Haben Sie schon einmal etwas von Sternenkindern gehört?
Sternenkinder sind solche Kinder, die vor, während oder nach der Geburt sterben, ohne ein Gewicht von 500 Gramm erreicht haben.
Seit gestern ist eine Neuregelung der Personenstandsverordnung in Kraft, die aus meiner Sicht nicht nur völlig richtig, sondern auch überfällig war: Nun können auch Sternenkinder beim Standesamt registriert werden. Das war noch vorgestern nicht der Fall. Für die Eltern, die ihr Kind oft längst als Person angenommen haben, dürfte das eine große Erleichterung sein.
Bisher war es so, dass Kinder, bei denen sich weder ein Herzschlag gezeigt oder die Nabelschnur pulsiert hat oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat, als tot geborenes Kind galten, wenn sie mindestens 500 Gramm schwer waren. Betrug das Gewicht des Kindes auch nur ein Gramm weniger, dann galt das Kind als Fehlgeburt, mit der Konsequenz, dass es in den Personenstandsregistern auch nicht einzutragen war. Man konnte ihm also auch offiziell keinen Namen geben.
Genau dieser Punkt wurde nun geändert, und zwar auch für Kinder, die schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf die Welt gekommen sind.
Gleichzeitig besteht aber keine Pflicht, das Kind im Personenstandsregister eintragen zu lassen; die Entscheidung liegt allein bei den Eltern, was auch ganz richtig ist. Es wird immer auch Eltern geben, die sich auf den Standpunkt stellen, dass ihr Kind für sie real war, auch ohne dass es im Personenstandsregister geführt wird. Gleichzeitig dürfte es für die Eltern, die ihr Kind eintragen lassen, auch eine Art Beruhigung sein zu wissen, dass ihr Kind auch im rechtlichen Sinne existiert hat, was bisher eben gerade nicht - oder nur bedingt - der Fall war.
Gerade diese bedingte rechtliche Existenz ist auch der Grund, weshalb ich die Gesetzesänderung bei allem Mitgefühl mit den Eltern auch aus juristischer Sicht für eine notwendige Konsequenz halte.
Wir müssen in den verschiedenen Gesetzen gar nicht mal so tief buddeln, um auf Regelungen zu stoßen, die auf den Schutz des ungeborenen Lebens, der "Leibesfrucht", abzielen. Egal, ob es um Abtreibung oder um das Erbrecht geht - der Fötus hat Rechte, um es überspitzt zu formulieren. Er ist nicht einfach nur ein Haufen Zellen, der nach der Geburt zu einem Nichts wird.
Unser Leben wird durch Gesetze von der Zeugung bis zum Tod definiert. Es ist deshalb gut, dass die Sternenkinder nun nicht mehr einfach unter den Tisch fallen, als hätten sie nicht existiert.
Wie kann ich mein Kind im Personenstandsregister registrieren lassen?
Erforderlich ist, wie so oft bei anderen Verwaltungsangelegenheiten auch, ein entsprechender Antrag, und zwar an das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat. Der Wohnort der Eltern ist dabei unerheblich, es kommt wirklich nur auf den Ort der Geburt an. Natürlich muss man sich selbst ausweisen können (durch Personalausweis oder Reisepass), und man muss nachweisen können, dass das Kind tatsächlich zur Welt gekommen ist. Das kann zum Beispiel durch den Mutterpass geschehen, wenn das Ende der Schwangerschaft darin vermerkt wurde, oder auch durch ein Attest des behandelnden Arztes, der Hebamme oder des Entbindungspflegers.
Was die Kosten angeht, so ist die Erhebung von Gebühren Ländersache, wird also von den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt werden. Auch das Gebührenrecht wird sich hier wohl auf eine Änderung einstellen müssen.
Aber letztlich ist diese Frage ja eher von geringerer Bedeutung.
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