Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, Betreuungsgeld und dazu noch ein neues Kosten- und Gebührenrecht - der August hat einige nicht unwesentliche Änderungen gebracht.
Bei Betreuungsgeld und -platz wusste man ja nun schon länger, dass die Änderungen kommen, so dass man sich in Ruhe darauf vorbereiten konnte. Bei der Änderung des Kostenrechts
sieht das schon ein bisschen anders aus: Das "2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz", wie es offiziell heißt, wurde erst in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Sommerpause zusammen mit diversen anderen "Problemfällen" mit durchgewunken; es kam also doch relativ kurzfristig.
Wir Anwälte sind logischerweise wieder einmal die ersten, die das Gesetz auch tatsächlich anwenden müssen, was aber gar nicht mal so einfach ist, weil man zwar die Textfassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, das viele andere Gesetze ändert, kennt, es aber noch keine vollständige aktualisierte Textfassung der einzelnen geänderten Gesetze (also des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Gerichtskostengesetzes etc.pp.) gibt.
Das kann noch lustig werden in den nächsten Tagen....
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