Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine Ehe wird auch heute (noch?) nicht im Internet geschieden!
Es ist immer noch so, dass das Amtsgericht (Familiengericht) für die Scheidung zuständig ist. In einer mündlichen Verhandlung werden die (Noch-)Ehegatten vom Richter gefragt, ob sie geschieden werden wollen (die meisten antworten darauf mit "ja") und ob sie es sich vorstellen können, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen (hier lautet die Antwort meist "nein").
Die Scheidung als solche erfolgt dann durch die Verkündung eines entsprechenden Beschlusses "im Namen des Volkes".
Die Scheidung als solche erfolgt dann durch die Verkündung eines entsprechenden Beschlusses "im Namen des Volkes".
Spricht man von einer Online-Scheidung, dann ist damit also die Art und Weise gemeint, wie das Mandat geführt wird, aber nicht die Scheidung selbst.
Es ist durchaus möglich, den Scheidungsauftrag an den Anwalt online zu erteilen und auch die weitere Kommunikation, die bei einer Scheidung unerlässlich ist, nur schriftlich abzuwickeln. Ein Scheidungstermin mit persönlichem Erscheinen beim Amtsgericht ist aber nach wie vor unerlässlich.
Grundsätzlich werden durch eine Online-Scheidung auch keine Kosten gespart, denn die Gebühren für das Verfahren sind gesetzlich festgelegt (es sei denn, man hat eine Gebührenvereinbarung geschlossen, wobei die Gebühren dann aber in der Regel noch höher liegen). Was man vor allem spart, ist Zeit.
Ich bin aber noch immer der Meinung, dass die Durchführung eines Besprechungstermins empfehlenswert ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch kann nur im Ausnahmefall durch eine rein schriftliche Kommunikation (sei es über das Internet, sei es über entsprechende Schreiben per Fax oder "normaler" Post) ersetzt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen