Montag, 18. April 2016

Alle sprechen über Altersarmut - aber keiner über den Versorgungsausgleich.

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass in den letzten paar Tagen auf einmal wieder unheimlich viel über Altersarmut diskutiert worden ist? Seit der Veröffentlichung einer Studie des WDR(!), die - grob zusammengefasst - zu dem Ergebnis kommt, dass ungefähr die Hälfte der gesetzlich Rentenversicherten meiner Generation im Alter am Hungertuch nagen wird, ist das Thema auf einmal wieder in aller Munde. Es wird wohl auch zum Wahlkampfthema werden.

Eines vermisse ich aber bei der ganzen Debatte: Das Wort "Versorgungsausgleich" habe ich noch kein einziges Mal gehört. Versorgungsausgleichsverfahren laufen an allen Familiengerichten jeden Tag, aber leider mehr oder weniger "nebenbei". Dabei wird hier (mit-)entschieden, welche Summe der dann Geschiedene im Alter zur Verfügung haben wird.

Viele haben schlichtweg keine Ahnung, um welche Beträge es dabei geht oder was da überhaupt abläuft.

Klar, ist ja auch ein schwieriges Thema. Keine Frage. Also ist es an der Zeit, die Sache hier in einer kleinen Serie ein bisschen aufzudröseln, so dass jeder es verstehen kann. Der Versorgungsausgleich ist nämlich längst nicht so langweilig, wie es scheint...

Fangen wir mit dem Grundlegenden an:

Was ist der Versorgungsausgleich? 

Im Laufe unseres Lebens erwerben wir quasi alle Anwartschaften für eine Altersvorsorge. Soll heißen: Wir (oder auch der Staat) zahlen Beitäge ein, um dann später im Rentenalter etwas ausgezahlt zu bekommen.  Das können Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung sein (der Deutschen Rentenversicherung), aber auch Betriebsrenten. Die Mütterrente gehört auch dazu, genauso wie Beiträge zu Versorgungswerken bei den freien Berufen. 

Solange man verheiratet ist, gehen alle davon aus, dass die Ehegatten nicht nur vor der Rente, sondern auch im Alter gemeinsame Kasse machen und gemeinsam wirtschaften. Wenn man sich scheiden lässt, dann fällt das aber weg. Deshalb wird im Scheidungsverfahren geguckt, welcher Ehegatte während der Ehe welche Rentenanwartschaften erworben hat. Diese Rentenanwartschaften werden dann unter den beiden Ehegatten aufgeteilt. 


Zugegeben, dieses System ist sehr deutsch. Ich kenne kein anderes Land, das ein so ausgefeiltes System hat, wenn es darum geht, Rentenansprüche aufzuteilen. Das ist zwar - wie könnte es auch anders sein - mit einigem Aufwand verbunden, aber insgesamt stehen wir im internationalen Vergleich doch ziemlich gut da. Der Aufwand lohnt sich also. 

Beim nächsten Mal: 

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