aufstocken.

Da las ich heute Morgen im Videotext (ja, ich gucke da tatsächlich täglich rein!) die folgende Meldung:

Das Statistische Bundesamt hat verlautbaren lassen, dass Ende 2015 536.000 (in Worten: fünfhundertsechsunddreißigtausend) Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter bekommen haben. 

"Grundsicherung im Alter" bedeutet nichts anderes, als dass die Rente dieser Menschen unter dem Hartz IV-Satz liegt und sie deshalb noch aufstocken müssen. 

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es über diese 536.000 Rentner hinaus noch ziemlich viele weitere gibt, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, ihn aber nicht geltend machen, entweder, weil sie es schlicht nicht wissen oder weil sie zu stolz sind, "dem Amt auf der Tasche zu liegen". Ich habe schon solche Mandanten gehabt, und nicht nur einen.

Warum ist die Diskussion über Altersarmut eigentlich erst jetzt wieder entfacht? Das Problem ist doch schon da, und zwar ganz gewaltig!

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Frauenrenten niedriger sind als die ihrer Ehegatten, gehe ich davon aus, dass viele der Betroffenen Frauen sind. Viele, die jetzt Rente beziehen, gehören im Grunde zu der ersten Generation, in der es nicht "unnormal" war, sich scheiden zu lassen. Es könnte sich also lohnen, bei diesen Frauen nachzuprüfen, ob man nicht den Versorgungsausgleich noch nachträglich ändern kann.

Hintergrund dieses Gedankens ist, dass sich das Versorgungsausgleichsrecht seit dem 01.07.1977 entscheidend geändert hat, so dass es sich zumindest lohnt, mal jemanden prüfen zu lassen, ob sich ein solches Verfahren lohnt. Das können auf Familienrecht spezialisierte Anwälte sein oder auch Rentenberater.

Ich sage jetzt nicht, dass jeder nun gleich zum Familiengericht rennen und einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs stellen sollte. Ich sage nur, dass man sich informieren und dann auf dieser Grundlage entscheiden kann. Wer seine Rechte nicht kennt, der kann sie auch schlecht wahrnehmen.



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