Na, haben Sie Weihnachten überstanden? Wir hier schon, wenn wir auch den üblen Verdacht hegen, dass wir nun ein paar Kilo mehr auf unseren Hüften mit uns herumschleppen... das ist aber das einzige Negarive, das wir hier bei uns zu vermelden haben.
Für unsere Freunde in den USA wird es auch ein unvergessliches Weihnachten gewesen sein: Sie haben volle fünf Tage ohne Strom, aber dafür bei minus 10 Grad verbracht. Seit heute Morgen funktioniert die Versorgung wieder, nachdem sie schon gedacht hatten, dass sie bis ins neue Jahr ausharren müssten. Wenn das nicht gute Nachrichten sind!
Ich weiß aber auch, dass das Weihnachtsfest für viele mehr Stress als alles andere bedeutet. Insbesondere, was den Beziehungsstress angeht, der an solchen Tagen wirklich überproportional ansteigen kann:
Falls Sie daher zu denjenigen gehören, deren Weihnachtsfest nicht so schön verlaufen ist, sondern eher so, dass Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie das nächste Weihnachten um Himmels Willen nicht mehr mit Ihrem Ehegatten, sondern allein oder mit einem neuen Partner verbringen wollen, dann lassen Sie mich an dieser Stelle einen anwaltlichen Rat anbringen: Warten Sie mit der Trennung noch bis Neujahr, halten Sie die paar Tage noch durch! Aber nur dann, wenn es eben noch geht.
Was klingt, als ob Sie sich die Trennung als einen Vorsatz fürs neue Jahr aufsparen sollen, hat tatsächlich eher einen steuerrechtlichen Hintergrund: Im Jahr nach der Trennung ändern sich die Steuerklassen, so dass die Steuerbelastung steigt. Das wird sich auch unter der GroKo nicht ändern. Wenn Sie heute den Schlussstrich ziehen, wechselt Ihre Steuerklasse schon 2014, wenn Sie noch vier Tage warten, dann erst im Jahr 2015, was bedeutet, dass Sie sich, je nach Ihrem Einkommen, einiges an Geld sparen können, was dann im Übrigen auch auf den Kindes- und den Trennungsunterhalt durchschlägt.
Denken Sie jetzt bitte nicht, dass ich nach dem ganzen Weihnachts-Zuckerguss den üblichen anwaltlichen Zynismus auspacke. Nein, stimmt nicht. Aber Sie haben ja schließlich ein Recht auf die Fakten, nicht wahr?
Freitag, 27. Dezember 2013
Die Folgen der Festtage...
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Dienstag, 24. Dezember 2013
Frohe Weihnachten!
Heute ist es also wieder soweit: Weihnachten steht vor der Tür. Und wie es aussieht, ist das Christkind da draußen schon ziemlich stürmisch unterwegs...
Im Moment kann ich es noch relativ ruhig angehen lassen: Ich sitze gemütlich mit einem Kaffee auf dem Sofa und gucke "Der Doktor und das liebe Vieh" (das Weihnachtsspecial), gleich muss ich noch ein einziges Geschenk liebevoll einpacken und die grauen Fusseln, die mein momentaner Lieblingspulli hinterlassen hat, von meinem schwarzen Mantel herunterbürsten, damit ich später in der Kirche einigermaßen respektabel aussehe. Dann kann Weihnachten losgehen - erst bei den Schwiegereltern und dann später bei meinen Eltern.
Meinen Wunsch nach weißen Weihnachten hat das Christkind zwar nicht erfüllt, aber was soll's. Das ist nicht das, auf das es ankommt. Das, worauf es ankommt, wird da sein.
Im Moment kann ich es noch relativ ruhig angehen lassen: Ich sitze gemütlich mit einem Kaffee auf dem Sofa und gucke "Der Doktor und das liebe Vieh" (das Weihnachtsspecial), gleich muss ich noch ein einziges Geschenk liebevoll einpacken und die grauen Fusseln, die mein momentaner Lieblingspulli hinterlassen hat, von meinem schwarzen Mantel herunterbürsten, damit ich später in der Kirche einigermaßen respektabel aussehe. Dann kann Weihnachten losgehen - erst bei den Schwiegereltern und dann später bei meinen Eltern.
Meinen Wunsch nach weißen Weihnachten hat das Christkind zwar nicht erfüllt, aber was soll's. Das ist nicht das, auf das es ankommt. Das, worauf es ankommt, wird da sein.
Ihnen allen ein fröhliches Weihnachten!
Freitag, 20. Dezember 2013
Geschenkgutscheine zu Weihnachten
Ich kann Vollzug melden - ich habe alle Weihnachtsgeschenke zusammen, und das, obwohl erst in vier Tagen Heiligabend ist! Ich weiß nicht, ob es das schon jemals gegeben hat...
Falls Sie zu denjenigen gehören, die sich immer noch den Kopf zerbrechen, was Ihren Lieblingsmenschen denn gefallen könnte, dann denken Sie daran, dass Sie auch Gutscheine verschenken können. Ich liebe ja Gutscheine! Damit gönne ich mir die Sachen, die ich mir sonst nicht so einfach holen würde, und ich liebe ja auch das Stöbern in Geschäften. Ich habe mir auch explizit Gutscheine gewünscht. Meinen eigenen - manchmal etwas skurrilen - Geschmack (kennen Sie eigentlich die Giraffe in meinem Flur?) kenne ich selbst schließlich immer noch am besten...
Eine Sache ist in diesem Zusammenhang wichtig: Viele Händler begrenzen ihre Gutscheine zeitlich, zum Beispiel auf ein halbes Jahr oder auf zwölf Monate. Wenn der Gutschein nicht an ein bestimmtes Ereignis (zum Beispiel ein Silvesteressen 2013) geknüpft ist, dann ist diese zeitliche Begrenzung unzulässig. Es gilt die grundsätzlich die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Gutscheine, die Sie jetzt kaufen, verjähren also erst am 31.12.2016.
Sinnig ist es übrigens, die ganzen Gutscheine, die sich im Laufe der Zeit so ansammeln, zusammen an einem bestimmten Platz aufzubewahren, an dem man innerhalb der Wohnung oft vorbei kommt. Sie kennen doch das schöne Sprichwort: "Aus den Augen, aus dem Sinn..."? Das funktioniert nicht nur bei Schokolade und Weihnachtsplätzchen, sondern auch bei Gutscheinen...
Grundsätzlich rate ich immer dazu, Gutscheine möglichst zeitnah einzulösen, und zwar aus rein praktikablen Gründen: Erstens haben Sie wohl kaum Lust, sich mit einem Händler um 25,00 EUR zu streiten, wenn der einfach nicht einsehen will, dass die zeitliche Befristung auf seinem Gutschein unwirksam ist. Und zweitens kann es ja immer auch mal vorkommen, dass der Händler dann, wenn Sie den Gutschein nach einer halben Ewigkeit endlich mal wieder gefunden haben, schon längst pleite ist. Dann können Sie nur noch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, mit dem Resultat, dass Sie nicht nur den Aufwand dafür haben, sondern auch noch, wenn überhaupt, nur mit einem Bruchteil des Gutscheinwerts rechnen können, und auch das kann dann noch Jahre dauern. Und beides sind nicht gerade verlockende Vorstellungen, die bestimmt auch nicht im Sinne des Schenkers wären...
Übrigens - man muss ja nicht immer Gutscheine verschenken, bei denen es um eine Geldleistung geht. Warum nicht einfach mal ein Gutschein über Zeit? Es gibt ja schließlich auch Dinge, die man mit allem Geld dieser Welt nicht kaufen kann...
Falls Sie zu denjenigen gehören, die sich immer noch den Kopf zerbrechen, was Ihren Lieblingsmenschen denn gefallen könnte, dann denken Sie daran, dass Sie auch Gutscheine verschenken können. Ich liebe ja Gutscheine! Damit gönne ich mir die Sachen, die ich mir sonst nicht so einfach holen würde, und ich liebe ja auch das Stöbern in Geschäften. Ich habe mir auch explizit Gutscheine gewünscht. Meinen eigenen - manchmal etwas skurrilen - Geschmack (kennen Sie eigentlich die Giraffe in meinem Flur?) kenne ich selbst schließlich immer noch am besten...
Eine Sache ist in diesem Zusammenhang wichtig: Viele Händler begrenzen ihre Gutscheine zeitlich, zum Beispiel auf ein halbes Jahr oder auf zwölf Monate. Wenn der Gutschein nicht an ein bestimmtes Ereignis (zum Beispiel ein Silvesteressen 2013) geknüpft ist, dann ist diese zeitliche Begrenzung unzulässig. Es gilt die grundsätzlich die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Gutscheine, die Sie jetzt kaufen, verjähren also erst am 31.12.2016.
Sinnig ist es übrigens, die ganzen Gutscheine, die sich im Laufe der Zeit so ansammeln, zusammen an einem bestimmten Platz aufzubewahren, an dem man innerhalb der Wohnung oft vorbei kommt. Sie kennen doch das schöne Sprichwort: "Aus den Augen, aus dem Sinn..."? Das funktioniert nicht nur bei Schokolade und Weihnachtsplätzchen, sondern auch bei Gutscheinen...
Grundsätzlich rate ich immer dazu, Gutscheine möglichst zeitnah einzulösen, und zwar aus rein praktikablen Gründen: Erstens haben Sie wohl kaum Lust, sich mit einem Händler um 25,00 EUR zu streiten, wenn der einfach nicht einsehen will, dass die zeitliche Befristung auf seinem Gutschein unwirksam ist. Und zweitens kann es ja immer auch mal vorkommen, dass der Händler dann, wenn Sie den Gutschein nach einer halben Ewigkeit endlich mal wieder gefunden haben, schon längst pleite ist. Dann können Sie nur noch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, mit dem Resultat, dass Sie nicht nur den Aufwand dafür haben, sondern auch noch, wenn überhaupt, nur mit einem Bruchteil des Gutscheinwerts rechnen können, und auch das kann dann noch Jahre dauern. Und beides sind nicht gerade verlockende Vorstellungen, die bestimmt auch nicht im Sinne des Schenkers wären...
Übrigens - man muss ja nicht immer Gutscheine verschenken, bei denen es um eine Geldleistung geht. Warum nicht einfach mal ein Gutschein über Zeit? Es gibt ja schließlich auch Dinge, die man mit allem Geld dieser Welt nicht kaufen kann...
Sonntag, 15. Dezember 2013
Unterhalt und das SEPA-Monster
Gehören Sie auch zu den Pessimisten (Realisten?), die darauf wetten, dass mit der Umstellung auf SEPA nicht alles so reibungslos laufen wird, wie man es uns verspricht?
Ich schon.
Ich habe nämlich schon meine eigenen Erfahrungen damit gemacht, als ein Dauerauftrag nicht von meinem Konto abgebucht wurde und ich stattdessen doch tatsächlich eine Mahnung bekam. Des Rätsels Lösung: Der von "denen" benutzte BIC war falsch. Statt "3M" hatte jemand stumpf "MMM" geschrieben. So doof kann's laufen...
Übrigens, IBAN steht für International Bank Account Number (Internationale Kontonummer) und BIC für Business Identifier Code (Geschäftskennzeichnung). Nur, um das mal erwähnt zu haben.
Lange Vorrede, kurzer Sinn: Wenn Sie zu denen gehören, die ihre Unterhaltszahlungen jeden Monat per Überweisung bezahlen, dann kommen Sie in die Pötte und besorgen sich IBAN und BIC des Kontos, auf dem der Unterhalt gutgeschrieben werden muss.
Unterhalt ist - wie der Name ja schon sagt - das Geld, das für den Lebensunterhalt verwendet wird. Wenn dieses Geld fehlt, sitzt man in der Klemme und ist dementsprechend auch relativ ungeduldig, so dass man damit rechnen kann, dass die Zwangsvollstreckung früher erfolgt als bei anderen Forderungen.
Umgekehrt gilt natürlich auch: Wenn Sie der(die)jenige sind, der/die Unterhalt bekommt, dann teilen Sie dem Unterhaltsschuldner Ihre IBAN und Ihren BIC mit, vor allem dann, wenn Sie ahnen, dass der andere ein wenig schlonzig ist und wahrscheinlich nicht auf die Idee kommen wird, dass sich da im nächsten Jahr etwas ändern wird. Sicher ist sicher...!
Ich schon.
Ich habe nämlich schon meine eigenen Erfahrungen damit gemacht, als ein Dauerauftrag nicht von meinem Konto abgebucht wurde und ich stattdessen doch tatsächlich eine Mahnung bekam. Des Rätsels Lösung: Der von "denen" benutzte BIC war falsch. Statt "3M" hatte jemand stumpf "MMM" geschrieben. So doof kann's laufen...
Lange Vorrede, kurzer Sinn: Wenn Sie zu denen gehören, die ihre Unterhaltszahlungen jeden Monat per Überweisung bezahlen, dann kommen Sie in die Pötte und besorgen sich IBAN und BIC des Kontos, auf dem der Unterhalt gutgeschrieben werden muss.
Unterhalt ist - wie der Name ja schon sagt - das Geld, das für den Lebensunterhalt verwendet wird. Wenn dieses Geld fehlt, sitzt man in der Klemme und ist dementsprechend auch relativ ungeduldig, so dass man damit rechnen kann, dass die Zwangsvollstreckung früher erfolgt als bei anderen Forderungen.
Umgekehrt gilt natürlich auch: Wenn Sie der(die)jenige sind, der/die Unterhalt bekommt, dann teilen Sie dem Unterhaltsschuldner Ihre IBAN und Ihren BIC mit, vor allem dann, wenn Sie ahnen, dass der andere ein wenig schlonzig ist und wahrscheinlich nicht auf die Idee kommen wird, dass sich da im nächsten Jahr etwas ändern wird. Sicher ist sicher...!
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Freitag, 13. Dezember 2013
Warnung, böse Falle: Anruf von "Staatsanwältin Stein"
Dass Betrüger immer wieder den sogenannten "Enkeltrick" in seinen ungefähr 10.000 Varianten versuchen, dürfte inzwischen bekannt sein. Dummerweise lernen die Betrüger dazu; ihre Maschen werden immer perfider.
Im Moment ist eine Betrugsmasche aktuell, bei der unbescholtene Bürger Anrufe von einer "Staatsanwältin Stein" bekommen. Sie droht mit einer Vorladung vor Gericht, wenn der Angerufene nicht unverzüglich mehr als 3.000,00 EUR auf ein Konto der Western Union überweist. Das wirklich Perfide an der Sache ist, dass bei diesen Anrufen im Display tatsächlich die Telefonnummer des Amtsgerichts Dortmund (0231-9260) erscheint. Das ist heute durchaus technisch möglich.
In Dortmund rufen im Moment täglich um die 20 Leute an, die misstrauisch geworden sind, nachdem sie einen solchen "Drohanruf" erhalten haben. Und das sind nur die, die sich vergewissern wollen. Die Dunkelziffer der tatsächlichen Betrugsversuche können wir also nur schätzen. Das Amtsgericht weist auch auf seiner Homepage auf diese Fälle hin.
Fallen Sie nicht darauf herein! Ein Amtsgericht würde sich nicht telefonisch, sondern allenfalls schriftlich bei Ihnen melden. Und ganz davon abgesehen sind die Staatsanwaltschaften beim Landgericht angesiedelt, nicht am Amtsgericht.
PS: Im Moment ruft Frau "Staatsanwältin Stein" an, vor ein paar Wochen war es noch "Staatsanwalt Baumeister".
PPS: Rein theoretisch könnten die Damen und Herren auch meine Telefonnummer "klauen". Ich mache die Forderungen meiner Mandanten aber grundsätzlich, so wie meine Anwaltskollegen auch, schriftlich geltend. Nur für den Fall der Fälle...
Im Moment ist eine Betrugsmasche aktuell, bei der unbescholtene Bürger Anrufe von einer "Staatsanwältin Stein" bekommen. Sie droht mit einer Vorladung vor Gericht, wenn der Angerufene nicht unverzüglich mehr als 3.000,00 EUR auf ein Konto der Western Union überweist. Das wirklich Perfide an der Sache ist, dass bei diesen Anrufen im Display tatsächlich die Telefonnummer des Amtsgerichts Dortmund (0231-9260) erscheint. Das ist heute durchaus technisch möglich.
In Dortmund rufen im Moment täglich um die 20 Leute an, die misstrauisch geworden sind, nachdem sie einen solchen "Drohanruf" erhalten haben. Und das sind nur die, die sich vergewissern wollen. Die Dunkelziffer der tatsächlichen Betrugsversuche können wir also nur schätzen. Das Amtsgericht weist auch auf seiner Homepage auf diese Fälle hin.
Fallen Sie nicht darauf herein! Ein Amtsgericht würde sich nicht telefonisch, sondern allenfalls schriftlich bei Ihnen melden. Und ganz davon abgesehen sind die Staatsanwaltschaften beim Landgericht angesiedelt, nicht am Amtsgericht.
PS: Im Moment ruft Frau "Staatsanwältin Stein" an, vor ein paar Wochen war es noch "Staatsanwalt Baumeister".
PPS: Rein theoretisch könnten die Damen und Herren auch meine Telefonnummer "klauen". Ich mache die Forderungen meiner Mandanten aber grundsätzlich, so wie meine Anwaltskollegen auch, schriftlich geltend. Nur für den Fall der Fälle...
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Donnerstag, 12. Dezember 2013
Wichtig: Änderungen bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zum 1. Januar 2014
Wenn Sie vor einem gerichtlichen Verfahren stehen, für das Sie Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen wollen, dann sollten Sie sich selbst einen Gefallen tun und den entsprechenden Antrag noch in diesem Jahr stellen und nicht erst in 2014. Sie können sich so eventuell eine Menge Zeit und Geld ersparen.
Hintergrund ist eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.
Abgesehen davon, dass diese Reform dazu führen wird, dass bei der Bewilligung einer Ratenzahlung die Ratenhöhe steigen wird, werden auch noch eine Pflichten eingeführt, die vorher nicht im Gesetz zu finden waren: Derjenige, dem PKH oder VKH bewillig wird, wird zukünftig über einen Zeitraum von 48 Monaten nicht nur jeden Anschriftenwechsel unaufgefordert dem Gericht mitteilen müssen. Es gibt aber noch eine Änderung, die wesentlich einschneidender werden wird: Dann, wenn sich das monatliche Einkommen nicht nur einmalig um 100,00 EUR mehr im Monat (und zwar brutto!) verbessert (z.B. wenn ein Kredit abbezahlt ist, bei einer Gehaltserhöhung oder wenn eine Unterhaltsverpflichtung wegfällt), dann muss diese Verbesserung künftig unaufgefordert dem Gericht mitgeteilt werden! Wenn man dies unterlässt, dann "soll" das Gericht den Bewilligungsbeschluss aufheben, und genau das wird es im Normalfall auch ohne weiteres tun.
Man muss also seine Finanzen laufend im Auge behalten und kann sich nicht mehr (wie bisher) relativ bequem zurücklehnen und warten, bis das Gericht von sich aus nachfragt, ob sich denn vielleicht in der letzten Zeit etwas verändert hat...
Wer die VKH oder PKH bis zum 31.12.13 beantragt, für den bleibt das alte Recht anwendbar. Nutzen Sie es aus! (Auch wenn wir Anwälte deshalb jetzt im Dezember wohl noch ein paar Überstunden einschieben müssen...)
Hintergrund ist eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.
Abgesehen davon, dass diese Reform dazu führen wird, dass bei der Bewilligung einer Ratenzahlung die Ratenhöhe steigen wird, werden auch noch eine Pflichten eingeführt, die vorher nicht im Gesetz zu finden waren: Derjenige, dem PKH oder VKH bewillig wird, wird zukünftig über einen Zeitraum von 48 Monaten nicht nur jeden Anschriftenwechsel unaufgefordert dem Gericht mitteilen müssen. Es gibt aber noch eine Änderung, die wesentlich einschneidender werden wird: Dann, wenn sich das monatliche Einkommen nicht nur einmalig um 100,00 EUR mehr im Monat (und zwar brutto!) verbessert (z.B. wenn ein Kredit abbezahlt ist, bei einer Gehaltserhöhung oder wenn eine Unterhaltsverpflichtung wegfällt), dann muss diese Verbesserung künftig unaufgefordert dem Gericht mitgeteilt werden! Wenn man dies unterlässt, dann "soll" das Gericht den Bewilligungsbeschluss aufheben, und genau das wird es im Normalfall auch ohne weiteres tun.
Man muss also seine Finanzen laufend im Auge behalten und kann sich nicht mehr (wie bisher) relativ bequem zurücklehnen und warten, bis das Gericht von sich aus nachfragt, ob sich denn vielleicht in der letzten Zeit etwas verändert hat...
Wer die VKH oder PKH bis zum 31.12.13 beantragt, für den bleibt das alte Recht anwendbar. Nutzen Sie es aus! (Auch wenn wir Anwälte deshalb jetzt im Dezember wohl noch ein paar Überstunden einschieben müssen...)
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Montag, 9. Dezember 2013
Umgangsrecht an Weihnachten?

Weihnachten möchte man mit seiner Familie feiern, ganz klar. Hier sind wir inzwischen auch langsam aber sicher in der Phase der Detailplanung angekommen: Wer ist wann bei wem und was gibt es zu essen?
Es ist oft gar nicht mal so einfach, seine Lieblingsmenschen alle unter einen Hut zu kriegen. Oft genug sitzen ja auch heute noch drei Generationen zusammen unter dem Weihnachtsbaum. Ob es dann so zugeht wie bei Familie Hoppenstedt sei jetzt einmal dahingestellt, aber ein Problem hatten Hoppenstedts jedenfalls nicht: Was macht die Familie an Weihnachten, wenn die Eltern nicht mehr als Paar zusammenleben?
Wenn es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt oder sonstige verbindliche Vereinbarung zwischen den Elternteilen, dann ist die Sache klar: Was beschlossen bzw. vereinbart ist, das gilt. In den meisten Regelungen, die mit Hilfe von Richtern und/oder Anwälten zustande gekommen sind, findet sich auch eine Regelung für die sogenannten "hohen Feiertage". Das sind die, die sich über zwei Tage hinziehen, außer Weihnachten also auch noch Ostern und Pfingsten. In den meisten Fällen verbringt das Kind den ersten Feiertag beim betreuenden Elternteil und wechselt dann am Morgen des zweiten Feiertages zum anderen.
Heiligabend ist übrigens kein Feiertag in diesem Sinne, sondern in diesem Jahr als Dienstag ein normaler Werktag, jedenfalls auf dem Papier. Insoweit bleibt das Kind beim betreuenden Elternteil, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Auch wenn es eine offizielle Regelung gibt: Wenn sich die beiden Elternteile darauf verständigen, davon abzuweichen, dann ist das in Ordnung. Es muss aber eine gemeinsame Einigung sein. Wer hier eigenmächtig handelt, der kann sich in der Regel auf Ärger einstellen...
Wenn es zwischen den Elternteilen keine verbindliche Regelung gibt, dann wird es komplizierter: Hier ist dann nämlich die Kommunikationsfähigkeit der Eltern gefragt, und sei es auch "nur" über E-Mail oder SMS, wenn man denn nicht mehr miteinander sprechen kann, ohne in Streit auszubrechen.
Auch für Machtspielchen ist hier eindeutig der falsche Zeitpunkt. Stellen Sie sich zwei Elten vor, die am Morgen des 24. lauthals keifend darum streiten, wann der Nachwuchs wo die Geschenke bestaunen kann, die das Christkind gebracht hat. Das gibt keine schöne Weihnachtserinnerung, nicht für die Eltern, und erst recht nicht für das Kind! Rein theoretisch kann man zwar auch über eine einstweilige Anordnung versuchen, den Umgang durchzusetzen, aber wenn man schon den Schritt zum Gericht macht, dann sollte man eine weitergehende Regelung anstreben, die nicht nur die Weihnachtsfeiertage betrifft: Ansonsten hat man eine große Wahrscheinlichkeit, dass man sich auch wieder darum streiten wird, wann der Osterhase die Eier bringt. Abgesehen davon wird es mit einer solchen Aktion auch zeitlich knapp, denn auch so etwas muss durch Schriftsätze vorbereitet werden.
In solchen Fällen sollte man in diesem Jahr etwas toleranter sein, sich im Interesse des Kindes zusammenreißen und dann den guten Vorsatz für das neue Jahr fassen, den Umgang endlich einmal verbindlich für alle zu regeln. Egal, ob "normales" Wochenende, Ostern oder Weihnachten...
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Samstag, 7. Dezember 2013
Überhöhte Inkassogebühren?
Es sind oft die Unternehmen, nicht die Privatpersonen, die ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Das geschieht meist dann, wenn sie nicht damit rechnen, dass ihre säumigen Schuldner irgendwelche Einwendungen gegen die Forderung erheben werden. Wenn Sie so wollen, dann reden wir hier von den "sonnenklaren" Fällen.
Dumm gelaufen ist die Sache dann, wenn das Inkassounternehmen aus einer solchen "sonnenklaren" eine undurchsichtige Sache macht, weil es über die Stränge schlägt, wenn es seine eigenen Inkassokosten berechnet. Solche Inkassoschreiben legen mir meine Mandanten in letzter Zeit öfter auf den Schreibtisch...
Wenn Sie ein unliebsames Schreiben von einem solchen Inkassounternehmen bekommen, dann müssen Sie zwei Dinge prüfen:
So einfach lässt sich aber nicht überprüfen, ob sich das Inkassounternehmen tatsächlich an dieses Prinzip hält. Auch, wenn das Inkassounternehmen schreibt, dass es nach dem RVG (dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz) abrechnet, bedeutet das nämlich noch lange nicht, dass die Abrechnung auch tatsächlich korrekt ist...
Die Berechnung der Anwaltsgebühren ist eine Wissenschaft für sich. Ich besitze tatsächlich kiloschwere Bücher zu diesem Thema. Ich kann Ihnen hier also nicht jede klitzekleine Einzelheit erklären, weil das den Rahmen dann doch sprengen würde. Aber soviel kann ich Ihnen sagen:
Die Gebühren richten sich zum einen nach dem tatsächlichen Aufwand und der rechtlichen Schwierigkeit der Sache und zum anderen nach der Höhe der Hauptforderung. Der tatsächliche Aufwand dürfte bei massenweise herausgeschickten Zahlungsaufforderungen nur gering sein, ebenso die rechtliche Schwierigkeit. Grundsätzlich können Sie also davon ausgehen, dass bei einer Hauptforderung von bis zu 500,00 EUR die berechnete Geschäftsgebühr 45,00 EUR nicht überschreiten sollte; bei einer Hauptforderung von bis zu 1.000,00 EUR sollten es nicht mehr als 80,00 EUR sein. Hinzu kommen eine Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von einem Fünftel der Geschäftsgebühr (also 9,00 bzw. 16,00 EUR) und eventuell noch 19 % Umsatzsteuer. Falls das Inkassounternehmen konkrete Gebühren z. B. für eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen musste, dann können auch diese mit berechnet werden. Solche Gebühren müssen aber tatsächlich angefallen sein.
Wenn die geforderten Inkassogebühren über diesen Summen liegen, dann sollten Sie hellhörig werden! Und diese - im Gegensatz zur Hauptforderung! - auch nicht bezahlen, zumindest nicht den überhöhten Teil.
Wenn der überhöhte Teil dann tatsächlich noch nachgefordert werden sollte, dann müssen Sie überlegen, ob Sie den Nerv haben, sich deshalb verklagen zu lassen oder nicht. Ob dieses geschieht, hängt letztlich von Ihrem Gläubiger ab. In der Regel sollte ein solches Verfahren zu Ihren Gunsten ausgehen. Im Zweifel können Sie natürlich auch hier einen Anwalt damit beauftragen, die Inkassokosten zu prüfen und dann gegen die überhöhte Forderung vorzugehen. Für ein gerichtliches Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Inkassobüros werden in Deutschland nur unter relativ strengen Voraussetzungen überhaupt zugelassen. Trotzdem gibt es schwarze Schafe, die solche überhöhten Abrechnungen stellen, und zwar systematisch. In diesem Moment ist meiner Ansicht nach der Tatbestand des (versuchten) Betrugs erfüllt. Man könnte also über eine Strafanzeige ernsthaft nachdenken.
Es ist in Ordnung, wenn Inkassobüros für ihre Tätigkeit Geld verlangen und bekommen. Nicht in Ordnung ist aber, wenn diejenigen, die sowieso knapp bei Kasse sind, dann zusätzlich noch abgezockt werden.
Dumm gelaufen ist die Sache dann, wenn das Inkassounternehmen aus einer solchen "sonnenklaren" eine undurchsichtige Sache macht, weil es über die Stränge schlägt, wenn es seine eigenen Inkassokosten berechnet. Solche Inkassoschreiben legen mir meine Mandanten in letzter Zeit öfter auf den Schreibtisch...
Zweistufige Prüfung
Wenn Sie ein unliebsames Schreiben von einem solchen Inkassounternehmen bekommen, dann müssen Sie zwei Dinge prüfen:
- Ist die geltend gemachte Hauptforderung (also die Forderung, wegen der das Inkassobüro überhaupt beauftragt wurde) berechtigt?
- Sind die Gebühren des Inkassobüros als solche richtig berechnet?
Höhe der Inkassokosten
Grundsätzlich gilt, dass sich die Inkassounternehmen seit einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) zum 09.10.13 an den Gebühren orientieren müssen, die ein Rechtsanwalt in derselben Sache berechnen könnte. Das Gesetz drückt es natürlich etwas komplizierter aus, meint aber dasselbe:
"Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe eines der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig."
So einfach lässt sich aber nicht überprüfen, ob sich das Inkassounternehmen tatsächlich an dieses Prinzip hält. Auch, wenn das Inkassounternehmen schreibt, dass es nach dem RVG (dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz) abrechnet, bedeutet das nämlich noch lange nicht, dass die Abrechnung auch tatsächlich korrekt ist...
Berechnung der Gebühren
Die Berechnung der Anwaltsgebühren ist eine Wissenschaft für sich. Ich besitze tatsächlich kiloschwere Bücher zu diesem Thema. Ich kann Ihnen hier also nicht jede klitzekleine Einzelheit erklären, weil das den Rahmen dann doch sprengen würde. Aber soviel kann ich Ihnen sagen:
Die Gebühren richten sich zum einen nach dem tatsächlichen Aufwand und der rechtlichen Schwierigkeit der Sache und zum anderen nach der Höhe der Hauptforderung. Der tatsächliche Aufwand dürfte bei massenweise herausgeschickten Zahlungsaufforderungen nur gering sein, ebenso die rechtliche Schwierigkeit. Grundsätzlich können Sie also davon ausgehen, dass bei einer Hauptforderung von bis zu 500,00 EUR die berechnete Geschäftsgebühr 45,00 EUR nicht überschreiten sollte; bei einer Hauptforderung von bis zu 1.000,00 EUR sollten es nicht mehr als 80,00 EUR sein. Hinzu kommen eine Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von einem Fünftel der Geschäftsgebühr (also 9,00 bzw. 16,00 EUR) und eventuell noch 19 % Umsatzsteuer. Falls das Inkassounternehmen konkrete Gebühren z. B. für eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen musste, dann können auch diese mit berechnet werden. Solche Gebühren müssen aber tatsächlich angefallen sein.
Was tun bei überhöhten Inkassogebühren?
Wenn die geforderten Inkassogebühren über diesen Summen liegen, dann sollten Sie hellhörig werden! Und diese - im Gegensatz zur Hauptforderung! - auch nicht bezahlen, zumindest nicht den überhöhten Teil.
Wenn der überhöhte Teil dann tatsächlich noch nachgefordert werden sollte, dann müssen Sie überlegen, ob Sie den Nerv haben, sich deshalb verklagen zu lassen oder nicht. Ob dieses geschieht, hängt letztlich von Ihrem Gläubiger ab. In der Regel sollte ein solches Verfahren zu Ihren Gunsten ausgehen. Im Zweifel können Sie natürlich auch hier einen Anwalt damit beauftragen, die Inkassokosten zu prüfen und dann gegen die überhöhte Forderung vorzugehen. Für ein gerichtliches Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Inkassobüros werden in Deutschland nur unter relativ strengen Voraussetzungen überhaupt zugelassen. Trotzdem gibt es schwarze Schafe, die solche überhöhten Abrechnungen stellen, und zwar systematisch. In diesem Moment ist meiner Ansicht nach der Tatbestand des (versuchten) Betrugs erfüllt. Man könnte also über eine Strafanzeige ernsthaft nachdenken.
Es ist in Ordnung, wenn Inkassobüros für ihre Tätigkeit Geld verlangen und bekommen. Nicht in Ordnung ist aber, wenn diejenigen, die sowieso knapp bei Kasse sind, dann zusätzlich noch abgezockt werden.
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Freitag, 6. Dezember 2013
Nikolaustag am Katharinenstollen
Und pünktlich zum diesem Anlass gab es dann auch den ersten Schnee, von Xavers Ausläufern mit nach Eggeberg gebracht. Der Nikolaus, der draußen neben der Tür auf einem Stuhl sitzend meine Mandanten und alle sonstigen Besucher begrüßt, ist jedenfalls kaum noch als solcher zu erkennen. Winken Sie im Zweifelsfall trotzdem einfach zurück!
Wenn ich heute aus dem Fenster guckte, dann war alles wie mit Puderzucker bestreut. Na, wenn das kein Timing ist... vielleicht erfüllt sich ja dieses Jahr mein Wunsch und es gibt weiße Weihnachten?
Auch der Katharinenstollen hat natürlich seinen Teil abbekommen:
Da wird in den nächsten Wochen wohl noch einiges dazu kommen. Aber immerhin - ein guter Anfang!
Montag, 2. Dezember 2013
Beziehungs-Dialog: Teil 2
Im Kassenbereich eines unserer zahlreichen Supermärkte. Eine der beiden Lokalzeitungen hat sich mit einem Stand postiert und gibt die aktuelle Ausgabe "gratis" ab - gegen Namen und Adresse für ein Probe-Abo. Gut, können sie von mir haben. Als ehemalige Abonnentin erzähle ich ihnen da eh nichts Neues.
Eine Minute später im Auto:
Er: "Und, was wollten sie denn von Dir? Name, Adresse und Deine Seele?"
Ich: "Wie immer ;-)"
Er: "Obwohl, hätte der gute Mann geahnt, dass Du Anwältin bist, dann hätte er gar nicht erst nach der Seele gefragt..."
[Kleine Anmerkung am Rande: Ich glaube, da hat jemand den "Faust" mindestens einmal zu oft gelesen...]
Eine Minute später im Auto:
Er: "Und, was wollten sie denn von Dir? Name, Adresse und Deine Seele?"
Ich: "Wie immer ;-)"
Er: "Obwohl, hätte der gute Mann geahnt, dass Du Anwältin bist, dann hätte er gar nicht erst nach der Seele gefragt..."
[Kleine Anmerkung am Rande: Ich glaube, da hat jemand den "Faust" mindestens einmal zu oft gelesen...]
Sonntag, 1. Dezember 2013
Die GroKo und der Widerrufsvergleich
Ich weiß nicht, ob ich's schon mal erwähnt habe, aber ich gehöre tatsächlich zu den Anwälten, die kein Parteibuch besitzen. Und das wird auch so bleiben. Ich darf also nicht darüber abstimmen, ob der Koalitionsvertrag so bleibt, wie er ist, oder ob die nächtliche Mühe unserer Spitzenpolitiker vergebens war.
So ganz unbekannt ist mir das Prozedere als solches aber nicht, jetzt mal unabhängig davon, ob verfassungsrechtliche Bedenken bestehen oder nicht. Als Anwalt machen Sie so etwas ständig: Sie schließen Widerrufsvergleiche... wenn auch vielleicht nicht gerade morgens um halb 6. Wer kann denn bitte schön um diese Uhrzeit noch vernünftig denken?
Ein Widerrufsvergleich ist ein Unterfall des "normalen" Vergleichs, bei dem beide Seiten jeweils in ihrer Position ein wenig (oder auch ein wenig mehr) nachgeben. Diese Variante kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Mandant bei der mündlichen Verhandlung nicht dabei ist oder wenn noch Dinge abgeklärt werden müssen, die der Mandant nicht zwingend beeinflussen kann, z.B. ob die Rechtsschutzversicherung den Vergleich mitträgt oder ob ein Lieferant ein bestimmtes Ersatzteil überhaupt noch liefern kann. In einem solchen Fall versuchen Sie, den Vergleich "auf Widerruf mitzunehmen". Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.
Man vergleicht sich also, nimmt aber in den Vergleich zusätzlich den Passus auf, dass der Vergleich von einer (oder manchmal auch von beiden) Parteien innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden kann. Wird der Widerruf in dieser Zeit erklärt, dann ist der Vergleich hinfällig, und man muss die Sache anders zu Ende bringen, sei es durch einen anderen Vergleich oder eben durch ein gerichtliches Urteil.
Wenn keine der Parteien den Widerruf erklärt, dann kommt der Vergleich so zustande, wie man ihn in der mündlichen Verhandlung ausgehandelt hatte, und das Verfahren ist erledigt.
Ich habe in meiner Praxis die Erfahrung gemacht, dass diese Widerrufsvergleiche meist halten - zumindest die auf meiner Seite. Natürlich wird das Ende des Rechtsstreits durch die zusätzliche Wartezeit noch einmal ein bisschen herausgeschoben, was für manche Mandanten belastend sein kann, aber oft lohnt sich der Aufwand, vor allem auch, weil man die kreativeren Vergleiche schließen kann, die auf die Problemlösung des Mandanten wirklich maßgeschneidert sind.
Wenn ich aber für den Koalitionvertrag eine Prognose stellen sollte - nun, in diesem Fall halte ich mich zurück. Ich habe ja schließlich kein Parteibuch...
So ganz unbekannt ist mir das Prozedere als solches aber nicht, jetzt mal unabhängig davon, ob verfassungsrechtliche Bedenken bestehen oder nicht. Als Anwalt machen Sie so etwas ständig: Sie schließen Widerrufsvergleiche... wenn auch vielleicht nicht gerade morgens um halb 6. Wer kann denn bitte schön um diese Uhrzeit noch vernünftig denken?
Was also ist ein Widerrufsvergleich?
Ein Widerrufsvergleich ist ein Unterfall des "normalen" Vergleichs, bei dem beide Seiten jeweils in ihrer Position ein wenig (oder auch ein wenig mehr) nachgeben. Diese Variante kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Mandant bei der mündlichen Verhandlung nicht dabei ist oder wenn noch Dinge abgeklärt werden müssen, die der Mandant nicht zwingend beeinflussen kann, z.B. ob die Rechtsschutzversicherung den Vergleich mitträgt oder ob ein Lieferant ein bestimmtes Ersatzteil überhaupt noch liefern kann. In einem solchen Fall versuchen Sie, den Vergleich "auf Widerruf mitzunehmen". Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.
Man vergleicht sich also, nimmt aber in den Vergleich zusätzlich den Passus auf, dass der Vergleich von einer (oder manchmal auch von beiden) Parteien innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden kann. Wird der Widerruf in dieser Zeit erklärt, dann ist der Vergleich hinfällig, und man muss die Sache anders zu Ende bringen, sei es durch einen anderen Vergleich oder eben durch ein gerichtliches Urteil.
Wenn keine der Parteien den Widerruf erklärt, dann kommt der Vergleich so zustande, wie man ihn in der mündlichen Verhandlung ausgehandelt hatte, und das Verfahren ist erledigt.
Ich habe in meiner Praxis die Erfahrung gemacht, dass diese Widerrufsvergleiche meist halten - zumindest die auf meiner Seite. Natürlich wird das Ende des Rechtsstreits durch die zusätzliche Wartezeit noch einmal ein bisschen herausgeschoben, was für manche Mandanten belastend sein kann, aber oft lohnt sich der Aufwand, vor allem auch, weil man die kreativeren Vergleiche schließen kann, die auf die Problemlösung des Mandanten wirklich maßgeschneidert sind.
Wenn ich aber für den Koalitionvertrag eine Prognose stellen sollte - nun, in diesem Fall halte ich mich zurück. Ich habe ja schließlich kein Parteibuch...
Freitag, 29. November 2013
Weihnachtsgeschenke aus dem Knast
Langsam komme ich in Adventsstimmung. Ich werde auch heute Abend in Halle über den Weihnachtsmarkt schlüren, mir einen Kinderpunsch gönnen (ja, tatsächlich ohne Allohoool) und gucken, ob ich nicht noch ein paar schöne Stücke für meine Weihnachtsdeko auftreiben kann. Ein Mistelzweig fehlt mir noch. Und nein, er kommt nicht über die Bürotür.
Man kann sich ja schon mal langsam Gedanken über Weihnachtsgeschenke machen. Vielleicht werde ich ja auch in dieser Hinsicht fündig.
Man kann sich ja schon mal langsam Gedanken über Weihnachtsgeschenke machen. Vielleicht werde ich ja auch in dieser Hinsicht fündig.
Wussten Sie eigentlich, dass auch viele Justizvollzugsanstalten Weihnachtsbasare und Adventsausstellungen abhalten? Da kann man dann nützliche und/oder schöne Dinge erwerben, die in den Werkstätten der JVAs hergestellt worden sind. Das geht vom Weihnachtsbaumschmuck bis zu einem kompletten Büromöbelprogramm. Einige Richter schwören ja, dass der Grill, den sie im Knastladen erworben haben, die besten Bratwürstchen hervorgebracht haben soll, die sie je gegessen haben. Das Klischee, dass im Knast nur Papiertüten geklebt werden, ist also längst überholt.
Ach ja, mit adventlichen Leckereien kann man sich auch noch den Bauch vollschlagen, wenn man denn will.
Einer dieser Adventsmärkte findet zum Beispiel morgen, am Samstag, dem 30.11.13, in der ehemaligen Direktorenvilla der JVA Herford in der Eimterstraße 5 statt, und zwar von 10 bis 16 Uhr.
Wenn man sich aber nicht vom Sofa erheben will, dann kann man seine Geschenke übrigens inzwischen auch online ordern. Normalerweise poste ich ja keine Links, aber hier mache ich mal eine Ausnahme (weil Weihnachten ja immer so schnell kommt): Unter
können Sie auch schon mal vorab ein bisschen stöbern... es muss ja nicht immer die Seite von A(......)n sein.
So, jetzt werde ich noch ein paar Dinge mit einer Rechtsschutzversicherung abklären, die einfach nicht in den Quark kommt, und dann geht's ab zum Weihnachtsmarkt!
Dienstag, 26. November 2013
Der Opferanwalt aus sozialrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
Es gibt durchaus auch Fortbildungen, die gut und sinnvoll sind und bei denen man nicht einfach nur seine Pflichtstunden absitzt. Dieses ist eine davon.
Im Moment bin ich dabei, meine Notizen und das Skript der Dozenten (das waren immerhin über 200 Folien) noch einmal durchzuarbeiten und dabei meine Materialien, mit denen ich hier im Büro arbeite, entsprechend zu ergänzen, wo es denn nötig ist, zum Beispiel, weil sich die StPO in diesem Jahr geändert hat. Man will ja nichts vergessen, nicht wahr?
Ich stelle fest: Inzwischen bin ich fleißiger als in der Uni... gut so.
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Freitag, 22. November 2013
Anwaltliche Raucherpause
Fortbildung im Gebäude der Rechtsanwaltskammer Hamm. Zwei Seminare laufen gleichzeitig: Eins zum Opferrecht mit starken sozialrechtlichen Bezügen, das andere zum Erbrecht.
Nach etwas mehr als zwei Stunden die erste Pause. Die Raucher stehen naturgemäß draußen.
Die Tür öffnet sich. Ein Kollege, offensichtlich einer von den Erbrechtlern - Typ Maßanzug mit Einstecktuch und dicker Eichenschreibtisch - kommt nach draußen, zündet sich sein Zigarillo an und fragt mit süffisantem Grinsen in die Runde:
Er hat keine Antwort bekommen.
Es gibt eben solche Anwälte und solche. Solche, die jedes Klischee bedienen.
Nach etwas mehr als zwei Stunden die erste Pause. Die Raucher stehen naturgemäß draußen.
Die Tür öffnet sich. Ein Kollege, offensichtlich einer von den Erbrechtlern - Typ Maßanzug mit Einstecktuch und dicker Eichenschreibtisch - kommt nach draußen, zündet sich sein Zigarillo an und fragt mit süffisantem Grinsen in die Runde:
"Kann man mit Sozialrecht denn überhaupt Geld verdienen?"
Er hat keine Antwort bekommen.
Es gibt eben solche Anwälte und solche. Solche, die jedes Klischee bedienen.
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Montag, 18. November 2013
Es ist Montag...
... und ich musste feststellen, dass hier im Büro die Zeit stillsteht. Nun ja, zumindest die Zeit, die die Uhr über meiner Tür anzeigt. Demnach wäre jetzt kurz vor sieben. Da ich mir aber gleich meinen dritten Kaffee des Tages ziehen werde, kann ich Ihnen anwaltlich versichern, dass es schon (etwas) später ist.
Diesen Kaffee werde ich mit nach draußen nehmen und dabei gucken, ob ich nicht wieder unser Eichhörnchen treffe. Es ist leider etwas scheu, ansonsten hätte ich hier schon ein Original-Foto gepostet und nicht eins seines dünneren Cousins. Es handelt sich nämlich nicht um irgendein Eichhörnchen, nein, sondern um das dickste Eichhörnchen, das Sie jemals gesehen haben. Ich habe den leisen Verdacht, dass es die Sache mit dem Wintervorrat dadurch löst, dass es den Großteil davon schon einmal direkt auffuttert, damit es später nicht mehr soviel suchen muss. Und man muss ja etwas zuzusetzen haben, oder?
Ansonsten wartet auf mich eine vollgepackte Woche mit Klagefristen, Fortbildungen und eventuell auch dem ersten Schnee, wenn man dem Wetterfrosch glauben darf. Und damit meine ich ausnahmsweise mal nicht das Tier, das bei uns am Teich wohnt, sondern tatsächlich den Menschen im Morgenmagazin.
Also Kaffee ziehen, Jacke an, frische Luft schnappen und dann ran an die Klagen! Mal gucken, wieviele Fristen ich heute Abend als erledigt streichen kann!

Ansonsten wartet auf mich eine vollgepackte Woche mit Klagefristen, Fortbildungen und eventuell auch dem ersten Schnee, wenn man dem Wetterfrosch glauben darf. Und damit meine ich ausnahmsweise mal nicht das Tier, das bei uns am Teich wohnt, sondern tatsächlich den Menschen im Morgenmagazin.
Also Kaffee ziehen, Jacke an, frische Luft schnappen und dann ran an die Klagen! Mal gucken, wieviele Fristen ich heute Abend als erledigt streichen kann!
Freitag, 15. November 2013
Der Mythos vom gemeinsamen Anwalt
Es gibt ja diverse juristische Irrtümer, die einfach nicht totzukriegen sind. Einer davon ist der Mythos vom gemeinsamen Scheidungsanwalt. Haben Sie das nicht auch schon einmal gehört: "Wir haben uns einen Anwalt geteilt"?
Zwar wären wir Anwälte manchmal froh, wenn wir uns zweiteilen könnten, aber tatsächlich ist es so, dass wir immer nur einen der Ehegatten im Scheidungsverfahren beraten und vertreten können - ansonsten würden wir Parteiverrat begehen, und der ist (aus guten Gründen) strafbar. Selbst wenn wir wollten - wir dürften also gar nicht!
Wie kommt es also, dass sich der Mythos vom gemeinsamen Anwalt so lange hält?
Im Scheidungsverfahren herrscht grundsätzlich für jeden Ehegatten Anwaltszwang; ansonsten kann er keine eigenen Anträge stellen und sich auch nicht gegen gegnerische Anträge zur Wehr setzen. Sie sehen die Lücke, die sich hier auftut: Wer dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt und auch die Übertragung der Rentenanwartschaften beim Versorgungsausgleich einfach nur abnicken will, der kommt man zur Not auch ohne Anwalt aus. Wird während des Scheidungsverfahrens aber dann doch etwas strittig, dann ist derjenige ohne eigenen Anwalt aufgeschmissen.
Es gibt Menschen, die dieses Risiko eingehen. Meist sind das diejenigen, die noch einen halbwegs guten Draht zum zukünftigen Ex haben, nach dem Motto: "Ich will nichts von Dir, und Du willst nichts von mir", und dann vereinbaren, dass man sich nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die ja nur einem Ehegatten entstandenen Rechtsanwaltskosten teilt, indem man sich die Hälfte der gezahlten Anwaltskosten vom anderen zurückerstatten lässt.
Faktisch zahlt dann derjenige, der weder anwaltlich beraten noch vertreten ist, freiwillig einen Teil der Kosten des gegnerischen Anwalts. Dass ein solches Arrangement gut überlegt sein sollte, muss ich hier wohl nicht weiter erklären.
Fazit: Man kann sich zwar die Kosten teilen, aber eben nicht den Anwalt.
Zwar wären wir Anwälte manchmal froh, wenn wir uns zweiteilen könnten, aber tatsächlich ist es so, dass wir immer nur einen der Ehegatten im Scheidungsverfahren beraten und vertreten können - ansonsten würden wir Parteiverrat begehen, und der ist (aus guten Gründen) strafbar. Selbst wenn wir wollten - wir dürften also gar nicht!
Wie kommt es also, dass sich der Mythos vom gemeinsamen Anwalt so lange hält?
Im Scheidungsverfahren herrscht grundsätzlich für jeden Ehegatten Anwaltszwang; ansonsten kann er keine eigenen Anträge stellen und sich auch nicht gegen gegnerische Anträge zur Wehr setzen. Sie sehen die Lücke, die sich hier auftut: Wer dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt und auch die Übertragung der Rentenanwartschaften beim Versorgungsausgleich einfach nur abnicken will, der kommt man zur Not auch ohne Anwalt aus. Wird während des Scheidungsverfahrens aber dann doch etwas strittig, dann ist derjenige ohne eigenen Anwalt aufgeschmissen.
Es gibt Menschen, die dieses Risiko eingehen. Meist sind das diejenigen, die noch einen halbwegs guten Draht zum zukünftigen Ex haben, nach dem Motto: "Ich will nichts von Dir, und Du willst nichts von mir", und dann vereinbaren, dass man sich nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die ja nur einem Ehegatten entstandenen Rechtsanwaltskosten teilt, indem man sich die Hälfte der gezahlten Anwaltskosten vom anderen zurückerstatten lässt.
Faktisch zahlt dann derjenige, der weder anwaltlich beraten noch vertreten ist, freiwillig einen Teil der Kosten des gegnerischen Anwalts. Dass ein solches Arrangement gut überlegt sein sollte, muss ich hier wohl nicht weiter erklären.
Fazit: Man kann sich zwar die Kosten teilen, aber eben nicht den Anwalt.
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Mittwoch, 13. November 2013
Eine ärgerliche Ehrenrunde
Manchmal macht einem die Post das Leben ja schwer. Nicht nur, dass ich ständig Post aus meinem Postfach aussortiere, die eigentlich für eine bestimmte andere Kollegin hier in Halle bestimmt ist (ich hoffe mal, dass umgekehrt nicht meine Sachen ständig bei ihr landen); in letzter Zeit hole ich auch öfter mal Umschläge aus meinem Postfach, die mir doch extrem bekannt vorkommen - kein Wunder, schließlich hatte ich sie selbst schon einmal losgeschickt... und dann finde ich sie wieder mit dem Vermerk: "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln".
Das Ärgerliche waren im heutigen Fall nicht die 1,45 EUR, die ich auf den Umschlag gepackt hatte. Das Ärgerliche ist, wenn die Mandanten auf wichtige Unterlagen warten, die dann nur mit Verzögerung ankommen, weil sie noch einmal den Umweg über Halle machen.
Nur um es zu erwähnen: Ich habe es extra noch einmal geprüft - die Adresse stimmte. Und ich bin mir hier auch sicher, dass der Name deutlich sichtbar am Haus zu lesen ist. Sämtliche andere Post, die ich in dieser Sache verschickt hatte, war übrigens problemlos angekommen. (Das muss man ja fairerweise auch mal erwähnen. Oft genug geht ja alles glatt.)
Wenn ich sehe, wieviele verschiedene Postboten hier vorbeikommen, dann wundert mich die Sache ehrlich gesagt nicht. Wenn man ständig einen neuen Zustellbezirk hat, dann kann man ja auch nicht jeden einzelnen wie seine eigene Westentasche kennen. Und wo gearbeitet wird, da passieren nun mal auch ab und an mal Fehler.
Allein im letzten halben Jahr habe ich hier bei mir sieben verschiedene Postzusteller gezählt, die auch verschiedene Routen fahren und zu verschiedenen Zeiten unsere Einfahrt herunterkommen. Manchmal, an Montagen oder wenn derjenige früh dran ist, kann es schon mal vormittags der Fall sein. Ansonsten kann es auch mal halb fünf nachmittags werden, was im Moment eher der Regelfall ist als die Ausnahme. Auch wenn ich ein Postfach habe, so gilt das ja nicht für meine bessere Hälfte; einen gewissen Überblick habe ich also immer noch...
Wenn ein Brief von mir an Sie also mal etwas später ankommen sollte: Vielleicht hat er ja schon mal eine Ehrenrunde gedreht...!
Donnerstag, 7. November 2013
Wissen Sie eigentlich, was in Ihrem Mietvertrag steht?
Nein?!
Dann tun Sie sich selbst einen Gefallen und schauen Sie doch einmal nach. Ich stelle nämlich immer wieder fest, dass viele Mandanten, die sich in einer mietrechtlichen Angelegenheit an mich wenden, noch nie einen Blick in ihren eigenen Mietvertrag geworfen haben. Viele mietrechtliche Fragen lassen sich so schon klären, oder zumindest kann man erkennen, in welche Richtung die Sache geht bzw. wo ihre Knackpunkte liegen werden.
Grundsätzlich gilt, dass das, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde, auch einzuhalten ist. Und zwar von beiden Seiten. Keine der beiden Vertragsparteien kann sich einfach so einseitig davon lösen. Hintergrund ist, dass beide ja auch frei entscheiden können, ob sie diesen Vertrag überhaupt so abschließen wollen oder eben nicht.
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn einzelne Klauseln oder manchmal sogar der ganze Vertrag unwirksam sind. Um dieses feststellen zu können, kommt es in den meisten Fällen auf die genaue Formulierung an, Wort für Wort. Hier bewegen wir uns dann in Dimensionen, die in der Regel nur durch einen Mietrechtler geklärt werden können, auch wenn ich davon ausgehe, dass meine Mandanten ja durchaus einen gesunden Menschenverstand besitzen. Der BGH und die Oberlandesgerichte, deren Rechtsprechung hier entscheidend ist, kommen in dieser Hinsicht immer wieder mit neuen Entscheidungen um die Ecke, die der Mandant nur schwer verfolgen kann. Die aus der Ratgeberecke der Fernsehzeitung ausgeschnittenen Schnipsel können das gesamte Spektrum nämlich nur schwer wiedergeben... vor allem dann nicht, wenn verschiedene Vertragsklauseln zusammenhängen und ineinanderspielen.
So kompliziert muss es aber eben nicht immer sein.
Auch wenn Sie keine Lust dazu haben: Sollten Sie nicht Ihre Rechte und Pflichten kennen, und zwar unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind? Sie werden wahrscheinlich feststellen, dass Sie den Mietvertrag schneller durchlesen können, als Sie eigentlich dachten!
Diese langen Herbstabende, an denen man noch nicht mit den Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt ist, bieten sich doch für eine kleine Lesestunde geradezu an, oder nicht?
Dann tun Sie sich selbst einen Gefallen und schauen Sie doch einmal nach. Ich stelle nämlich immer wieder fest, dass viele Mandanten, die sich in einer mietrechtlichen Angelegenheit an mich wenden, noch nie einen Blick in ihren eigenen Mietvertrag geworfen haben. Viele mietrechtliche Fragen lassen sich so schon klären, oder zumindest kann man erkennen, in welche Richtung die Sache geht bzw. wo ihre Knackpunkte liegen werden.
Grundsätzlich gilt, dass das, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde, auch einzuhalten ist. Und zwar von beiden Seiten. Keine der beiden Vertragsparteien kann sich einfach so einseitig davon lösen. Hintergrund ist, dass beide ja auch frei entscheiden können, ob sie diesen Vertrag überhaupt so abschließen wollen oder eben nicht.
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn einzelne Klauseln oder manchmal sogar der ganze Vertrag unwirksam sind. Um dieses feststellen zu können, kommt es in den meisten Fällen auf die genaue Formulierung an, Wort für Wort. Hier bewegen wir uns dann in Dimensionen, die in der Regel nur durch einen Mietrechtler geklärt werden können, auch wenn ich davon ausgehe, dass meine Mandanten ja durchaus einen gesunden Menschenverstand besitzen. Der BGH und die Oberlandesgerichte, deren Rechtsprechung hier entscheidend ist, kommen in dieser Hinsicht immer wieder mit neuen Entscheidungen um die Ecke, die der Mandant nur schwer verfolgen kann. Die aus der Ratgeberecke der Fernsehzeitung ausgeschnittenen Schnipsel können das gesamte Spektrum nämlich nur schwer wiedergeben... vor allem dann nicht, wenn verschiedene Vertragsklauseln zusammenhängen und ineinanderspielen.
So kompliziert muss es aber eben nicht immer sein.
Auch wenn Sie keine Lust dazu haben: Sollten Sie nicht Ihre Rechte und Pflichten kennen, und zwar unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind? Sie werden wahrscheinlich feststellen, dass Sie den Mietvertrag schneller durchlesen können, als Sie eigentlich dachten!
Diese langen Herbstabende, an denen man noch nicht mit den Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt ist, bieten sich doch für eine kleine Lesestunde geradezu an, oder nicht?
Samstag, 2. November 2013
Dinosaurier
Ich werde 40. Morgen.
Am liebsten würde ich diese Tatsache ja geflissentlich ignorieren, aber so ganz schaffe ich es dann doch nicht. Ich merke es vor allem daran, dass sich in den Dialogen mit meinen Lieblingsmitmenschen immer wieder mehr oder weniger diskrete Andeutungen finden.
Nein, ich erinnere mich nicht mehr daran, wie es war, als die Dinosaurier ausgestorben sind.
Kaum zu glauben, dass mein Dreißigster schon zehn Jahre her ist. Genau an meinem Geburtstag habe ich damals meine Kanzlei eröffnet und - um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen - eine für meine Verhältnisse ziemlich große Party geschmissen, bei der mich meine Lieblingsmitmenschen (damals dieselben wie heute) beim Klinkenputzen anfeuerten.
Ums Klinkenputzen komme ich ja nun herum.
Ich habe daher beschlossen, die Sache mit Humor zu nehmen. Es bleibt mir ja wohl auch kaum etwas anderes übrig...
Gucken wir mal, was das nächste Jahrzehnt bringt. Ich bin schon neugierig.
Am liebsten würde ich diese Tatsache ja geflissentlich ignorieren, aber so ganz schaffe ich es dann doch nicht. Ich merke es vor allem daran, dass sich in den Dialogen mit meinen Lieblingsmitmenschen immer wieder mehr oder weniger diskrete Andeutungen finden.
Nein, ich erinnere mich nicht mehr daran, wie es war, als die Dinosaurier ausgestorben sind.
Kaum zu glauben, dass mein Dreißigster schon zehn Jahre her ist. Genau an meinem Geburtstag habe ich damals meine Kanzlei eröffnet und - um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen - eine für meine Verhältnisse ziemlich große Party geschmissen, bei der mich meine Lieblingsmitmenschen (damals dieselben wie heute) beim Klinkenputzen anfeuerten.
Ums Klinkenputzen komme ich ja nun herum.
Ich habe daher beschlossen, die Sache mit Humor zu nehmen. Es bleibt mir ja wohl auch kaum etwas anderes übrig...
Gucken wir mal, was das nächste Jahrzehnt bringt. Ich bin schon neugierig.
Freitag, 1. November 2013
Heute geschlossen
Heute ist Allerheiligen und damit Feiertag in NRW. Die Kanzlei ist deshalb heute geschlossen.
(Da soll noch einmal jemand sagen, Anwälte könnten sich nicht kurz und knapp ausdrücken. Geht doch!)
(Da soll noch einmal jemand sagen, Anwälte könnten sich nicht kurz und knapp ausdrücken. Geht doch!)
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Verschnaufpause
Wissen Sie, was das Gute daran ist, dass wir immer noch keine neue Regierung haben?
Die gesetzgeberische Pause.
In der letzten Zeit sind wir ja von Gesetzesänderungen nur so überschüttet worden, vor allem, als der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause noch einen ganzen Schwung auf einmal "durchgewunken" hat.
Im Moment herrscht dagegen richtige Ruhe - wir Anwälte können (und müssen!) uns gewissenhaft auf die Änderungen vorbereiten, von denen wir schon wissen, dass sie kommen werden, und brauchen zusätzlich "nur" die Rechtsprechung im Blick zu behalten.
Na denn...
Die gesetzgeberische Pause.
In der letzten Zeit sind wir ja von Gesetzesänderungen nur so überschüttet worden, vor allem, als der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause noch einen ganzen Schwung auf einmal "durchgewunken" hat.
Im Moment herrscht dagegen richtige Ruhe - wir Anwälte können (und müssen!) uns gewissenhaft auf die Änderungen vorbereiten, von denen wir schon wissen, dass sie kommen werden, und brauchen zusätzlich "nur" die Rechtsprechung im Blick zu behalten.
Na denn...
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Mittwoch, 23. Oktober 2013
Kleiner Nachtrag zum Abitreffen...
Nun hat auch das WB über unser Abitreffen berichtet. Wer mich auf dem Foto sucht, sollte ungefähr in der Mitte gucken...
Es stimmt übrigens, "Humor ist, wenn man's trotzdem macht" war damals unser Motto. Ich weiß zwar nicht mehr, wer diesen Geistesblitz hatte, aber auch heute denke ich noch manchmal, dass da etwas Wahres dran ist... und das Abi-T-Shirt von damals liegt auch noch bei mir im Schrank!
Es stimmt übrigens, "Humor ist, wenn man's trotzdem macht" war damals unser Motto. Ich weiß zwar nicht mehr, wer diesen Geistesblitz hatte, aber auch heute denke ich noch manchmal, dass da etwas Wahres dran ist... und das Abi-T-Shirt von damals liegt auch noch bei mir im Schrank!
Montag, 21. Oktober 2013
Schlechte Erfahrungen?
Sie kennen das doch, wenn Sie mal wieder nicht dazu gekommen sind, Ihr Auto zu waschen (oder waschen zu lassen) und jemand mit dem Zeigefinger mehr oder weniger nette Worte in den Staub/Dreck schreibt?
So ungefähr hatte es vor ein paar Wochen auch das Haller Amtsgericht erwischt, nur, dass hier keine Heckscheibe, sondern ein Fensterbrett ein paar Meter rechts vom Eingang als Schreibunterlage genommen wurde. Dumm gelaufen, dass ich gerade meine Kamera nicht dabei hatte, als ich gerade noch ein paar Schriftsätze in den Nachtbriefkasten geworfen habe... (Erwischt. Wenn ich sowieso am Gericht vorbeikomme, dann werfe ich auch schon mal Sachen persönlich ein. Und hier war ich auf dem Weg zur Bücherei.)
Schade nur, dass der Schreiber bei seiner Mitteilung so einfallslos war - "ACAB" sieht man in Halle und Umgebung ja nun wirklich überall, wenn man sich nur die Mühe macht, mal etwas genauer hinzugucken. Wenn man diese vier Buchstaben aber ausgerechnet am Gericht sieht, dann fragt man sich aber doch unweigerlich, ob da nicht jemand schlechte Erfahrungen gemacht hat... ;-)
Bei einem meiner Termine am AG in der letzten Woche habe ich festgestellt, dass die vier Buchstaben inzwischen verschwunden sind, nachdem sich jemand die Mühe gemacht hat, einfach einmal mit einem Lappen über das Fensterbrett zu gehen.
Ich nehme aber Wetten entgegen, wann die vier Buchstaben wohl wieder auftauchen.
So ungefähr hatte es vor ein paar Wochen auch das Haller Amtsgericht erwischt, nur, dass hier keine Heckscheibe, sondern ein Fensterbrett ein paar Meter rechts vom Eingang als Schreibunterlage genommen wurde. Dumm gelaufen, dass ich gerade meine Kamera nicht dabei hatte, als ich gerade noch ein paar Schriftsätze in den Nachtbriefkasten geworfen habe... (Erwischt. Wenn ich sowieso am Gericht vorbeikomme, dann werfe ich auch schon mal Sachen persönlich ein. Und hier war ich auf dem Weg zur Bücherei.)
Schade nur, dass der Schreiber bei seiner Mitteilung so einfallslos war - "ACAB" sieht man in Halle und Umgebung ja nun wirklich überall, wenn man sich nur die Mühe macht, mal etwas genauer hinzugucken. Wenn man diese vier Buchstaben aber ausgerechnet am Gericht sieht, dann fragt man sich aber doch unweigerlich, ob da nicht jemand schlechte Erfahrungen gemacht hat... ;-)
Bei einem meiner Termine am AG in der letzten Woche habe ich festgestellt, dass die vier Buchstaben inzwischen verschwunden sind, nachdem sich jemand die Mühe gemacht hat, einfach einmal mit einem Lappen über das Fensterbrett zu gehen.
Ich nehme aber Wetten entgegen, wann die vier Buchstaben wohl wieder auftauchen.
Dienstag, 15. Oktober 2013
Wer zu spät kommt...
Wissen Sie, was das Blöde an Gerichtsterminen am frühen Morgen ist? Man muss trotzdem pünktlich da sein, ansonsten kann es richtig Ärger geben. Mit ein bisschen Pech kassiert man ein Versäumnisurteil, das man hinterher wieder aus der Welt schaffen muss. Nämlich dann, wenn man entweder nicht anwesend ist oder nicht verhandeln kann (oder will). Eine Viertelstunde kann da schon reichen.
Heute morgen hat jemand Glück gehabt, nämlich meine Gegenseite. Der Mann hatte zugegebenerweise einen relativ weiten Anreiseweg von rund anderthalb Stunden, aber ich für meinen Teil fahre in solchen Fällen lieber eine halbe Stunde früher los als später. Man kann ja nie wissen...
Wie dem auch sei, der Mann kam zu spät. Nicht soviel, dass die ganze Tagesplanung des Gerichts hinfällig geworden wäre, aber trotzdem. Immerhin hatte er augenscheinlich noch Zeit gehabt, sich auf dem Weg irgendwo die Zeitung mit den vier großen Buchstaben zu besorgen, denn die klemmte lässig unter seinem Arm, als er in den Gerichtssaal spazierte, und lag dann später direkt vor ihm auf dem Tisch. Ich konnte mir das breite Grinsen gerade noch verkneifen.
Weshalb der Mann Glück hatte? Ganz einfach: Sein Anwalt war pünktlich...
Heute morgen hat jemand Glück gehabt, nämlich meine Gegenseite. Der Mann hatte zugegebenerweise einen relativ weiten Anreiseweg von rund anderthalb Stunden, aber ich für meinen Teil fahre in solchen Fällen lieber eine halbe Stunde früher los als später. Man kann ja nie wissen...
Wie dem auch sei, der Mann kam zu spät. Nicht soviel, dass die ganze Tagesplanung des Gerichts hinfällig geworden wäre, aber trotzdem. Immerhin hatte er augenscheinlich noch Zeit gehabt, sich auf dem Weg irgendwo die Zeitung mit den vier großen Buchstaben zu besorgen, denn die klemmte lässig unter seinem Arm, als er in den Gerichtssaal spazierte, und lag dann später direkt vor ihm auf dem Tisch. Ich konnte mir das breite Grinsen gerade noch verkneifen.
Weshalb der Mann Glück hatte? Ganz einfach: Sein Anwalt war pünktlich...
Montag, 14. Oktober 2013
Won't forget these days
Am Samstag war ich zum ersten Mal seit einer gefühlten halben Ewigkeit mal wieder in meiner Schule - der Abijahrgang 1993 feierte sein 20jähriges. War schon schön, alle mal wieder zu sehen! Und es waren viele da: Über 60 von ungefähr 80. Wenn das nicht für unsere Stufe spricht, dann weiß ich es auch nicht!
Wir trafen uns schon am Nachmittag in der Pausenhalle des KGH. Und waren erst einmal irritiert, dass der Eingang nicht mehr da ist, wo er zu unserer Zeit war. Dort ist nämlich nun eine Cafeteria...
Da einer von uns inzwischen "die Fronten gewechselt" hat und nun selbst Lehrer am KGH ist, bekamen wir auch eine Schulführung. Vieles war noch gleich, aber vieles hat sich auch verändert. Direkt aufgefallen waren mir die ganzen Schilder und Beschriftungen, die es zu unserer Zeit noch nicht gab: "Unterstufentrakt", "Oberstufentrakt", "E1", "N3"... Es ist nicht so, dass sich die Jugend von heute ohne diesen Schilderwald nicht mehr in der Schule zurechtfinden würde. Sie sind vielmehr dazu da, um Rettungskräften den Einsatz zu erleichtern, falls doch einmal jemand meinen sollte, im KGH Amok laufen zu müssen.
Ich glaube, das war damals unsere geringste Sorge: Dass jemand bis an die Zähne bewaffnet durch die Gänge laufen könnte, um so viele von uns wie möglich zu erwischen. Diese Vorstellung erscheint mir immer noch völlig absurd, ist aber ein Szenario, das man heute wohl mit einkalkulieren muss. Schlimm genug.
Wir konnten auch unsere alten Abi-Klausuren einsehen. Erstaunlich, dass ich meine Deutsch-LK-Klausur über eine Rede von Willy Brandt geschrieben habe - das war mir wirklich komplett entfallen. Von meiner Mathe-Klausur (irgendein "MINT"-Fach musste man ja bis zum bitteren Ende durchziehen) habe ich definitiv noch weniger verstanden als damals...Asche auf mein Haupt! Gott sei Dank muss ich heute nicht mehr mit Funktionen rechnen... Zinsrechnung und ein bisschen Bruchrechnen reichen völlig aus. Gut so!
Die eigentliche Party fand in der Alten Lederfabrik statt. Dabei stellte man dann fest, dass sich die meisten eigentlich nicht allzu sehr verändert haben. Gut, manchmal waren die Haare weniger (oder in meinem Fall zumindest kürzer - ich habe im Lauf der Jahre so an die 20 Zentimeter eingebüßt), dafür sind ein paar Kilo dazu gekommen (auch davon kann ich mich nicht ausnehmen), aber trotzdem haben wir uns alle eigentlich ziemlich gut gehalten...
Wie sich herausgestellt hat, sind wir inzwischen ziemlich weit verstreut. Wenn ich richtig gezählt habe, in vier Staaten und noch mehr Bundesländer. Erstaunlich, wie viele es ausgerechnet nach Bayern verschlagen hat! Das sind dann die, denen gelegentlich schon mal ein "Grüß Gott!" rausrutscht.
Ich gehöre ja nun zu denen, die hier geblieben sind. Statt von Halle nach München habe ich es "nur" von Werther nach Halle geschafft. Bin ich traurig deswegen? Nein. Ich fahre zwar gerne weg, sehr gerne sogar, aber ich komme auch immer gerne wieder. Ich habe gerne den Teuto im Blick. Ich bin hier geerdet. Ich mag den Menschenschlag hier. Ich arbeite auch gerne hier.
Gutes Stichwort. Es ist Montag - und Montag heißt übersetzt "viel Arbeit".
Eine schöne Woche noch!
Wir trafen uns schon am Nachmittag in der Pausenhalle des KGH. Und waren erst einmal irritiert, dass der Eingang nicht mehr da ist, wo er zu unserer Zeit war. Dort ist nämlich nun eine Cafeteria...
Da einer von uns inzwischen "die Fronten gewechselt" hat und nun selbst Lehrer am KGH ist, bekamen wir auch eine Schulführung. Vieles war noch gleich, aber vieles hat sich auch verändert. Direkt aufgefallen waren mir die ganzen Schilder und Beschriftungen, die es zu unserer Zeit noch nicht gab: "Unterstufentrakt", "Oberstufentrakt", "E1", "N3"... Es ist nicht so, dass sich die Jugend von heute ohne diesen Schilderwald nicht mehr in der Schule zurechtfinden würde. Sie sind vielmehr dazu da, um Rettungskräften den Einsatz zu erleichtern, falls doch einmal jemand meinen sollte, im KGH Amok laufen zu müssen.
Ich glaube, das war damals unsere geringste Sorge: Dass jemand bis an die Zähne bewaffnet durch die Gänge laufen könnte, um so viele von uns wie möglich zu erwischen. Diese Vorstellung erscheint mir immer noch völlig absurd, ist aber ein Szenario, das man heute wohl mit einkalkulieren muss. Schlimm genug.
Wir konnten auch unsere alten Abi-Klausuren einsehen. Erstaunlich, dass ich meine Deutsch-LK-Klausur über eine Rede von Willy Brandt geschrieben habe - das war mir wirklich komplett entfallen. Von meiner Mathe-Klausur (irgendein "MINT"-Fach musste man ja bis zum bitteren Ende durchziehen) habe ich definitiv noch weniger verstanden als damals...Asche auf mein Haupt! Gott sei Dank muss ich heute nicht mehr mit Funktionen rechnen... Zinsrechnung und ein bisschen Bruchrechnen reichen völlig aus. Gut so!
Die eigentliche Party fand in der Alten Lederfabrik statt. Dabei stellte man dann fest, dass sich die meisten eigentlich nicht allzu sehr verändert haben. Gut, manchmal waren die Haare weniger (oder in meinem Fall zumindest kürzer - ich habe im Lauf der Jahre so an die 20 Zentimeter eingebüßt), dafür sind ein paar Kilo dazu gekommen (auch davon kann ich mich nicht ausnehmen), aber trotzdem haben wir uns alle eigentlich ziemlich gut gehalten...
Wie sich herausgestellt hat, sind wir inzwischen ziemlich weit verstreut. Wenn ich richtig gezählt habe, in vier Staaten und noch mehr Bundesländer. Erstaunlich, wie viele es ausgerechnet nach Bayern verschlagen hat! Das sind dann die, denen gelegentlich schon mal ein "Grüß Gott!" rausrutscht.
Ich gehöre ja nun zu denen, die hier geblieben sind. Statt von Halle nach München habe ich es "nur" von Werther nach Halle geschafft. Bin ich traurig deswegen? Nein. Ich fahre zwar gerne weg, sehr gerne sogar, aber ich komme auch immer gerne wieder. Ich habe gerne den Teuto im Blick. Ich bin hier geerdet. Ich mag den Menschenschlag hier. Ich arbeite auch gerne hier.
Gutes Stichwort. Es ist Montag - und Montag heißt übersetzt "viel Arbeit".
Eine schöne Woche noch!
Mittwoch, 2. Oktober 2013
Herbstgedanken...
Im letzten Monat habe ich mich ja in meinen Jahresurlaub verabschiedet. Im Sommer bin ich losgefahren, und im Herbst wieder zurückgekommen - jedenfalls kam es mir so vor, als ob während meiner (natürlich viel zu kurzen) Abwesenheit mal einfach so mir nichts - dir nichts die Jahreszeiten gewechselt hätten.
Böse Stimmen, die mich dann mit einem breiten Grinsen fragen, ob "die Hexe mal wieder mit dem Besen ums Dorf fliegen" will, ignoriere ich übrigens geflissentlich.
Gut, ein Job wie meiner bringt solche Sprüche wohl automatisch mit sich.
Aber mal ganz ehrlich: Zur Fortbewegung bei derartigem Wetter ziehe ich dann doch meinen ganz normalen vierrädrigen Untersatz vor.
Dienstag, 1. Oktober 2013
Therapieren wir unsere Kinder kaputt?
Eigentlich hatte ich mir den letzten "Spiegel" ja nur gekauft, weil ich den 8-Seiten-Artikel über Marcel Reich-Ranicki lesen wollte. In jenen längst vergangenen Zeiten, als ich mich im Deutsch-LK am KGH durch die Tiefen der deutschen Literatur wühlte (Günter Grass mag ich bis heute nicht sonderlich, und auch mit Johannes Bobrowski hatte ich so meine Probleme, während ich mit Kleist, Goethe und Heine eigentlich ganz gut klar kam), war das "Literarische Quartett" Pflichtprogramm.
Zurück zum "Spiegel".
Im Innenteil fand ich einen Artikel mit dem Titel "Du Psycho!", den ich mindestens genauso interessant fand wie den über Reich-Ranicki. Eine Journalistin, die anonym bleiben möchte, schreibt über ihre Erfahrungen, als bei ihrer Tochter im ersten Schuljahr ADS diagnostiziert wurde. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich dabei um eine Fehldiagnose.
Tatsache ist, dass ich in den letzten Jahren verstärkt mit Kindern zu tun habe, bei denen die Diagnose ADS bzw. ADHS lautet. Oder zumindest habe ich den Eindruck, dass ich bei jedem zweiten Sorgerechts- oder Umgangsstreit einem Elternteil gegenüber sitze und mir gesagt wird: "Ich habe ein Kind namens XYZ und er/sie hat ADHS."
(Das sind die Momente, in denen ich mich frage, ob den Eltern zu ihren Kindern spontan nichts anderes einfällt, z.B.: "Meine Tochter ist eine richtige Leseratte", oder "Mein Sohn spielt in der C-Mannschaft vom TuS Hastenichtgesehen Handball, und zwar richtig gut.")
Für mich heißt das dann, dass ich beim Gericht darauf hinweisen muss. Oft genug brauchen Familienrichter ein Gutachten, um entscheiden zu können, und auch der Gutachten muss wissen, welche Diagnose schon gestellt worden ist, um sein Gutachten auf einer entsprechenden Basis zu erstellen. Letztlich geht es ja immer um die Frage, was dem Kindeswohl dient (bzw. was dem Kindeswohl nicht widerspricht).
In besagtem Artikel ist mir eine Aussage aufgefallen, der uns zu denken geben sollte:
Vor ein paar Wochen habe ich ein Buch von Louise Jacobs gelesen (ja, sie stammt aus der Familie mit der "Krönung"), in dem sie beschreibt, wie sie als Kind von einem Therapeuten zum anderen geschickt wurde, nachdem bei ihr Dyslexie festgestellt worden war. Schon damals, in Kombination mit meinen eigenen Erfahrungen aus der Praxis, habe ich mich gefragt, ob wir unsere Kinder nicht "kaputt therapieren". Und nun stolperte ich über diesen Artikel.
Eine Frau, die jahrelang von ihrem Mann geschlagen worden war, hat einmal zu mir gesagt: "Frau Schwentker, wenn Ihnen jahrelang jemand sagt, dass Sie nur ein Stück Scheiße sind, dann glauben Sie's irgendwann selbst." Ich kann mir vorstellen, dass es hier ähnlich läuft: Mit jeder Sitzung beim Therapeuten, mit jeder Medikamentengabe, sogar mit jeder Nachhilfestunde wird dem Kind - wenn auch nur unbewusst - suggeriert, dass mit ihm "etwas nicht stimmt". Dass es nicht so ist, wie man es gerne hätte.
Sollen Kinder nun nicht mehr behandelt werden? Die klare Antwort darauf lautet: Doch, natürlich. Alles, was dem Kind hilft, soll möglich gemacht werden.
Vielleicht hilft es den Kiddies aber am meisten, wenn ihre eigenen Eltern sie nicht nur auf ihre "Defizite" reduzieren.
Nur so ein Gedanke.
Zurück zum "Spiegel".
Im Innenteil fand ich einen Artikel mit dem Titel "Du Psycho!", den ich mindestens genauso interessant fand wie den über Reich-Ranicki. Eine Journalistin, die anonym bleiben möchte, schreibt über ihre Erfahrungen, als bei ihrer Tochter im ersten Schuljahr ADS diagnostiziert wurde. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich dabei um eine Fehldiagnose.
Tatsache ist, dass ich in den letzten Jahren verstärkt mit Kindern zu tun habe, bei denen die Diagnose ADS bzw. ADHS lautet. Oder zumindest habe ich den Eindruck, dass ich bei jedem zweiten Sorgerechts- oder Umgangsstreit einem Elternteil gegenüber sitze und mir gesagt wird: "Ich habe ein Kind namens XYZ und er/sie hat ADHS."
(Das sind die Momente, in denen ich mich frage, ob den Eltern zu ihren Kindern spontan nichts anderes einfällt, z.B.: "Meine Tochter ist eine richtige Leseratte", oder "Mein Sohn spielt in der C-Mannschaft vom TuS Hastenichtgesehen Handball, und zwar richtig gut.")
Für mich heißt das dann, dass ich beim Gericht darauf hinweisen muss. Oft genug brauchen Familienrichter ein Gutachten, um entscheiden zu können, und auch der Gutachten muss wissen, welche Diagnose schon gestellt worden ist, um sein Gutachten auf einer entsprechenden Basis zu erstellen. Letztlich geht es ja immer um die Frage, was dem Kindeswohl dient (bzw. was dem Kindeswohl nicht widerspricht).
In besagtem Artikel ist mir eine Aussage aufgefallen, der uns zu denken geben sollte:
"Wir haben zu spät verstanden, dass sich mit einer Diagnose wie ADS etwas Dramatisches verändert: der liebevolle Blick aufs eigene Kind. Eine pathologische Sicht gesellt sich dazu. Und leider wachsen Kinder den Erwartungen der Erwachsenen entgegen, auch den schlechten."
Vor ein paar Wochen habe ich ein Buch von Louise Jacobs gelesen (ja, sie stammt aus der Familie mit der "Krönung"), in dem sie beschreibt, wie sie als Kind von einem Therapeuten zum anderen geschickt wurde, nachdem bei ihr Dyslexie festgestellt worden war. Schon damals, in Kombination mit meinen eigenen Erfahrungen aus der Praxis, habe ich mich gefragt, ob wir unsere Kinder nicht "kaputt therapieren". Und nun stolperte ich über diesen Artikel.
Eine Frau, die jahrelang von ihrem Mann geschlagen worden war, hat einmal zu mir gesagt: "Frau Schwentker, wenn Ihnen jahrelang jemand sagt, dass Sie nur ein Stück Scheiße sind, dann glauben Sie's irgendwann selbst." Ich kann mir vorstellen, dass es hier ähnlich läuft: Mit jeder Sitzung beim Therapeuten, mit jeder Medikamentengabe, sogar mit jeder Nachhilfestunde wird dem Kind - wenn auch nur unbewusst - suggeriert, dass mit ihm "etwas nicht stimmt". Dass es nicht so ist, wie man es gerne hätte.
Sollen Kinder nun nicht mehr behandelt werden? Die klare Antwort darauf lautet: Doch, natürlich. Alles, was dem Kind hilft, soll möglich gemacht werden.
Vielleicht hilft es den Kiddies aber am meisten, wenn ihre eigenen Eltern sie nicht nur auf ihre "Defizite" reduzieren.
Nur so ein Gedanke.
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Dienstag, 24. September 2013
10 Jahre Anwaltsdasein
Heute vor genau zehn Jahren war ich in Hamm. Seitdem war ich noch oft da, aber dieser Tag damals war schon ein besonderer: Ich ging als "normaler" Mensch in das Gebäude der Rechtsanwaltskammer hinein und kam als Anwältin wieder heraus.
Was hat sich in diesen 10 Jahren bei mir verändert?
Ich habe zwischendurch den Standort meines Büros von Werther nach Halle verlegt. Als ich Anwältin wurde, war Gerd Schröder noch Bundeskanzler, es galt noch die BRAGO, von Verfahrenskostenhilfe hatte noch nie jemand etwas gehört und ALG II gab es auch noch nicht. Als Anwalt mussten Sie noch keine eigene Homepage haben, und auch Anwaltsblogs haben Sie im Netz nur sehr wenige finden können.
Das, was sich geändert hat, war somit hauptsächlich fachlicher und marketingtechnischer Natur.
Was ist also geblieben?
Ich glaube, der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich es auch in zehn Jahren Anwaltsdasein geschafft habe, nicht zur Zynikerin zu werden, vor allem nicht meinen Mandanten gegenüber.
Andererseits aber kann ich mich immer noch über überflüssigen Papierkram aufregen und mich über manche absurde Situationen, die die Juristerei so mit sich bringt, ehrlich empören. Wer meine Meinung hören will, der bekommt sie auch zu hören, und zwar im Zweifelsfall auch dann, wenn sie ihm nicht ganz in den Kram passt.
Man trifft mich wie schon vor 10 Jahren in den allermeisten Fällen nicht im Hosenanzug hinter dem Schreibtisch an; eine Perlenkette besitze ich bis heute immer noch nicht. Der Aktentrolley kommt nur dann mit zu Terminen, wenn ich mir ansonsten einen Bruch heben würde.
Vielleicht ist also geblieben, dass das Untypische bei mir eben das Typische ist.
Und das ist auch gut so.
Was hat sich in diesen 10 Jahren bei mir verändert?
Ich habe zwischendurch den Standort meines Büros von Werther nach Halle verlegt. Als ich Anwältin wurde, war Gerd Schröder noch Bundeskanzler, es galt noch die BRAGO, von Verfahrenskostenhilfe hatte noch nie jemand etwas gehört und ALG II gab es auch noch nicht. Als Anwalt mussten Sie noch keine eigene Homepage haben, und auch Anwaltsblogs haben Sie im Netz nur sehr wenige finden können.
Das, was sich geändert hat, war somit hauptsächlich fachlicher und marketingtechnischer Natur.
Was ist also geblieben?
Ich glaube, der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich es auch in zehn Jahren Anwaltsdasein geschafft habe, nicht zur Zynikerin zu werden, vor allem nicht meinen Mandanten gegenüber.
Andererseits aber kann ich mich immer noch über überflüssigen Papierkram aufregen und mich über manche absurde Situationen, die die Juristerei so mit sich bringt, ehrlich empören. Wer meine Meinung hören will, der bekommt sie auch zu hören, und zwar im Zweifelsfall auch dann, wenn sie ihm nicht ganz in den Kram passt.
Man trifft mich wie schon vor 10 Jahren in den allermeisten Fällen nicht im Hosenanzug hinter dem Schreibtisch an; eine Perlenkette besitze ich bis heute immer noch nicht. Der Aktentrolley kommt nur dann mit zu Terminen, wenn ich mir ansonsten einen Bruch heben würde.
Vielleicht ist also geblieben, dass das Untypische bei mir eben das Typische ist.
Und das ist auch gut so.
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Montag, 23. September 2013
Meine neuen Postfachschlüssel...
...sind noch hellgelber als die alten. Gar nicht mehr "postgelb". Verliert die Post bald ihre Identität?
Und warum habe ich überhaupt neue Postfachschlüssel?
Ganz einfach: Einer der beiden alten ist am Freitag im Schloss des Postfachs stecken geblieben. Einfach so. Nichts ging mehr, weder nach vorne, nach hinten, im Uhrzeigersinn oder dagegen.
Rien ne va plus. Und man hat natürlich nie WD40 dabei, wenn man es brauchen könnte.
Also: Den Schlüssel im Schloss stecken lassen und das Schloss mitsamt der Schlüssel ausgetauscht.
Hätte jedem passieren können. Hoffe ich zumindest.
Und warum habe ich überhaupt neue Postfachschlüssel?
Ganz einfach: Einer der beiden alten ist am Freitag im Schloss des Postfachs stecken geblieben. Einfach so. Nichts ging mehr, weder nach vorne, nach hinten, im Uhrzeigersinn oder dagegen.
Rien ne va plus. Und man hat natürlich nie WD40 dabei, wenn man es brauchen könnte.
Also: Den Schlüssel im Schloss stecken lassen und das Schloss mitsamt der Schlüssel ausgetauscht.
Hätte jedem passieren können. Hoffe ich zumindest.
Dienstag, 3. September 2013
Morgens 06.15 Uhr in Eggeberg...
Es ist schon ungewöhnlich, wenn morgens um 06.15 Uhr plötzlich ein Auto hier auf den Hof fährt. Ich mache mit meinen Mandanten zwar auch Termine außerhalb meiner eigentlichen Bürozeiten, aber genau wie jeder andere Mensch versuche ich auch, Besuche um diese Uhrzeit tunlichst zu vermeiden. Im Grunde gibt es nur genau einen einzigen Menschen, dem ich meinen Anblick zu - für mich - noch nachtschlafender Zeit (obwohl - ich war ja schon wach...) freiwillig zumuten würde.
Denkste, es war kein Mandant - es war ein Postbote! Und zwar nicht von der "normalen" Post, sondern von einem der privaten Postdienstleister. Ich hatte eigentlich angenommen, dass die Justiz nicht mehr auf solche zurückgreift, aber anscheinend wird nun wieder fröhlich zwischen den verschiedenen Alternativen gesplittet.
Wenn das so weitergeht, dann muss ich mir doch nochmal überlegen, ob ein Postfach für mich weiter Sinn macht...
Ich hoffe mal, dass derjenige, der mir die Post gebracht hat (sie war übrigens sehr erfreulich, danke!) auch entsprechend gut dafür bezahlt wird, dass er morgens um diese Zeit den Leuten ihre Post bringt. Im Grunde ist der einzige Luxus, den ich mir als Freiberufler wirklich leisten kann, der, dass ich mir meine Zeit einigermaßen frei einteilen kann, so dass ich eben nicht schon ständig um Viertel nach sechs in der Gegend herumfahren muss. Danke für die kleine Erinnerung daran!
gezeichnet
Die Nachteule
Kleiner Nachtrag: Die "normale" Post kam schwungvoll um 15.25 Uhr...
Denkste, es war kein Mandant - es war ein Postbote! Und zwar nicht von der "normalen" Post, sondern von einem der privaten Postdienstleister. Ich hatte eigentlich angenommen, dass die Justiz nicht mehr auf solche zurückgreift, aber anscheinend wird nun wieder fröhlich zwischen den verschiedenen Alternativen gesplittet.
Wenn das so weitergeht, dann muss ich mir doch nochmal überlegen, ob ein Postfach für mich weiter Sinn macht...
Ich hoffe mal, dass derjenige, der mir die Post gebracht hat (sie war übrigens sehr erfreulich, danke!) auch entsprechend gut dafür bezahlt wird, dass er morgens um diese Zeit den Leuten ihre Post bringt. Im Grunde ist der einzige Luxus, den ich mir als Freiberufler wirklich leisten kann, der, dass ich mir meine Zeit einigermaßen frei einteilen kann, so dass ich eben nicht schon ständig um Viertel nach sechs in der Gegend herumfahren muss. Danke für die kleine Erinnerung daran!
gezeichnet
Die Nachteule
Kleiner Nachtrag: Die "normale" Post kam schwungvoll um 15.25 Uhr...
Sonntag, 1. September 2013
Wissen Sie eigentlich, wo das Jugendamt ist? Ein Experiment.
Die meisten Menschen kommen dann zum ersten Mal mit dem Jugendamt in Berührung, wenn es um das Umgangsrecht geht oder auch um die Erstellung einer Urkunde zum Kindesunterhalt. Und bei diesen Gelegenheiten muss ich immer wieder feststellen, dass die wenigsten eigentlich wissen, wo denn das Jugendamt eigentlich ansässig ist...
Das mag daran liegen, dass das Jugendamt im Kreis Gütersloh unter dem nichtssagenden Namen "Regionalstelle" läuft. "Regionalstellen" kann es ja für alles Mögliche geben. Für uns hier im Nordkreis - mit Ausnahme von Versmold - ist die "Regionalstelle Nord" zuständig. Die Regionalstelle sitzt in der Wertherstraße 1 in Halle, einem Gebäude, an dem viele von uns täglich vorbeikommen, aber keine Ahnung davon haben, dass dort tatsächlich das Jugendamt ansässig ist.
Versmold wiederum ist der "Regionalstelle West" zugeordnet, die auch für Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz zuständig ist und deshalb im Mühlenwinkel 11 in Harsewinkel sitzt.
Nun stellen Sie sich mal vor, Sie wohnen in Halle und würden feststellen, dass Ihre Nachbarn ständig ihre Kinder anschreien und verprügeln. Sie haben sich nach einigem Hin und Herr dazu durchgerungen, dem Jugendamt deswegen Bescheid zu geben. Sie haben mit dem Jugendamt bis jetzt noch nie etwas zu tun gehabt. Was tun Sie also, um die Adresse oder Telefonnummer des Jugendamtes herauszufinden?
Die meisten gucken erstmal im Netz nach und googeln das "Jugendamt Halle Westf". Kein Wunder, wenn man dann bei der Stadt Halle landet. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh sind aber (mit Ausnahme von Verl, Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Gütersloh) über den Kreis Gütersloh organisiert. Kompliziert? Ja. Je nachdem, in welcher Stadt (in ein und demselben Kreis) ich wohne, ist entweder die Stadt oder der Kreis zuständig.
In Bezug auf Halle ist also der Kreis Gütersloh am Zug. Wenn Sie nun bei der Homepage des Kreises Gütersloh über die Suchfunktion "jugendamt halle" eingeben, dann bekommen Sie zwar diverse Einträge, aber keinen, der Ihnen genau und auf den ersten Blick sagt, wo Sie das Jugendamt denn finden. Da müssen Sie dann schon "Regionalstelle" eingeben, wobei man aber wiederum wissen muss, dass Sie tatsächlich auch nach der Regionalstelle suchen. Dann kommen Sie aber zum Ziel.
Ich habe eben gerade selbst mal ein kleines Experiment gemacht: Ich habe bei der 11883 angerufen und um die Nummer des "Jugendamtes" in Halle (Westf.) gebeten. Zitat: "Oh, da habe ich jetzt keinen Eintrag hier. Halle Westfalen, sagten Sie? Vielleicht über die Stadt. Moment mal. Ahh, da haben wir's ja. Die Nummer wird angesagt." Es war dann auch tatsächlich die Nummer der Stadt Halle. Aber nicht die der Regionalstelle Nord.
Bei der 11880 fast das gleiche Spiel. "Das wäre dann in der Ravensberger Straße 1...". Ich : "Moment, das ist aber die Stadt Halle, das Jugendamt sitzt aber in der Wertherstaße 1." "Hm, dann gucke ich mal in der erweiterten Datenbank.... ah, Wertherstraße 1 wird mir angezeigt, dann wird es das hier wohl sein." (Ich bin mir sicher, dass die sehr freundliche Dame mit dem Begriff "Regionalstelle" auch so überhaupt nichts anfangen konnte). Aber immerhin stimmte die Nummer, wenn auch nur aufgrund der Tatsache, dass ich vorher schon korrigierend eingegriffen hatte.
Der Kreis Gütersloh macht es einem also nicht leicht. Und das bei einer so wichtigen Institution. Vielleicht sollte sich der "beste Kreis der Welt" da mal etwas überlegen, wie man es denn besser machen könnte.
Das mag daran liegen, dass das Jugendamt im Kreis Gütersloh unter dem nichtssagenden Namen "Regionalstelle" läuft. "Regionalstellen" kann es ja für alles Mögliche geben. Für uns hier im Nordkreis - mit Ausnahme von Versmold - ist die "Regionalstelle Nord" zuständig. Die Regionalstelle sitzt in der Wertherstraße 1 in Halle, einem Gebäude, an dem viele von uns täglich vorbeikommen, aber keine Ahnung davon haben, dass dort tatsächlich das Jugendamt ansässig ist.
Versmold wiederum ist der "Regionalstelle West" zugeordnet, die auch für Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz zuständig ist und deshalb im Mühlenwinkel 11 in Harsewinkel sitzt.
Nun stellen Sie sich mal vor, Sie wohnen in Halle und würden feststellen, dass Ihre Nachbarn ständig ihre Kinder anschreien und verprügeln. Sie haben sich nach einigem Hin und Herr dazu durchgerungen, dem Jugendamt deswegen Bescheid zu geben. Sie haben mit dem Jugendamt bis jetzt noch nie etwas zu tun gehabt. Was tun Sie also, um die Adresse oder Telefonnummer des Jugendamtes herauszufinden?
Die meisten gucken erstmal im Netz nach und googeln das "Jugendamt Halle Westf". Kein Wunder, wenn man dann bei der Stadt Halle landet. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh sind aber (mit Ausnahme von Verl, Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Gütersloh) über den Kreis Gütersloh organisiert. Kompliziert? Ja. Je nachdem, in welcher Stadt (in ein und demselben Kreis) ich wohne, ist entweder die Stadt oder der Kreis zuständig.
In Bezug auf Halle ist also der Kreis Gütersloh am Zug. Wenn Sie nun bei der Homepage des Kreises Gütersloh über die Suchfunktion "jugendamt halle" eingeben, dann bekommen Sie zwar diverse Einträge, aber keinen, der Ihnen genau und auf den ersten Blick sagt, wo Sie das Jugendamt denn finden. Da müssen Sie dann schon "Regionalstelle" eingeben, wobei man aber wiederum wissen muss, dass Sie tatsächlich auch nach der Regionalstelle suchen. Dann kommen Sie aber zum Ziel.
Ich habe eben gerade selbst mal ein kleines Experiment gemacht: Ich habe bei der 11883 angerufen und um die Nummer des "Jugendamtes" in Halle (Westf.) gebeten. Zitat: "Oh, da habe ich jetzt keinen Eintrag hier. Halle Westfalen, sagten Sie? Vielleicht über die Stadt. Moment mal. Ahh, da haben wir's ja. Die Nummer wird angesagt." Es war dann auch tatsächlich die Nummer der Stadt Halle. Aber nicht die der Regionalstelle Nord.
Bei der 11880 fast das gleiche Spiel. "Das wäre dann in der Ravensberger Straße 1...". Ich : "Moment, das ist aber die Stadt Halle, das Jugendamt sitzt aber in der Wertherstaße 1." "Hm, dann gucke ich mal in der erweiterten Datenbank.... ah, Wertherstraße 1 wird mir angezeigt, dann wird es das hier wohl sein." (Ich bin mir sicher, dass die sehr freundliche Dame mit dem Begriff "Regionalstelle" auch so überhaupt nichts anfangen konnte). Aber immerhin stimmte die Nummer, wenn auch nur aufgrund der Tatsache, dass ich vorher schon korrigierend eingegriffen hatte.
Der Kreis Gütersloh macht es einem also nicht leicht. Und das bei einer so wichtigen Institution. Vielleicht sollte sich der "beste Kreis der Welt" da mal etwas überlegen, wie man es denn besser machen könnte.
Freitag, 30. August 2013
Mein Wahl-o-mat-Ergebnis
Ich habe mir - obwohl ich meine Stimmen ja nun schon vor über einer Woche zur Urne getragen habe - gerade einmal den Gag gemacht und den Wahlomaten durchgespielt. Den findet man seit gestern übrigens unter
Ich finde zwar, dass die Außenpolitik ein bisschen zu kurz kommt (wie übrigens insgesamt in diesem Wahlkampf), aber ansonsten ist der Wahlomat eine nette Möglichkeit, um zu gucken, wo man denn eigentlich im Parteinspektrum so steht.
Mein Ergebnis hat mich am Ende dann doch einigermaßen bestätigt, denn eine Übereinstimmung von ungefähr 73 Prozent mit den Damen und Herren, die tatsächlich meine Stimme bekommen haben, ist schon in Ordnung, vor allem, wenn ich bedenke, welche von meinen Ansichten sich am Ende tatsächlich durchsetzen ließe.
Für eine Anwältin dürfte meine Wahl zwar einigermaßen unüblich sein, aber wer mich kennt und weiß, wie ich ticke, der dürfte nicht wirklich überrascht sein.
Am 22. September sprechen wir nochmal drüber...
Ich finde zwar, dass die Außenpolitik ein bisschen zu kurz kommt (wie übrigens insgesamt in diesem Wahlkampf), aber ansonsten ist der Wahlomat eine nette Möglichkeit, um zu gucken, wo man denn eigentlich im Parteinspektrum so steht.
Mein Ergebnis hat mich am Ende dann doch einigermaßen bestätigt, denn eine Übereinstimmung von ungefähr 73 Prozent mit den Damen und Herren, die tatsächlich meine Stimme bekommen haben, ist schon in Ordnung, vor allem, wenn ich bedenke, welche von meinen Ansichten sich am Ende tatsächlich durchsetzen ließe.
Für eine Anwältin dürfte meine Wahl zwar einigermaßen unüblich sein, aber wer mich kennt und weiß, wie ich ticke, der dürfte nicht wirklich überrascht sein.
Am 22. September sprechen wir nochmal drüber...
Donnerstag, 29. August 2013
Unlust versus Schulpflicht
oder: Kein Home Schooling in Good Old Germany
Wissen Sie, was mich (vor Urzeiten) am Schülerdasein am allermeisten gestört hat? Die Tatsache, dass ich morgens um Viertel nach sechs aufstehen musste, um den Bus um fünf nach sieben zu erwischen. Ansonsten hatte ich keine größeren Probleme, wenn man mal davon absieht, dass ich auch heute noch in naturwissenschaftlicher Hinsicht völlig talentfrei bin (womit ich allerdings gut leben kann).
Dass ich mal "blaugemacht" habe, kam vielleicht einmal im Jahr vor, aber das ist ja noch extrem wenig im Vergleich zu dem Fall eines Jungen aus dem Kreis Warendorf, den das OLG Hamm Anfang der Woche zu entscheiden hatte.

Die Eltern entschieden schließlich, dass sie ihren Sohn nicht gegen seinen Willen zur Schule zwingen wollten. Stattdessen wurde er von der Mutter zu Hause unterrichtet, was immerhin so gut funktionierte, dass er auf ungefähr demselben Bildungsstand war wie seine inzwischen ja nicht mehr vorhandenen Klassenkameraden.
Der Haken an der Sache ist, dass das "Home Schooling" zwar in den USA, aber eben nicht in Deutschland erlaubt ist. Hier gilt nun mal die allgemeine Schulpflicht, und wer nicht dafür sorgt, dass sein Kind auch tatsächlich in der Schule erscheint, läuft Gefahr, sich dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung auszusetzen, was im Extremfall auch zum Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht führen kann.
Dieser Vorwurf stand also auch hier im Raum. Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung war, dass den Eltern für den Teilbereich "Schule" die elterliche Sorge entzogen wurde, sie das Sorgerecht im übrigen aber behalten konnten, weil ansonsten wohl alles in Ordnung war. Trotzdem mussten sich die Eltern vom Gericht, das auch einen Sachverständigen beauftragt hatte, vorhalten lassen, dass sie in der Erziehung versagt hätten, weil sie ihrem Sohn keine Grenzen und Regeln setzten. Pflichten seien dem Kind deshalb unbekannt.
Die Eltern werden ihrem Sohn nun also erklären müssen, weshalb er nach den Sommerferien wieder zum Unterricht antreten muss - und zwar in einer "richtigen" Schule, mit "richtigen" Lehrern und "richtigen" Mitschülern, egal, ob er mag oder nicht.
Die Umstellung für ihn dürfte riesig werden, aber wahrscheinlich eine Kleinigkeit gegen die unschätzbare Erkenntnis, dass es im Leben manchmal eben nicht so läuft, wie man es möchte, auch wenn man noch so doll quengelt...
OLG Hamm, 8 UF 75/12
Freitag, 23. August 2013
Ich habe gewählt!
Ja, und zwar gestern Nachmittag nach Büroschluss im Haller Bürgerbüro.
Viele wissen gar nicht, dass man die Briefwahl auch persönlich vollziehen kann. Man bekommt (nach Vorlage des Personalausweises, die Wahlbenachrichtigung braucht man nicht) die Briefwahlunterlagen ausgehändigt, nimmt sie mit in die direkt im Bürgerbüro aufgestellte Wahlkabine, füllt sie aus, klebt sie zu und wirft sie in die Urne.
Ganz einfach. Man muss nur hingehen.
Von mir aus können nun also alle Wahlplakate verschwinden. Selbst wenn ich meine Meinung noch ändern sollte (was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann), würden sie nichts mehr ändern...
Viele wissen gar nicht, dass man die Briefwahl auch persönlich vollziehen kann. Man bekommt (nach Vorlage des Personalausweises, die Wahlbenachrichtigung braucht man nicht) die Briefwahlunterlagen ausgehändigt, nimmt sie mit in die direkt im Bürgerbüro aufgestellte Wahlkabine, füllt sie aus, klebt sie zu und wirft sie in die Urne.
Ganz einfach. Man muss nur hingehen.
Von mir aus können nun also alle Wahlplakate verschwinden. Selbst wenn ich meine Meinung noch ändern sollte (was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann), würden sie nichts mehr ändern...
Sonntag, 18. August 2013
Floskelalarm: "Kanzleiphilosophie"
oder: Wollen Sie einen Anwalt oder einen Philosophen?
Machen Sie sich doch einmal den Spass und geben bei Ihrer Suchmaschine den Begriff "Kanzleiphilosophie" ein. Sie werden lustige Sachen finden.
Wenn Sie als Anwalt selbständig sind, dann müssen Sie sich wohl oder übel mit dem Thema Marketing auseinandersetzen. Es gibt auch ganze Bücher darüber, wie gerade Anwälte es schaffen sollen, möglichst viele zahlungskräftige Mandanten in ihre Kanzlei zu locken. Natürlich werden auch Fortbildungen zu dem Thema angeboten.
Und dabei hören und lesen Sie dann oft, dass man als Anwalt eine "Kanzleiphilosophie" braucht und diese auch nach außen hin "kommunizieren" soll, am besten über die eigene Homepage, damit jeder potentielle Mandant sie sehen kann.

Das Dumme ist nur, dass es die wenigsten schaffen, eine Philosophie für sich zu finden, die sich von anderen unterscheidet. Unsere Berufsordnung und die einschlägigen Prozessordnungen geben uns eben ziemlich genau vor, wie wir zu arbeiten haben. Der andere Teil ist die interne Organisation, von der der Mandant nichts mitbekommt und die Anwälte ungerne nach außen tragen.
Ich habe mich entschlossen, die Kanzleiphilosophie erst einmal wegzulassen. Ganz ehrlich: Mir ist auch einfach nichts anderes eingefallen als: "Ich möchte, dass meine Mandanten mit mir zufrieden sind, weil ich den Job gut mache. Außerdem besprechen sich auch heikle Dinge bei einer Tasse Kaffee ungemein besser."
Vielleicht stelle ich das eines Tages ja doch noch auf meiner Homepage ein, wer weiß?
Ich muss mich ja nicht heute entscheiden, und auch nicht morgen. Meine Homepage überarbeite ich sowieso ständig, da würde es ungefähr zwei Minuten dauern, diese "Kanzleiphilosophie" einzuflechten. Bis dahin versuche ich lieber, den Informationsgehalt meiner Homepage noch ein wenig nach oben zu schrauben. Ich glaube, davon haben Sie auf Dauer mehr.
Schließlich brauchen Sie ja im Fall der Fälle einen Anwalt und keinen Philosophen, oder?
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Sonntag, 11. August 2013
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Wenn bei einem Scheidungsverfahren die beteiligten Ehegatten auch genau so verschieden und vielfältig sind wie Gründe, die letztlich zur Scheidung führen, so sind die Grundzüge des Verfahrens doch gleich. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, wie dieses Verfahren abläuft.
1. Schritt: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts
Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Wenn Sie also einen eigenen Antrag stellen wollen (und sei es auch nur, um zu verhindern, dass die Scheidung platzt, weil der andere Ehegatten seinen Antrag zurück nimmt), dann kommen Sie nicht darum herum, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Zum Beratungsgespräch beim Anwalt sollten Sie die folgenden Dinge mitbringen:
- Ihr Familienbuch einschließlich der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder
- wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen: Belege über Ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben
2. Schritt: Die Einreichung des Scheidungsantrags
Ihr Anwalt wird nun den Scheidungsantrag bei dem Familiengericht einreichen, das für Sie zuständig ist. Das muss nicht immer zwingend auch das Gericht an Ihrem Wohnort sein. Es kann auch gut sein, dass ein anderes Gericht örtlich zuständig ist, zum Beispiel dann, wenn Ihre minderjährigen Kinder in einem anderen Amtsgerichtsbezirk wohnen.
Die Antragsschrift selbst wird sich in der Regel auf die wesentlichen Punkte beschränken, das heißt auf die rechtlichen Anträge und auf die Darstellung der Familienverhältnisse (wann geheiratet, wieviele Kinder, Aufenthaltsort der Kinder, Zeitpunkt der Trennung).
Ob noch weitere Anträge außer dem eigentlichen Scheidungsantrag gestellt werden, hängt von der individuellen Situation ab. Diese Anträge können zum Beispiel das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder oder den Zugewinnausgleich betreffen.
3. Schritt: Die Ermittlung der Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich
Damit der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann, müssen dem Gericht die notwendigen Informationen über die von beiden Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vorliegen. Dazu werden von den Rentenversicherungsträgern (zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung) die entsprechenden Auskünfte eingeholt.
Die Einholung der Auskünfte übernimmt das Gericht auf der Basis der von beiden Ehegatten ausgefüllten und zum Gericht gegebenen Fragebögen.
4. Schritt: Der Scheidungstermin
Zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht müssen in der Regel beide Ehegatten persönlich erscheinen. Auch die Anwälte sind natürlich dabei.
In einem nichtöffentlichen Teil werden die Ehegatten dazu befragt, ob sie die Ehe als gescheitert ansehen und ob sie es sich vorstellen können, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Außerdem wird noch der Versorgungsausgleich besprochen.
Anschließend wird in einem öffentlichen Teil (der jedoch so gut wie nie von anderen Personen besucht wird) der Scheidungsbeschluss "im Namen des Volkes" verkündet.
Wenn keine weiteren Folgesachen (Sorgerecht, Unterhalt etc.) zu verhandeln sind, dauert der Scheidungstermin in der Regel nicht mehr als 15 Minuten.
5. Schritt: Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses
Ob der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig wird, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob auch beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind (wenn man es nicht ist, kann man keinen Rechtsmittelverzicht erklären). Wenn keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats nach dem Termin Rechtsmittel einlegt, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.
Mittwoch, 7. August 2013
Die Ausbildungsplatz-Frage
Um es gleich vorweg zu sagen:
Nein, es tut mir ja leid, aber ich habe in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zu vergeben.
Trotzdem bekomme ich ab und an doch vor allem telefonische Anfragen und Online-Bewerbungen. Viele davon sind auch wirklich gut.
Bei manchen kann ich aber nur den Kopf schütteln, zum Beispiel dann, wenn ich sehe, wie wenig Mühe man sich mit der eigenen Bewerbung gibt. Wenn ich schon sehe, dass mein eigener Name falsch geschrieben ist ("Sehr geehrte Frau Schwenker" - nein, ich schwenke nichts), dann muss ich schon annehmen, dass derjenige schlampig recherchiert hat. Da ist es kein Wunder, wenn sich viele Unternehmen beschweren, dass sie keine passenden Bewerber für ihre Ausbildungsstelle finden.
Ich will aber nicht immer nur das Negative herausstellen. Lieber versuche ich, eine Lösung für ein Problem zu finden. Also hier als Denkanstoß:
Sie muss zu mir passen.
Wenn die Chemie nicht stimmt, dann quälen sich letztlich nur beide.
Sie muss starke Nerven haben.
Der Job ist aufreibend, schon allein, weil jeder, der hier durch die Tür kommt, ein Problem hat, das gelöst werden will. Und das natürlich so schnell wie möglich.
Sie muss auch im größten Stress immer freundlich bleiben können.
Eine Anwaltskanzlei ist eben auch ein Dienstleistungsunternehmen.
Sie muss "das" und "dass" auseinander halten können.
So schwer sollte das eigentlich nicht sein, oder? Letztlich bin ich es, deren Name auf Schreiben und Schriftsätzen steht, und von einem Anwalt sollte man erwarten können, dass er die wichtigsten Rechtschreibregeln beherrscht.
Sie muss Menschenkenntnis haben.
Selbst die größte fachliche Brillanz bringt nichts, wenn man nicht mit Menschen umgehen kann. So einfach ist das.
Das wären also meine Top 5. In unsortierter Reihenfolge.
Falls Sie noch suchen und deshalb auf dieser Seite gelandet sind: Ich drücke Ihnen die Daumen! Denn wenn Sie wirklich der richtige Typ für den Job sind, dann macht er wirklich richtig viel Spass. Und das ist wichtig.
Nein, es tut mir ja leid, aber ich habe in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zu vergeben.
Trotzdem bekomme ich ab und an doch vor allem telefonische Anfragen und Online-Bewerbungen. Viele davon sind auch wirklich gut.
Bei manchen kann ich aber nur den Kopf schütteln, zum Beispiel dann, wenn ich sehe, wie wenig Mühe man sich mit der eigenen Bewerbung gibt. Wenn ich schon sehe, dass mein eigener Name falsch geschrieben ist ("Sehr geehrte Frau Schwenker" - nein, ich schwenke nichts), dann muss ich schon annehmen, dass derjenige schlampig recherchiert hat. Da ist es kein Wunder, wenn sich viele Unternehmen beschweren, dass sie keine passenden Bewerber für ihre Ausbildungsstelle finden.
Ich will aber nicht immer nur das Negative herausstellen. Lieber versuche ich, eine Lösung für ein Problem zu finden. Also hier als Denkanstoß:
Wie sähe für mich die passende Auszubildende aus?
(Anmerkung: Ich habe in den knapp zehn Jahren meiner Anwaltstätigkeit noch keine einzige Bewerbung von einem männlichen Wesen bekommen. Sollte es aber trotzdem männliche Interessierte geben, bitte ich, sich nicht benachteiligt zu fühlen, wenn ich hier die weibliche Form verwende...)Sie muss zu mir passen.
Wenn die Chemie nicht stimmt, dann quälen sich letztlich nur beide.
Sie muss starke Nerven haben.
Der Job ist aufreibend, schon allein, weil jeder, der hier durch die Tür kommt, ein Problem hat, das gelöst werden will. Und das natürlich so schnell wie möglich.
Sie muss auch im größten Stress immer freundlich bleiben können.
Eine Anwaltskanzlei ist eben auch ein Dienstleistungsunternehmen.
Sie muss "das" und "dass" auseinander halten können.
So schwer sollte das eigentlich nicht sein, oder? Letztlich bin ich es, deren Name auf Schreiben und Schriftsätzen steht, und von einem Anwalt sollte man erwarten können, dass er die wichtigsten Rechtschreibregeln beherrscht.
Sie muss Menschenkenntnis haben.
Selbst die größte fachliche Brillanz bringt nichts, wenn man nicht mit Menschen umgehen kann. So einfach ist das.
Das wären also meine Top 5. In unsortierter Reihenfolge.
Falls Sie noch suchen und deshalb auf dieser Seite gelandet sind: Ich drücke Ihnen die Daumen! Denn wenn Sie wirklich der richtige Typ für den Job sind, dann macht er wirklich richtig viel Spass. Und das ist wichtig.
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Sonntag, 4. August 2013
Gibt es eigentlich eine "Online-Scheidung"?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine Ehe wird auch heute (noch?) nicht im Internet geschieden!
Es ist immer noch so, dass das Amtsgericht (Familiengericht) für die Scheidung zuständig ist. In einer mündlichen Verhandlung werden die (Noch-)Ehegatten vom Richter gefragt, ob sie geschieden werden wollen (die meisten antworten darauf mit "ja") und ob sie es sich vorstellen können, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen (hier lautet die Antwort meist "nein").
Samstag, 3. August 2013
Ein Besuch in der Eisdiele
Gestern am späten Nachmittag - die Temperaturen lagen immer noch um die 35 Grad - entschlossen wir uns ganz spontan, doch mal wieder der Eisdiele einen Besuch abzustatten. Und was soll ich sagen? Neben einem leckeren Schokobecher (wenn schon, denn schon) gab es gleich auch noch Futter für meinen Blog gratis dazu:
Am Nebentisch saßen zwei Frauen. Eine redete im Maschinengewehrtempo ohne Punkt und Komma, die andere hörte geduldig zu. Also eine gelungene Rollenaufteilung.
Die Rednerin hatte sich gerade scheiden lassen und Verfahrenskostenhilfe beantragt (und auch bekommen). Ihr (inzwischen) Ex-Mann war nicht anwaltlich vertreten; man hat sich aber die Kosten für die Scheidung netterweise geteilt.
Wie gesagt, alle diese Einzelheiten erzählte sie
Am Nebentisch saßen zwei Frauen. Eine redete im Maschinengewehrtempo ohne Punkt und Komma, die andere hörte geduldig zu. Also eine gelungene Rollenaufteilung.
Die Rednerin hatte sich gerade scheiden lassen und Verfahrenskostenhilfe beantragt (und auch bekommen). Ihr (inzwischen) Ex-Mann war nicht anwaltlich vertreten; man hat sich aber die Kosten für die Scheidung netterweise geteilt.
Wie gesagt, alle diese Einzelheiten erzählte sie
Freitag, 2. August 2013
Alles neu... macht der August
Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, Betreuungsgeld und dazu noch ein neues Kosten- und Gebührenrecht - der August hat einige nicht unwesentliche Änderungen gebracht.
Bei Betreuungsgeld und -platz wusste man ja nun schon länger, dass die Änderungen kommen, so dass man sich in Ruhe darauf vorbereiten konnte. Bei der Änderung des Kostenrechts
Bei Betreuungsgeld und -platz wusste man ja nun schon länger, dass die Änderungen kommen, so dass man sich in Ruhe darauf vorbereiten konnte. Bei der Änderung des Kostenrechts
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Mittwoch, 31. Juli 2013
Halten wir jetzt länger durch?
Das Statistische Bundesamt hat wieder einmal neue Zahlen zum Thema Scheidung veröffentlicht. Noch immer wird rund jede dritte Ehe geschieden; insoweit gibt es also wenig Neues zu verzeichnen.
Interessant ist aber, dass die durchschnittliche gescheiterte Ehe heute erst nach 14 Jahren und 7 Monaten geschieden wird - vor 20 Jahren waren es noch 11,5 Jahre. Damit stellt sich die Frage:
Interessant ist aber, dass die durchschnittliche gescheiterte Ehe heute erst nach 14 Jahren und 7 Monaten geschieden wird - vor 20 Jahren waren es noch 11,5 Jahre. Damit stellt sich die Frage:
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Sonntag, 28. Juli 2013
10 Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter
1. Stellen Sie Anträge immer schriftlich. Wenn möglich: Ziehen Sie sich eine Kopie Ihres Antrages und bewahren Sie sie bei Ihren Unterlagen auf.
2. Jeder Antrag muss entgegengenommen und natürlich auch bearbeitet werden.
3. Den Nachweis, dass Sie ein Schriftstück beim Jobcenter abgegeben haben, müssen gegebenenfalls Sie führen. Es kann deshalb sinnvoll sein, einen Zeugen mitzunehmen oder die Schriftstücke als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
4. Den Nachweis, dass umgekehrt Sie ein Schreiben vom Jobcenter bekommen haben, muss das Jobcenter führen. Es kann immer mal passieren, dass zwei Bescheide in einen Briefumschlag rutschen.
Donnerstag, 25. Juli 2013
Sommerferien!
oder: Der beste Freund des Anwalts...
Ich bin ja schon immer papier- und schreibgeräteaffin (gibt es dieses Wort eigentlich?) gewesen. Schon als Kind habe ich gerne in diversen Schreibwarenläden nach neuen, schönen Stiften gestöbert. Mein Favorit war ein Tintenroller, dessen lilafarbene Tinte obendrein noch nach Brombeeren roch. Diesem Stift trauere ich ja heute noch nach...
Heute sind meine Tintenroller zwar geruchsfrei, zu einem guten Teil dafür aber tatsächlich ausradierbar. Und das ist auch gut so.
Meine Gerichtstermine stehen immer in Rot in meinem Kalender. Logisch, denn es sind ja auch die wichtigsten Termine am Tag.
Das Dumme ist nur, dass man dafür in der Regel meist mindestens fünf Leute und ihre Urlaubspläne unter einen Hut bringen muss, nämlich den Richter, zwei Anwälte und eben auch zwei Mandanten.
Irgendwann brauchen Juristen ja auch mal ein paar Tage Abstand von der Juristerei.
Eigentlich sollte ich auch jetzt genau in diesem Moment im Gericht sein. Dass ich es - offensichtlich - nicht bin, liegt daran, dass der Termin aufgehoben und auf nächsten Dienstag verschoben wurde. Jedenfalls ist das der neueste Stand.
Sie können sich denken, dass ich - zumindest in den Sommerferien - meine Gerichtstermine nur noch mit dem ausradierbaren Tintenroller in meinen Terminkalender eintrage. Das macht meine Tagesplanung dann doch ungemein übersichtlicher...
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