Es ist ja durchaus normal, wenn drei Richter über ein- und dieselbe Sache entscheiden - zumindest am Landgericht, denn da sitzen drei Richter in der Kammer. Oder meinetwegen auch am Oberlandesgericht.
Eher "unnormal" ist es, wenn diese drei Richter alle nicht nur in ein- und derselben Sache entscheiden, sondern auch noch in ein- und demselben Amtsgericht in ein- und demselben Gerichtssaal. Das heißt dann nämlich, dass die Sache schon so lange liegt, dass sie schon zwei dieser drei Richter überstanden hat.
Eigentlich sollte es soweit überhaupt nicht kommen, aber manchmal passiert so etwas eben doch. Meist, weil Sachverständigengutachten eben immer ziemlich lange dauern, oder auch, weil sich das Richterkarussell dreht und im Gericht die Zuständigkeiten wechseln. Gerade bei jüngeren Richtern weiß man zum Beispiel oft genug nicht, wie lange sie überhaupt noch bei dem jeweiligen Amtsgericht sind. Eine solche Versetzung kann manchmal schneller gehen, als wir Anwälte gucken können. Und der neue Richter muss sich dann ja auch wieder in die Sache einarbeiten.
Ich hatte gerade mal wieder eine solche Akte auf dem Schreibtisch, bezeichnenderweise, weil der (erneute) Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben wurde. Was aber, das muss ich in diesem Fall doch klarstellen, nicht am Gericht lag, sondern an der wohl etwas länger dauernden Erkrankung eines der Beteiligten.
Stattdessen gab es nun für alle nochmal eine Frist, in der wir Stellung nehmen sollen. Und dann wird entschieden, ob und/oder wann wir wieder alle mal beim Gericht erscheinen müssen.
Und falls das dann irgendwann der Fall sein sollte, dann bin ich gespannt, welcher Richter dann auf dem Richterstuhl sitzt. Vielleicht sogar Nummer vier?
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