Mittwoch, 22. Juli 2015

Jetzt darf jeder sein eigenes Süppchen kochen... aber eben nicht am Herd.

Hatte ich nicht neulich schon mal was über Schnellschüsse in der Gesetzgebung geschrieben...?

Wie es aussieht, hat unser Bundesverfassungsgericht mal wieder etwas genauer hingeguckt als alle anderen davor und entschieden, dass der Bund für das Betreuungsgeld überhaupt nicht zuständig ist, sondern die Länder.

Ups.

Ich habe mir mal selbst den Spass gemacht und einen Blick in unser Grundgesetz geworfen. Man wird es vielleicht nicht glauben, aber in der täglichen Arbeit im Anwaltsberuf braucht man unsere Verfassung doch eher selten, so wichtig sie auch als solche ist.

Und siehe da - ich habe auch keine Vorschrift gefunden, die dem Bund die Regelungsbefugnis für so ein Unterfangen überträgt. Und wenn der Bund nicht zuständig ist, dann sind es eben die Länder... hätten wir alle mal vor zwei oder drei Jahren nachgeguckt, wer denn nun welche Gesetzgebungskompetenz hat, dann hätten wir uns das ganze Verfahren jetzt sparen können. Traurig, aber wahr. 

Andererseits finde ich es doch äußerst schade, dass das BVerfG bei seiner Prüfung gar nicht dazu gekommen ist, zum Inhalt des Gesetzes etwas zu sagen, denn das hätte mich nun wirklich interessiert! Wenn man die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes prüft, dann fängt man nämlich mit den formellen Voraussetzungen an, bevor man sich genauer mit dem Inhalt und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz auseinandersetzt... habe ich alles mal an der Uni gerlernt. Ist aber schon lange her.

Wie geht es nun weiter mit dem Betreuungsgeld? 

Gucken wir mal - wahrscheinlich wird jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen. Bayern hat ja schon verlauten lassen, weiter Betreuungsgeld auszahlen zu wollen. Bei den SPD-regierten Ländern kann ich es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man sich dem anschließen wird. Was ich mir vorstellen kann ist, dass man den Familien, denen bis gestern ein Bewilligungsbescheid vorlag, auch weiterhin das Geld auszahlt, schon allein um zu verhindern, dass nun alle loslaufen und sich die letzten noch verbliebenen Kita-Plätze sichern wollen. Soll heißen: Wer sich darauf eingerichtet hat, Betreuungsgeld zu bekommen und deshalb keine Betreuung organisiert hat, der soll darauf auch vertrauen können, dass das tatsächlich passiert.


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