Eigentlich sollten solche Rechtsbehelfsbelehrungen so abgefasst sein, dass man sie auch als Normalsterblicher versteht und nicht erst einen Anwalt fragen muss, was denn überhaupt gemeint ist.
Eigentlich.
Was halten Sie zum Beispiel von dieser Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkasse?
"Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Der Einspruch ist bei der Familienkasse..."
Was glauben Sie: Wieviele Leute würden den Einspruch tatsächlich einlegen?
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