Freitag, 11. April 2014

Meine fürchterlichste Informationsquelle: Rechtsmedizin für Familienrechtler

Jeder Anwalt hat seine Materialsammlungen. Meine umfasst auch diesen nach außen hin richtig knallig fröhlich aussehenden Hefter:


Die Knallfarbe hat zwei Gründe: Zum einen sorgt sie dafür, dass man den Hefter immer sofort erkennt. Zum anderen kompensiert sie seinen fürchterlichen Inhalt, der wirklich nur schwer zu ertragen ist.


Als Anwalt sind Sie ja im Hauptfach Jurist. Trotzdem sind medizinische Kenntnisse in manchen Fällen durchaus von Vorteil.

Merkwürdigerweise bekommen Sie im Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht durchaus rechtsmedizinische Lektionen. Im Fachanwaltslehrgang für die Familienrechtler aber nicht, obwohl es hier mindestens genauso sinnvoll wäre. Da muss man sich dann selbst helfen und sich die notwendigen Informationen zusammentragen. Das habe ich hier getan. Schweren Herzens und mit einem gewissen Grundgefühl der Übelkeit, aber für mich muss das einfach sein. Ein medizinisches Lexikon, wie man es üblicherweise in jedem zweiten Bücherregal findet, reicht da nicht aus.

Ich möchte eben nicht, dass ich einen Fall von Kindesmisshandlung übersehe, weil ich nicht weiß, wie man sie erkennt. 

Wissen Sie zum Beispiel, wie man das berühmte Schütteltrauma dignostiziert und wann die ersten Symptome eintreten? Oder welche Besonderheiten bestimmte Knochenbrüche bei Kindern aufweisen können? Und welche Verhaltensweisen misshandelte Misshandlungsopfer, die noch nicht sprechen können, typischerweise an den Tag legen? Oder wie man nachweisen kann, dass ein Schädelbruch nicht dadurch eingetreten ist, dass das Kind vom Sofa gefallen ist? Oder wie man unterscheiden kann, dass Bissverletzungen nicht von einem Spielkameraden, sondern von einem Erwachsenen stammen? 

Die Rechtsmedizin kommt eben nicht nur wie im abendlichen Krimi bei Leichen, sondern auch durchaus am lebendigen Menschen zum Zuge. Viele Täter vergessen das. 

Die weiteren grausamen Einzelheiten werde ich Ihnen ersparen. Es reicht, wenn ich mich dabei auseinandersetzen muss. 

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