Sonntag, 19. Mai 2013

Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Heute, am Pfingstsonntag 2013, ist das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" in Kraft getreten. Die Familiengerichte werden nach den Feiertagen also einiges an Mehrarbeit bekommen.

Auch bei mir sind schon die ersten Mandate zu diesem Thema angekommen, was ja auch nicht weiter verwunderlich ist, denn ich kenne einige Väter, die sich gerne in den letzten Jahren mehr für ihre Kinder engagiert hätten, es aber auf dem offiziellen Weg nicht konnten, weil sie das Sorgerecht für ihre Kinder eben gerade nicht hatten. Sie waren komplett auf die Zustimmung der Kindesmutter angewiesen, mit dem Ergebnis, dass ihre Meinung im Zweifelsfall nicht gefragt war.

Das wird sich durch dieses Gesetz nun ändern. Auch ohne Zustimmung der Mutter können die Familiengerichte nun die elterliche Sorge beiden Eltern übertragen. Sogar eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den unverheirateten Vater ist grundsätzlich möglich, wird aber wohl eher die Ausnahme bleiben.

Wie funktioniert die Sorgerechtsübertragung?

Wie so oft: Derjenige, der etwas möchte, muss es beantragen, und zwar in diesem Fall beim Familiengericht. Der nicht verheiratete Vater muss also einen Antrag stellen, der darauf gerichtet ist, dass ihm die gemeinsame elterliche Sorge übertragen wird.

Dieser Antrag wird der Mutter dann vom Gericht zugestellt. Gleichzeitig wird ihr eine Frist eingeräumt, in der sie zu dem Antrag Stellung nehmen kann. Wenn die Mutter also das alleinige Sorgerecht behalten will, muss sie nun aktiv werden. Die Frist zur Stellungnahme darf übrigens frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden. Damit soll wohl verhindert werden, dass sich frischgebackene Mütter schon im Kreißsaal um die Sorgerechtsfrage Gedanken machen müssen. Verständlich, vor allem, wenn es das erste Kind ist und sich alles noch einspielen muss.

Grundsätzlich soll und wird das Familiengericht im schriftlichen Verfahren entscheiden, und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der beiden Elternteile. Das ist der Unterschied zum "normalen" Sorgerechtsverfahren, wie wir es bisher gekannt haben. Das Verfahren soll so vereinfacht werden.

Das Gericht wird nur dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, wenn ihm Gründe bekannt werden, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen stehen. Diese Gründe werden - man kann es sich denken - hauptsächlich von der Mutter geliefert werden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird nach dem Beschleunigungsprinzip, das bei Kindschaftssachen gilt, ziemlich schnell erfolgen, und zwar spätestens einen Monat nach Bekanntwerden dieser Gründe, aber nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter.

Wenn das Gericht dann meint, dass die vorgetragenen Gründe ausreichen, wird es das alleinige Sorgerecht bei der Mutter belassen. Wenn es aber zu dem Schluss kommt, dass die Gründe nicht ausreichend sind, um den Vater außen vor zu lassen, wird es das gemeinsame Sorgerecht beschließen.

Mein Kommentar dazu: 

Grundsätzlich finde ich, dass dieses Gesetz überfällig war. Wie so oft hing die Rechtswirklichkeit hier der Realität hinterher. Wir Frauen beschweren und oft und gerne, dass wir diskriminiert werden, aber hier waren es tatsächlich einmal die Männer, die das Nachsehen hatten. Gleichzeitig werden die Väter nun auch "in die Pötte kommen" müssen, wie man hier so schön sagt. Einfach nur das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, um der Ex eins auszuwischen, wäre falsch und würde nur dazu führen, dass die Konflikte, die man schon als Paar nicht hatte lösen können, auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.

Andererseits werden sich viele Mütter daran gewöhnen müssen, dass sie ihren Ex an den wichtigen Entscheidungen, die das gemeinesame Kind betreffen, tatsächlich beteiligen müssen. Viele Eltern werden nun lernen müssen, sich zusammen zu raufen, wenn schon nicht als Paar, dann wenigstens als Eltern. Ein gewisses Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft sollte man aber von beiden Elternteilen erwarten können und müsste auch in den meisten Fällen machbar sein. Wir leben im 21. Jahrhundert; uns stehen weit mehr Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, als es noch bei unseren Eltern vor 30 Jahren der Fall war.

Einem Kind dürfte es letztenendes egal sein, ob seine Eltern jemals miteinander verheiratet waren oder nicht. Es hat seine eigenen Bedürfnisse, die nichts damit zu tun haben, ob seine Eltern jemals ein Standesamt von innen gesehen haben oder nicht.

Und das ist es, was entscheidend ist: das Kindeswohl. Genau wir bei allen anderen Eltern auch.

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